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Autor Thema: Mißstände  (Gelesen 6251 mal)

Tankie

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Mißstände
« am: 13. Juli 2004, 22:32:30 »

Servus,

Ich bin neu hier, und möchte was loss werden.

Ich bin seit 10 jahre bei der RK Intal in Bayern. ;D. Als FM., die 10 jahre  sind super schnell gegangen, ich möchte meinem vereins Kameraden alle bedanken, das die Ihren freundschaft und kamaradschaft an mich ein ehmaligen zeit soldat der Britischen Armee weiter gereicht haben.

Jetzt zum eigentlichen anliegen, das wir als reservisten wegen das nicht mehr so neuen WaffenG. (01.04.03) keine neue Waffen mehr erwerben können :o :( >:(.

Es wäre mir persönlich egal (Jagdschein Inh.).

Es sendet ein eindeutige zeichen an die Behörden das wir keinem nachwuchs bekommen. Das ist aber noch nicht alles. Bei den letzten Schiesstermin auf Der Standortschiessplatz in Brannenburg, dürften wir Pistolen schiess übungen nür noch von 20 metern (nicht 25 m.) schiessen. Das war leider nicht alles, Die scheiben waren um die hälfte gesunken (auf etwa gurtel höhe). Ich weis es nicht ob es um ein Bundes einheitlichen regelung handelt, nur das nächsten wettkampf wird das klären. Dann gibt es auch einschrankungen in die Kaliber waffen das wir schiessen durfen, Ich meine das ein .308 Win. der von ein MG-3 stammt hat mehr auftreff einergie und durchschlagskraft als einem .44 mag revolver, Ich könnte mich aber irren.

Ich hab die erste konsequenz gezogen und, bin in ein normallen Schutzenverein beigetretten.

In der Britisch Armee hätten wir ein spruch das schon längst fällig ist

'get your finger out!'

So jetzt geht es mir besser. Ich hoffe das mein beitrag Keiner von Ihnen gekränkt hat, es ist meine meinung und soll ein misstand bekannt machen. Es ist keinerlei kritik oder beschwerde.

Servus

Tankie
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Simon

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Re:Mißstände
« Antwort #1 am: 13. Juli 2004, 23:58:23 »

Hallo,

ich gehoere zwar nicht zu denjenigen die ein eigene Waffe besitzen oder auch nur Interesse daran haetten (sry, hab ich kein Geld fuer), aber bitte.

Das mit dem schiessen auf 20 Meter ist wohl so inzwischen tatsaechlich als neue Sicherheitsvorkehrung eingefuehrt worden, Aussage Hammelburg war: Da hat irgendwer auf 25 Meter UEBER die Schiessbahnbegrenzung hinaus geschossen, daher jetzt die Verkuerzung (somit steilerer Winkel)....ohne Kommentar, jeder Denke sich seinen Teil.

Ansonsten freut es mich zu hoeren, das auch in Bayern noch Kameraden befreundeter Armeen taetig sind :-)

mfg,
Simon
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Zebra

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Re:Mißstände
« Antwort #2 am: 14. Juli 2004, 01:52:40 »


Das mit dem schiessen auf 20 Meter ist wohl so inzwischen tatsaechlich als neue Sicherheitsvorkehrung eingefuehrt worden, Aussage Hammelburg war: Da hat irgendwer auf 25 Meter UEBER die Schiessbahnbegrenzung hinaus geschossen, daher jetzt die Verkuerzung (somit steilerer Winkel)....ohne Kommentar, jeder Denke sich seinen Teil.


Das kann man ja fast nicht glauben :o

Zu diesem Thema fällt mir nur ein, dass ich beim meinem ersten Schiessbahnaufenthalt in der AGA tatsächlich einen Kamerad gesehen habe, der mit dem G 36 in die erste hölzerne Begrenzung( die oberhalb der Schiessbahn ) geschossen hat, und dies im Liegen ???

In welchem Abstand sind eigentlich nochmal diese Begrenzungen angebracht?
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TheAdmin

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Re:Mißstände
« Antwort #3 am: 14. Juli 2004, 02:46:04 »

Also bei Schießen auf WÜs oder DVags hab ich von sowas noch nie was gehört oder gesehen und neue Scheiben ebensowenig.

Ich glaube er bezieht sich auch eher auf das Schießen in einer RAG Schießsport, wenn er von Magnum Kaliber spricht?!

Irgendwie fehlt mir aber auch ein konkreter Bezug und eine konkrete Aussage in dem Post, da stehen für mich als Leser sp viele Fragezeichen im Raum, dass mal spekulieren muss, worums denn da geht.
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Tankie

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Re:Mißstände
« Antwort #4 am: 14. Juli 2004, 07:11:03 »

Hallo & Servus,

Der Schwerpunkt liegt eigentlich in dem, das die Lage sich im algemeinen verschlechtert. Das RAG Schießsport wird nicht von den Behörden anerkannt , und somit kann derzeit von der Reservistenverband kein Bedürfnisnachweis  erteilt werden, der nötig ist um Waffen zu erwerben.

Das mit den 25 od. 20m schiessen ist auch so ein sache. Es wird langsam zum norm das eine das fehler begeht, und die algemeinheit wird dafur bestraft. Wer auf 25m das üblichen kugelfang nicht treffe, mußte für dienstuntauglich erklärt werden, oder in die fliegerabwehr versetzt.

MfG.

Tankie

Servus
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schlammtreiber

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Re:Mißstände
« Antwort #5 am: 14. Juli 2004, 07:54:48 »

Da hat irgendwer auf 25 Meter UEBER die Schiessbahnbegrenzung hinaus geschossen,

Eigentlich nur beim Flugabwehrschießen möglich  ;D
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Re:Mißstände
« Antwort #6 am: 14. Juli 2004, 13:39:59 »

Ich kanns aber zum Teil nachvollziehen, da der Verband ja offiziell zur militärischen Förderung und Ausbildung von Reservisten herhalten soll sind Schießen in einer RAG damit nicht abgedeckt.
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Baldy

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Re:Mißstände
« Antwort #7 am: 14. Juli 2004, 14:24:57 »

Ich denke, man sollte mal auch bedenken, dass eine RK nicht nur zum Schießspaß gedacht ist. Natürlich macht mir das Schießen auch sehr viel Spaß, aber manch ein Reservist geht mehrmals im Monat schießen, wobei ein W9 vielleicht nach der AGA eine Waffe nur noch ein oder zweimal sieht.

Reservisten müssen allgemein und umfassend ausgebildet werden. Dazu gehört natürlich auch das Schießen, vor allem aber auch San-Ausbildung, Pi-Ausbildung...

Wer nur Schießen will, der ist in der RAG gut aufgehoben.
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Geri

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Re:Mißstände
« Antwort #8 am: 11. August 2004, 15:41:03 »

Ich denke das sich die Probleme von Tankie auf die RAG Schießsport beziehen.Ich bin selbst Leiter einer sehr erfolgreichen RAG und muß hierzu folgendes anmerken.
Für die Mitbenutzung einer StOSchAnl durch eine RAG Schießsp.
des VdRBw sind deren Benutzungsbestimmungen bindend.
Desweiteren hat das Heeresamt nur fabrikmäßig hergestellte
Munition mit Vollmantelgeschossen zum Verschuß durch Mitbe-
nutzer auf StOSchAnl der Bw freigegeben.
Da alle Übungen in Anlehnung an die ZDv 3/12 geschossen
werden(allerdings mit ziv.Waffen),gilt diese Vorschrift auch für
die RAG. In der Neufassung dieser ZDv wurden alle Pistolen-
übungen auf einem Schießstand Typ D von 25 mtr.auf 20 mtr.
Entfernung geändert.Warum wurde hier schon angedeutet.
Zuir Zt. läuft noch das Genehmigungverfahren in Köln des VdRBw zur Anerkennung als Schießsporttreibender Verein.
Dies soll nach Aussage unserer Führung Ende Sept. abgeschlossen sein. Hoffen wir , das diese Aussage auch stimmt.
Dann steht nähmlich einem geordneten Schießbetrieb nicht`s
mehr im Wege  
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