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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer  (Gelesen 2941 mal)

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Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer
« am: 07. August 2008, 12:05:24 »

Guten Tag!

Ich hätte mal eine Frage.

Szenario wie folgt. Freund und Freundin sind bei der Bundeswehr. Der eine auf einem Schiff, mit einer Stehzeit von 200- 270 Tagen im Jahr. Der andere beim MSK mit einer Reisezeit von 200- 270 Tagen im Jahr. Die Warscheinlichkeit, das der jeweils andere in der Zeit weg ist, in der der andere da wäre ist doch realtiv hoch.

Was passiert in so einem Fall? Gibt es eine Möglichkeit der eine eine Landstelle bekommt? Oder andere Wege? Ich gehe jetzt nicht davon aus, das die beiden erst 3-4 Monate zusammen sind, sondern schon ein paar Jahre.

MfG

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schlammtreiber

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Re: Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer
« Antwort #1 am: 07. August 2008, 14:43:17 »

Gibt es eine Möglichkeit der eine eine Landstelle bekommt?

Wenn er/sie einen erfolgreichen Versetzungsantrag stellt, dann ja.
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Re: Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer
« Antwort #2 am: 07. August 2008, 14:47:51 »

Guten Tag!

Vielen Dank für die Antwort, ich weiß nicht warum aber irgendwie wäre ich auf eine ähnliche Schlußfolgerung gekommen;)
Nun ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Wie warscheinlich ist es, das so ein Antrag Erfolg hat.

MfG

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Fiestaman

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Re: Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer
« Antwort #3 am: 07. August 2008, 16:04:02 »

Schaust du Hier

Beide wissen was der Beruf des Soldaten mit sich bringt. Für den Erfolg oder Mißerfolg eines solchen Antrags spielen viele Faktoren eine Rolle. Hier scheint aber kein wirklich wichtiger Grund für eine Versetzung vorzuliegen.
Es hängt natürlich auch von der entsprechenden Verwendung und Ausbildung ab ob überhaupt eine Landdienstelle vorhanden ist. Es gibt nicht für jede Bordverwendung eine Landdienstelle.

Eine Möglichkeit wäre, wenn der enstprechende Dienstgrad vorhanden ist, zu versuchen eine Ausbilderstelle zu bekommen.
« Letzte Änderung: 07. August 2008, 16:07:38 von Fiestaman »
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Re: Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer
« Antwort #4 am: 07. August 2008, 16:33:10 »

Guten Tag!

Gut, das nicht jeder Beitrag hier äußerst gehaltvoll ist, ist mir auch schon aufgefallen. Der Sinn bleibt mir jedoch verborgen.

Gut, laut deiner Aussage ist damit zu rechnen wenn man in die Bundeswehr eintritt seinen Freund/Freundin 365 Tage im Jahr nicht zu sehen. Das ist mir neue. Okay, wenn das für dich kein wichtiger Grund ist deine Freundin wenigstens 1 Tag im Jahr zu sehen, dann soll das so sein.

Mir ist auch durchaus bewusst das es nicht für jede Borddienststelle eine Landdienststelle gibt. Wenn wir jetzt auch mal vom gefloskel wegkommen könnten und auchmal eine sinnvolle Antwort kommen könnte wäre ich dankbar.

Vorweg:
-ich weiß, das es Dienstgrad abhängig ist
-ich weiß, das man bei der BW mit Versetzung und langer Abwesenheit leben muss
-ich bin nicht erst seit gestern Soldat
-ich weiß das es mehr Bord- als Landdienststellen bei der Marine gibt
-und so weiter...


MfG

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Fiestaman

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Re: Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer
« Antwort #5 am: 07. August 2008, 16:42:02 »

Was erwartest du? Eine definitive Aussage wirst du hier von keinem bekommen.

Klar ist das kein wirklich trifftiger Grund für eine Versetzung, wie du auch selbst festgestellt hast, vorliegt. Die Fakten kennst du selbst, die muss dir keiner erklären und zu den Chancen für genau diesen Versetzungsantrag, kann und wird keiner eine definitive Aussage machen.




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wolverine

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Re: Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer
« Antwort #6 am: 07. August 2008, 18:50:26 »

Für Versetzungsanträge gibt es eine sog. "Härtefallregelung". Geregelt ist das in einem VMBl - ich glaube 1986 bin mir hier aber nicht sicher (vielleicht im Bw-Kalender unter dem Stichwort "besondere Härte" suchen). Wenn einer subsumtionfähiger Tatbestand erfüllt ist, ist das Ermessen der Führung hinsichtlich der Versetzung eingeschränkt. Sonst kann man nur seinen Antrag möglich fundiert begründen (heranzuziehen sind Fürorge, planbare Freizeit etc). Um einen Abwägungsbelang von Verfasungsrang gegen die dienstlichen Gründe zu haben, müsste man evtl. auch über Eheschließung nachdenken.
« Letzte Änderung: 08. August 2008, 08:33:07 von wolverine »
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Re: Standortwechsel aufgrund Trennungsdauer
« Antwort #7 am: 07. August 2008, 21:03:19 »

Guten Abend!

@ Fiestaman

Wenn sie meinen Beitrag ordentlich gelesen hätten, hätten sie gemerkt das ich keine definitive Aussage erwartet habe. Zumal es ein fiktives Szenario ist und mich deshalb nur die varianz der Möglichkeiten interssieren.

@ wolverine

Vielen Dank, auf so eine Antwort habe ich gehofft.

MfG

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