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Autor Thema: ROA a. d. W. SAZ2  (Gelesen 2208 mal)

Jacky

  • Gast
ROA a. d. W. SAZ2
« am: 09. September 2008, 15:46:59 »

Hallo!

Weiß jemand ob es möglich ist als ROA a. d. W., für die Dauer bis zum fertigen Offizier der Reserve sich "zu verpflichten"? Auch wenn man bereits als ROA a. d. W. zugelassen ist?

Gruss
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der Lt

  • Gast
Re: ROA a. d. W. SAZ2
« Antwort #1 am: 11. September 2008, 11:25:39 »

Als ROA im Ausbildungsgang im Wehrdienst (SaZ 2/FWDL) wird man nicht während der aktiven Dienstzeit zum Leutnant befördert - maximal erreichbarer Dienstgrad während dieser Zeit ist Fähnrich. Die Beförderung zum Leutnant der Reserve erfolgt nach Erreichen der Voraussetzungen außerhalb dieser Zeit.
Je nach Gegebenheit wäre ein Wechsel in die Laufbahn der Offiziere möglich. Dazu müsste man aber auch als ROA das übliche Bewerbungs- und Auswahlverfahren (OPZ) durchlaufen.
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Jacky

  • Gast
Re: ROA a. d. W. SAZ2
« Antwort #2 am: 11. September 2008, 15:50:50 »

Hallo!

Danke für die Antwort. Ist es möglich auch als ROA a. d. W. die Zeit bis zum Fähnrich komplett in der Bundeswehr zu verbringen, also so wie ein Fwdler?

Gruss
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schlammtreiber

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Re: ROA a. d. W. SAZ2
« Antwort #3 am: 11. September 2008, 16:30:11 »

Ist es möglich auch als ROA a. d. W. die Zeit bis zum Fähnrich komplett in der Bundeswehr zu verbringen, also so wie ein Fwdler?

Dann wäre es ja nicht mehr "a.d.W."  ;)
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der Lt

  • Gast
Re: ROA a. d. W. SAZ2
« Antwort #4 am: 11. September 2008, 16:54:50 »

Sofern man die Laufbahnausbildung während der aktiven Dienstzeit absolvieren möchte, bietet sich eine Verpflichtung als SaZ 2 an. Dann scheidet man als Fähnrich aus der Bundeswehr aus. Die Ausbildung der ROA i.W. unterscheidet sich übrigens erheblich von der Ausbildung der ROA a.d.W., was Inhalt und Umfang betrifft.  Ob ein Wechsel des Ausbildungsganges (a.d.W.--> i.W.) unter Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ theoretisch möglich ist, kann ich dir daher leider nicht beantworten. Das PersAmt kann das aber mit Sicherheit. Ich mutmaße, dass es abhängig vom Fortschritt deiner Ausbildung a.d.W. möglich ist, eine erneute Eignungsfeststellung jedoch erforderlich wäre.
« Letzte Änderung: 11. September 2008, 16:58:12 von der Lt »
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Jacky

  • Gast
Re: ROA a. d. W. SAZ2
« Antwort #5 am: 11. September 2008, 18:04:37 »

Vielen dank! Dann werde ich mal auf dem Personalamt anrufen nächste Woche und mich erkundigen!
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