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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: einstellung ???  (Gelesen 2833 mal)

moru

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einstellung ???
« am: 10. September 2008, 10:54:20 »

tag...bin 24...habe abi und ne ausbildung zum rettungssani...habe mein studium abgebrochen und würde gern zum militär...kann mir jmd sagen wie die rekrutierungschanchen so sind, wenn man bedenkt, dass die zahl der freiwilligen bewerber zurück gegangen ist. gruß
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erdpichel

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Re: einstellung ???
« Antwort #1 am: 10. September 2008, 11:17:18 »

rekrutiert hört sich n bisschen amerikanisch an....
wie deine chancen sind kann dir wohl keiner hier sagen, geh zum wehrdienstberater und stell dich da mal vor, der wird dir mit einem blick in die stellenbörse sagen können, wie deine chancen aktuell aussehen....
generell ist es mit abi und abgeschlossener berufsausbildung nicht schlecht!
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Björn

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Re: einstellung ???
« Antwort #2 am: 10. September 2008, 11:29:44 »

Da für die bestehenden Altersgrenzen jeweils das Alter zum Einstellungstermin maßgeblich ist, kommt wohl eine Laufbahn in der Offizierslaufbahn sowie in der Laufbahn der Feldwebel im Truppendienst nicht mehr in Betracht, da zwischen Bewerbung und Einstellung gerne mal ein halbes Jahr oder länger vergehen kann. Je nachdem, wann du das 25. Lebensjahr vollendest wäre bei Interesse für eine dieser Laufbahnen sofortiges Handeln notwendig.

Eine Einstellung in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes mit höherem Dienstgrad erscheint angesichts deiner Berufsausbildung (sofern diese anerkannt und verwertbar ist, davon gehe ich mal aus) aussichtsreich. Ein abgebrochenes Studium ist dabei sicher nichts womit man prahlen kann, zum Hinderniss würde ich den Umstand aber auch noch nicht erklären - je nachdem, wo die Gründe für den Abbruch liegen und in Abhängigkeit von deiner Fähigkeit diese glaubhaft darzustellen.

Ein Rückgang der Bewerberzahlen ist nicht gleichbedeutend mit einem Bewerbermangel. Der herrscht ganz sicher nicht. Von ganz wenigen speziellen Ausnahmen übersteigt die Zahl geeigneter (!)Bewerber deutlich den jeweiligen Bedarf.

Anhand der Informationen, die du uns bisher über dich zur Verfügung gestellt hast, kann ich mich dem Rat von erdpichel nur anschließen. Du solltest - wenn du es wirklich ernst meinst - schleunigst den Wehrdienstberater, meist im nächsten Kreiswehrersatzamt antreffbar, aufsuchen.

Viele weitere Fragen können auch über die Suchfunktion beantwortet werden. Darüber hinaus hilft man hier natürlich auch immer gerne weiter, so gut es geht. Hilfreich ist dafür eine anständige Form der Fragestellung. Satzzeichen wären ein Anfang, auch die penetrante Nichtbeachtung von Groß- und Kleinschreibung macht das Lesen nicht unbedingt einfacher und angenehmer.

Hast du denn Wehrdienst geleistet und wenn nicht, warum nicht?
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erdpichel

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Re: einstellung ???
« Antwort #3 am: 10. September 2008, 13:05:48 »

naja, dazu muss ich ja freiwillig sagen, dass ich auch kein freund von gross und kleinschreibung im internt bin ;) is mir einfach zu umständlich, elendige umschalttaste ;)

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moru

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Re: einstellung ???
« Antwort #4 am: 10. September 2008, 13:15:30 »

also, bin erst vor kurzem 24 geworden. damals bei der musterung (t1) bzw. danach hab ich verweigert. nicht weil ich nicht zur bundeswehr wollte sondern weil ich im rahmen des zivis eine ausbildung hab machen können. das mit dem studium ist eher dumm gelaufen, weil man 3 mal schreiben darf. ich hab aber nur 1 mal geschrieben die anderen beiden male habe ich mich nicht abgemeldet gehabt...1mal unbewusst, das andere mal ja dumm gelaufen halt. müsste jetzt einen härtefallantrag stellen zum psychodoc gehen, dann wieder ins dekanat, evtl. juristen einschalten....usw. klar ist auch, dass wenn ich im bewerbungsgespräch sitzen sollte, mir das trotz allem negativ ausgelegt werden wird.

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mailman

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Re: einstellung ???
« Antwort #5 am: 10. September 2008, 13:23:47 »

Also das ist mir neu das man den Wehrdienst jetzt auch verweigern kann wenn man im Zivildienst eine Ausbildung machen möchte. Ich kenne nur die Verweigerung aus Gewissensgründen gegen den Dienst an der Waffe.

Wie auch immer zuerst muss die Verweigerung widerrufen werden.


Außerdem ist ist Rettungssanitäter keine Ausbildung.
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Huey

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Re: einstellung ???
« Antwort #6 am: 10. September 2008, 13:35:40 »

Zitat
danach hab ich verweigert. nicht weil ich nicht zur bundeswehr wollte sondern

Dir ist schon klar, das dies eine strafbare Handlung ist?

Dein gesamtes Verhalten deutet darauf hin, das du dir der Tragweite deiner Handlungen nicht bewusst bist.

Da der Rettungssanitäter mWn keine anerkannte Berufsausbildung im Sinne der Bundeswehr darstellt, bleibt nur eine Einstellung in die Laufbahn der Mannschaften-also max. 4 Jahre "Hilfsarbeiter", danach ist Schluss.

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moru

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Re: einstellung ???
« Antwort #7 am: 10. September 2008, 13:38:28 »

hab den jungs vom kreiswehrersatzamt ja nicht gesagt das ich verweigere damit ich zivi machen kann, oder ne ausbildung....sondern habe dann schon "klassisch" verweigert.

klar ist ein sani ne ausbildung...heißt ja nicht umsonst ausbildung zum rettungssani...oder solls ne lehre sein....zumindest ist es ein zertifikat.und ich bin voll ausgebildeter rettungssani. schau mal bei wikipedia was ne ausbildung im rahmen des rettungsdienstes ist, dann merkste gleich das es ne ausbildung ist.
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schlammtreiber

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Re: einstellung ???
« Antwort #8 am: 10. September 2008, 13:40:56 »

Dir ist schon klar, das dies eine strafbare Handlung ist?

Huey, Du hast ja prinzipiell Recht, aber wollen wir mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben und uns klar machen, dass solcherlei Handlungen eben nicht sanktioniert werden, sonst könnten wir grob geschätzte 95% der Zivildienstleistenden einlochen  ;)
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moru

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Re: einstellung ???
« Antwort #9 am: 10. September 2008, 13:49:09 »

ja is ja auch banane...habe verweigert und will zur bw. hab den jungs vom amt aber auch gesagt, dass ich verweigern werde, wenn sie mich nicht in die marine lassen...die meinten dann ich könne doch funker oder so was werden, woraufhin ich schließlich verweigerte. und wennse das dann akzeptieren ist das nicht mein problem...rein rechtlich können die mir also hgar nichts...selbst wennse jetzt meine beiträge im forum lesen würden, müssen die mir das erstmal beweisen. außerdem bin ich grad betrunken und nicht mehr schuldzurechnungsfähig, was das von mir eben geschriebene entkräftigt...und würden sie mich jetzt einziehen wär ich froh...also ihr danke für tipps oder was auch immer das war.
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Björn

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Re: einstellung ???
« Antwort #10 am: 10. September 2008, 13:54:38 »

Am besten ist, du erklärst das den "Jungs im ZNwG" dann auch so.. Am besten betrunken..

Irgendwie ärgere ich mich, dass ich mir mit meinem ersten Post noch Mühe gegeben habe.

Am besten, dass macht hier einer ganz schnell dicht.  ::)
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mailman

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Re: einstellung ???
« Antwort #11 am: 10. September 2008, 13:56:00 »

hab den jungs vom kreiswehrersatzamt ja nicht gesagt das ich verweigere damit ich zivi machen kann, oder ne ausbildung....sondern habe dann schon "klassisch" verweigert.

klar ist ein sani ne ausbildung...heißt ja nicht umsonst ausbildung zum rettungssani...oder solls ne lehre sein....zumindest ist es ein zertifikat.und ich bin voll ausgebildeter rettungssani. schau mal bei wikipedia was ne ausbildung im rahmen des rettungsdienstes ist, dann merkste gleich das es ne ausbildung ist.

Wenn ich schon bei deinem hoch gelobten Wikipedia schauen soll dann hier bitte ein Zitat

Zitat
Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, ist für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von 2 Jahren (Insellösung: 3 Jahre) erforderlich


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