Muss mich hier dann doch mal einmischen:
Es gibt definitiv KEINE Mindestleistung!!! Es ist ist völlig egal, ob du noch aktiver Soldat warst in den letzten 2 Jahren, oder Übergangsgebührnisempfänger! Es wird ganz schlicht und ergreifend der SCHNITT dieser Einkünfte genommen und das is dann die Kohle, die Du von der USB bekommst!
Das weiß ich deshalb so genau, weil ich 2007 60 tage Wehrübung gemacht habe und von 07.2002 bis 06.2006 Zeitsoldat war und eben ab dem 07.2006 die Übergangsgebührnisse bekommen habe! Also hat die Behörde einfach die letzten Gehälter genommen, und daraus die Summe errechnet!
Die nehmen allerdings nich einfach den Durchschnitt, sondern irgend eine seltsame Berechnungsformel, aber das kommt fast aufs Gleiche wie ein Durschnitt!
Um das Ganze mal vereinfacht in Zahlen da zu stellen:
Z.B.:
Bemessungsgrundlage: 6 Monate aktiver Dienst mit einem Nettogehalt von 1500 € und 6 Monate ÜGB in höhe von 1250 €(je nachdem ob du 60, 75 oder 90 % bekommst)
Macht also im Schnitt ungefähr: 1375 €