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Autor Thema: Untersuchung bei Wehrübung  (Gelesen 5177 mal)

Stromberg

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Untersuchung bei Wehrübung
« am: 14. November 2008, 14:22:31 »

Wird man bei jeder anstehenden Wehrübung (mob) von neuem untersucht oder ist nur eine einmalige Untersuchung erforderlich?
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bayern bazi

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #1 am: 14. November 2008, 17:05:59 »

du kannst davon ausgehn wenn deine letzte untersuchen länger asl 12 monate her ist, solltest du einmal komplett auf den kopf gestellt werden.

unter 12 monaten --> gibt es eine befragung


die wird aber in den verschiedenen San bereichen untershiedlich gehandhabt  :o ;)
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Rebell

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #2 am: 14. November 2008, 22:42:39 »

Also wenn man regelmäßig Wehrübungen macht dann läuft es so ab:

Bei bis zu 12 Tagen WÜ füllt man nur nen Fragebogen aus und kreuzt Dinge an wie: "JA ich bin gesund usw" Und das wird nur noch vom Bw-Arzt unterschrieben und das wars.
Sollte die WÜ allerdings länger als 12 Tage dauern, dann heißt es KOMPLETT nen 90/5 machen!!!  >:( Sowohl am Anfang als auch am Ende der WÜ!!!

Wie das jetzt is wenn man ewig nich mehr gedient hat weiß ich allerdings auch nicht.
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Andi

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #3 am: 15. November 2008, 06:02:21 »

Und wenn man gut plant und die Zeit übrig hat, dann legt man bei Kurzwehrübungen die Einstellungsuntersuchung auf einen Tag kurzvor der Wehrübung. Dann spart man es sich nämlich während der Wehrübung unnötig Zeit im San zu verbringen.

Gruß Andi
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wolverine

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #4 am: 15. November 2008, 10:41:46 »

Bei bis zu 12 Tagen WÜ füllt man nur nen Fragebogen aus
Waren das nicht 28 Tage?
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der Lt

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #5 am: 15. November 2008, 11:04:03 »

Bei Wehrübungen mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen KANN der Truppenarzt nach eigenem Ermessen auf eine Grunduntersuchung verzichten - vorausgesetzt, dass die letzte Grunduntersuchung noch nicht länger als 12 Monate zurückliegt und die G-Akte keine "Überraschungen" enthält. Unter Umständen reicht also das Ausfüllen des ärztlichen Befragungsbogens in diesem Fall aus.
Sind die körperlichen Anforderungen während der Wehrübung relativ hoch (z.B. Verwendung als Gruppenführer in der AGA o.ä.) muss theoretisch so oder so eine Grunduntersuchung durchgeführt werden.
« Letzte Änderung: 15. November 2008, 11:06:58 von der Lt »
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Rebell

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #6 am: 15. November 2008, 19:02:48 »

@wolverine:
Das hat sich wohl seit diesem Jahr geändert! Als ich 2007 eine WÜ mit ner Dauer von 60 Tagen gemacht habe, da habe ich auch keinen 90/5 machen müssen. Allerdings habe ich die WÜ von knapp einem Monat dann um einen weiteren verlängert. Evtl. kam ich so um einen 90/5 herum!?
Aber dann hieß es plötzlich seit diesem Jahr, das man schon ab dem 13. Wehrübungstag einen machen muss! Aber das der Arzt das auch evtl. fallen lassen kann wusste ich auch noch nicht! Wäre schon nicht schlecht gewesen, weil man ansonsten ja quasi 2 volle Tage mit San-Zeugs verbringt!  >:(
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der Lt

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #7 am: 16. November 2008, 12:11:21 »

Der Stand meiner Info ist März/April 2008. Zu der Zeit habe ich zuletzt geübt.
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wolverine

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #8 am: 16. November 2008, 20:46:41 »

Ich gucke die Woche in die Vorschrift - wenn ich dazu komme. Danach wissen wir es sicher.
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MediNight

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Re: Untersuchung bei Wehrübung
« Antwort #9 am: 22. Februar 2009, 16:45:58 »

Die gestellte Frage wird von der ZDv 20/3, Ziffer 124, wohl am besten beantwortet:

"Zu Beginn jeder Wehrübung/Übung ist eine Einstellungsuntersuchung oder eine Befragung anstelle einer Grunduntersuchung durchzuführen. Wenn die letzte vollständige Grunduntersuchung innerhalb der letzten zwölf Monate stattgefunden hat, kann die Untersuchung auf eine Befragung begrenzt werden. Das Verfahren richtet sich nach der ZDv 46/1, Kapitel 1.
Am Ende einer Wehrübung oder Übung ist eine Entlassungsuntersuchung durchzuführen. Unter bestimmten, in der ZDv 46/1 festgelegten Voraussetzungen, kann anstatt der Untersuchung eine Befragung durchgeführt werden. Das Ergebnis der Entlassungsuntersuchung ist zu dokumentieren und zu den Personalunterlagen des Reservisten oder der Reservistin beim zuständigen wehrüberwachenden/dienstleistungsüberwachenden Kreiswehrersatzamt zu nehmen."

Noch Fragen ;) ?
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