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Autor Thema: ROA a.d.W und OPZ  (Gelesen 2775 mal)

snake99

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ROA a.d.W und OPZ
« am: 23. November 2008, 01:00:17 »

Hallo zusammen,

ich wurde als ROB genommen und werde in Kürze meine Eignungsübung absolvieren.
Ich bin ehemaliger SaZ04 (SU TrpDst) und habe bereits meine GrpFhr, TrpFhr sowie SichUffz ATN im Rahmen der "alten" UL Lehrgänge erworben.

Wer kann mir sagen wie es nach der EÜ weitergeht, sofern ich positiv beurteilt, und als ROA tauglich eingestuft werde? Laut Bundeswehrwebsite stünde dann die Zulassung samt Test an der OPZ an. Einige Kameraden sagen jedoch, dass sie sofort auf den ResOffz Lehrgang Teil 1 geschickt wurden, ohne den Test an der OPZ ablegen zu müssen.

Lieben Dank im voraus für eure Antworten.
   
« Letzte Änderung: 23. November 2008, 01:02:13 von snake99 »
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der Lt

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Re: ROA a.d.W und OPZ
« Antwort #1 am: 23. November 2008, 13:12:39 »

 ???
Wie man zahlreichen anderen threads und der bekannten website des Personalamtes (www.reserveoffizier.bundeswehr.de) entnehmen könnte, findet eine Eignungsfeststellung an der OPZ für ROB der TSK Heer nicht statt. Stattdessen absolviert man eben die Eignungswehrübung....
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manobi

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Re: ROA a.d.W und OPZ
« Antwort #2 am: 23. November 2008, 21:40:16 »

Es geht nicht an die OPZ. Nach einer positiven Beurteilung bei deiner EWü kannst du dich für die nächste Runde am Personalamt bewerben. Wirst du genommen, geht es in deinem konkreten Fall direkt zum ROL1 ,dann ROL2  zwischendurch Truppenpraktika und einen kurzen Aufenthalt an der OSH in Dresden.
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snake99

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Re: ROA a.d.W und OPZ
« Antwort #3 am: 23. November 2008, 22:27:10 »

@der Lt
Laut der von dir genannten Website ist unter dem Punkt "Zulassung" (in der Erklärung) ein Besuch an der OPZ genannt. Da ich mir dies aber auch nicht vorstellen konnte, und es auch so noch nicht gehört hatte, wollte ich mich hier nochmal vergewissern.

@manobi
Was meinst du mit
Zitat
... kannst du dich für die nächste Runde am Personalamt bewerben ...
?
Ich dachte eigentlich, dass es nach positiver Beurteilung automatisch weiter geht zum ROL1 ...
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manobi

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Re: ROA a.d.W und OPZ
« Antwort #4 am: 24. November 2008, 11:22:43 »

Die Antwort hast du doch selbst in deiner Fragestellung oben gegeben. Du wirst zunächst erst als ROB zugelassen und damit zu einer EWü eingeladen. Ist deine Bewertung dort positiv, kannst du dich bewerben zum ROA. Es wird also erst dann entschieden, ob du überhaupt in diese Laufbahn gelassen wirst. Bekommst du dann einen positiven Bescheid aus Köln vom Personalamt, dann gehts zum ROL1.
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snake99

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Re: ROA a.d.W und OPZ
« Antwort #5 am: 24. November 2008, 12:24:15 »

Okay, verstanden. Danke.
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