Entschuldige, da hatte ich dich wohl falsch verstanden in Sachen Verdienst. Im weiteren kannst du gegen die Einberufung widersprechen, wenn du nachweislich in einem Arbeitsverhältnis stehst. Solltest du bereits über 23 Jahre alt sein, kannst du sowieso nicht mehr zum Grundwehrdienst herangezogen werden.
Als Grundwehrdienstleistender sieht die Bundeswehr es so:
- Du bekommt kostenlos eine Unterkunft sowie Verpflegung zur Verfügung gestellt
- Du hast Anspruch auf freie Heilfürsorge
- Du wirst für die Ausführung deines Dienstes eingekleidet.
Somit sind die Grundansprüche des Soldaten seitens des Dienstherrn abgedeckt.
Hast du bereits einen eigenen Hausstand (also eine eigene Wohnung), so solltest du dich mit der Unterhaltssicherungsbehörde in Verbindung setzen, damit deine Wohnung anerkannt und finanziert wird während deines Grundwehrdienstes.
Doch Vorsicht. Zu meiner GWDL'er Zeit (1999) gab es die Einschränkung, dass ein eigener Hausstand erst ab dem 23. Lebensjahr anerkannt wird. Sofern du jünger bist, kann die Anerkennung und Kostenübernahme abgelehnt werden, da die Bundeswehr dir eine Unterkunft zur Verfügung stellt und du von gesetzlicher Seite keinen Anspruch auf einen eigenen Hausstand hast. Dies galt bzw. gilt für unverheiratete GWDL'er.
Was die Kostenübernahme für Heimfahrten angeht, so gibts auch dort Vorschriften. Die Bw übernimmt für die Familienheimfahrten nur die Kosten die entstehen, wenn man mit der Bahn fährt. Sofern du mit dem Auto reist, ist dies deine persönliche Sache und wird seitens der Bw nicht übernommen. Auch die Anzahl der Heimfahrten ist im Monat begrenzt, wenn es um die Kostenübernahme geht.