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Autor Thema: Rechtsgrundlagen Vorläufiger Dienstgrad  (Gelesen 2344 mal)

Stromberg

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Rechtsgrundlagen Vorläufiger Dienstgrad
« am: 19. April 2009, 19:57:51 »

Liebe Kameraden,

wo finde ich die Rechtsgrundlagen von der ZDV, genauer gesagt den Teil, der die Zuteilung und Anerkennung von vorläufigen Dienstgraden, regelt?

Bin gerade dabei, eine Ausarbeitung zu formulieren, mit der ich um einen vorläufgen Dienstgrad ansuche, zwecks meiner Beorderung seit 01.03.2009 in der Unteroffizierslaufbahn. (Bin jetzt noch OG)
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MediNight

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Re: Rechtsgrundlagen Vorläufiger Dienstgrad
« Antwort #1 am: 20. April 2009, 07:54:15 »

Die Unterlagen, die Sie suchen sind die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV), die es auch im Internet zu finden gibt (Einfach mal mit dem Begriff googeln ;) !), und die ZDv 20/7, die "Bestimmungen für die Beförderungund für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten"!

Letzteres bekommen Sie im Intranet der Bundeswehr unter "Vorschriften Online" oder in der Vorschriftenstelle Ihres Beorderungstruppenteiles!
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Holgi33

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Re: Rechtsgrundlagen Vorläufiger Dienstgrad
« Antwort #2 am: 22. April 2009, 12:12:47 »

In der ZDv 20/3 findet man auch noch was dazu!

Grundsatz- und Einzelanweisung für die militärische Personalführung von Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr

Es beginnt bei:

Zitat
a) Allgemeines
1009. Die Einstellung in eine militärische Laufbahn der Reserve richtet sich grundsätzlich nach den in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgegebenen Vorschriften über Auswahl, Einstellung und Zulassung. Die Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades nach § 5 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung kann im Zusammenhang mit einer Beorderung ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn der Bewerber oder die Bewerberin zusätzlich zu den in dem § 22 Abs. 5 oder § 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung vorgegebenen Bildungsvoraussetzungen, über Ausbildungen und Erfahrungen
verfügt, die für die vorgesehene Verwendung von besonderer Bedeutung sind.

« Letzte Änderung: 22. April 2009, 12:32:10 von Holgi33 »
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