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Autor Thema: Vor AGA Umplanung möglich???  (Gelesen 4405 mal)

Zoolanda

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Vor AGA Umplanung möglich???
« am: 06. Juni 2009, 19:59:41 »

Hallo Community,

bin zum 1.7. ins 6. Gebirgsbataillon 231 zur AGA eingeteilt und zur weiteren Verwendung bin ich auch im Raum Bad Reichenhall vorgesehen (Fwdl 23 Monate). So weit so gut, jedoch ist mein Problem, dass ich für den Dienst als Gebirgsjäger nicht tauglich bin aber trotzdem in solch eine Einheit einberufen wurde und dass mein Einplaner der Meinung war, dass ich ins Lager (Bürosoldat) werden sollte. Ich weiß dass BW kein Wunschkonzert ist, aber ehrlich gesagt habe ich mir dass so nicht vorgestellt. Meine Frage deshalb an euch, ist es möglich nochmals mit dem Einplaner zu reden, um in ein anderes Bataillon zu kommen wo die Chancen etwas mehr "körperliches" zu tun besser sind???

Bitte um Hilfe, und Danke für alle Antworten.
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ulli76

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #1 am: 06. Juni 2009, 20:23:29 »

1. Es heisst DIE 6./GebBtl 231. Es ist nämlich die 6. Kompanie und nicht das 6. Gebirgsbtl. Die Nummer des Bataillons ist die 231, also das 231. Gebirgsbataillon.

Und ob du bei den Gebirgsjägern oder woanders den Papierkram machst, die Sporthalle oder Wäschekammer bewachst, linke Hand von Spieß,Versorger oder KpTrpFhr bist, dürfte wohl ziehmlich wumpe sein.

Und ja, du kannst mal ganz nett beim KWEA nachfragen, ob du woanders hinkannst- ist schließlich ein freies Land; vielleicht klappt es, wahrscheinlich nicht.
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Zoolanda

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #2 am: 06. Juni 2009, 20:57:41 »

zu 1. ich dachte eigentlich dass jeder weiß was damit gemeint ist.

Warum sollte ich nur solche "Jobs" machen als Fwdler??? Warum nicht Ausbildung zum Jäger bzw. Fallschirmjäger etc??? Mit welcher Begründung darf ich nicht eine andere Aufgabe als Fwdler machen, dass möchte ich jetzt mal wissen??? 
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Fanatic

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #3 am: 06. Juni 2009, 21:04:24 »

weil Du in den meisten Fällen dazu nicht lange genug dienst. Das heißt Deine Ausbildung rentiert sich nicht für die Bundeswehr.
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Zoolanda

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #4 am: 06. Juni 2009, 21:07:07 »

ich habe mit dem Fwdl 23 Monate Grundwehrdienst, dazu hab ich vor 12 Jahre mich zu verpflichten, also denk ich dass das lange genug ist :-)
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ulli76

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #5 am: 06. Juni 2009, 21:20:53 »

Naja es gibt schon FWDL, die was anderes machen, also "echte" Jäger, Fallschirmjäger und so sind. PzGren haben z.B. viele FWDL als Kraftfahrer. Aber sehr viele FWDL machen halt die von mir beschriebenen Aufgaben. Eben weil man die Leute dafür nicht großartig aubilden, sondern eher "anlernen" muss und man keine besser ausgebildeten Soldaten dafür "verbraten" will.

Aber warum verpflichtest du dich nicht direkt, sondern machst erst den FWDL? Du kannst dich immerhin mit Widerruf verpflichten und dir 6 Monate lang den Laden anschauen.Und wenn du dich verpflichtest kannst du damit immernoch die Truppengattung wechseln.

Aber wer weiss was du wirklich machst. GWDL/FWDL werden teilweise nach der AGA nach dem Lotto- Prinzip verteilt. Also man hat z.B. 10 für´s Btl. Dann heisst es wir brauchen einen für den KasernenFw, einen für den S1(Stab) einen, der Ordonnanz in der OHG macht ( so was wie kellnern) und einen für die Inst. Dann geht´s entweder nach Alphabet, nach Nasenlänge, nach Vorkenntnissen, oder es werden die ersten vier genommenm, die beim Chef aufschlagen. Und der Rest wird irgentwie in die Kompanien verteilt. Also auch wenn du für eine bestimmte Kp geplant warst, kann noch was ganz anderes bei rauskommen.
Vielleicht fällt auch keinem auf, dass du für GebJg untauglich bist und wirst es trotzdem. (Ist schon merkwürdig dein Einplaner dich ausgerechnet in die Truppengattung einzuplanen,für die du untauglich bist)

zu 1. Hab ich nur nochmal angemerkt, weil das ein weit verbreiteter Fehler in der "Firma" ist.
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Zoolanda

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #6 am: 06. Juni 2009, 21:34:16 »

ja dass mit meinem Einplaner hat mich damals auch verwundert  ??? detwegen wollt ich ja nochmal nachfragen weil ich eigentlich während meiner Fwdl Zeit schon als Fallschirmjäger/ Jäger anfangen wollte.

Kann ich mich dann erst zum Zeitsoldat verpflichten lassen wenn ich die Fwdl hinter mir hab, oder schon früher und der Rest des Fwdls wird mir an SaZ angerechnet?

@ Ulli
könntest du mir nochmal kurz erklären wie du das mit dem verpflichten meinst???  ::)
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ulli76

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #7 am: 06. Juni 2009, 22:27:53 »

Naja, ich frag mich, warum jemand, der sich für 12 Jahre verpflichten will, zuerst den FWDL macht.
Ich halte das ehrlich gesagt für Zeitverschwendung. Wenn du dir noch nicht sicher bist, kannst du dich mit Widerspruch verpflichten, dann kannst du innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit kündigen und machst nur deinen normalen Wehrdienst zuende.

Und wenn du dich verpflichtest, kannst du problemlos die Truppengattung wechseln (sofern Stellen frei sind und du geeignet bist). Du machst schließlich eine allgemeine Grundausbildung, die ist in allen Truppengattungen mehr oder weniger gleich. (Sanis und so mal ausgenommen wir machen eine etwas andere). Also kannst du in deine Bewerbung reinschreiben,dass du Jg- oder FschJgFw werden willst. Das ist dann anders als beim GWDL/FWDL.

Ich weiss aber nicht, ob da jetzt noch was zu machen ist, da du nur noch 4 Wochen bis zum Dienstantritt hast. Aber wenn der SaZ in der Wunschtruppengattung klappt, wirst halt versetzt.
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apollo98

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #8 am: 06. Juni 2009, 22:28:39 »

Du hättest dich als Zeitsoldat bewerben können. Während die Bewerbung läuft, wirst du auch nicht zum Grundwehrdienst heran gezogen, außer du wünschst es ausdrücklich. Hättest du das Einstellungsverfahren geschafft und eine Stelle bekommen, hättest du die Möglichkeit eine widerrufliche Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Das bedeutet folgendes: Du wirst vom KWEA zum Grundwehrdienst einberufen und hast 6 Monate Zeit von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dann mußt du keine 4 / 8 / 12 Jahre bleiben, sondern nur deinen GWD ableisten. In der Zeit des Widerrufsrechts, wirst du finanziell wie ein GWDL behandelt. Sobald du auf deinen Widerruf verzichtest, bekommst du ein Nachzahlung für die Zeit ab der Einberufung.
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Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Zoolanda

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #9 am: 06. Juni 2009, 23:05:25 »

Danke für eure Antworten.

Beim KWEA meinte der Berater dass es leichter ist Fwdl zu beantragen und gleich nach den 3 Monaten Grundausbildung soll ich gleich zu meinem Feldwebel und sagen dass ich mich verpflichten lassen will für 12 Jahre. Er meinte dass wenn ich mich gleich zum Zeitsoldaten bewerben will ich einen Test machen müsste und auf den oben genannten Weg wäre es einfacher. Das war meine Information deswegen hab ich erstmal Fwdl gemacht also die 23 Monate.

Ich möchte auch noch wissen, ob ich mich ab dem 3. Monat schon als Zeitsoldat bewerben kann oder erst mit Ende des Fwdl?
Und ob ich zwingend in einer Kaserne bleiben muss oder ob die mich versetzen können so ungefähr mit der Begründung "Einsatz ist woanders sinnvoller".
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Timid

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #10 am: 06. Juni 2009, 23:42:07 »

Wieso geht eigentlich alle Welt immer davon aus, dass man eine bestimmte Dienstzeit ableisten muss, bevor man sich als Zeitsoldat bewerben darf? ???

Sobald man die Anforderungen für eine Bewerbung erfüllt und solange man die Altersgrenze mit der Bewerbung nicht überschreiten wird, kann man sich jederzeit bewerben. Egal, ob man Zivilist ist, gerade in der AGA steckt oder den Wehrdienst schon hinter sich hat. Solche Sachen sind, tatsächlich, absolut egal!


Der genannte Test muss von jedem Bewerber für eine entsprechende Laufbahn absolviert werden. Egal, ob derjenige Zivilist vor dem Wehrdienst ist, Wehrdienstleistender oder schon aus dem aktiven Dienst entlassen.

Und wer Soldat bei der BUNDESwehr werden will, kann immer und jederzeit überall innerhalb Deutschlands, aber auch im Ausland stationiert oder auch in einen Auslandseinsatz geschickt werden.
« Letzte Änderung: 06. Juni 2009, 23:48:28 von Timid »
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ulli76

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #11 am: 06. Juni 2009, 23:50:30 »

Du kannst dich auch jetzt noch bewerben.
Direkt nach der AGA zu bewerben ist ziemlicher Unfug, da dein Chef eine Stellungnahme dazu schreibt, ob er dich grundsätzlich für geeignet hält und nach der AGA bekommst du ja einen neuen Chef und der kennt dich nicht.
Also wenn dir das der Wehrdienstberater tatsächlich so erklärt hat gehören ihm eigentlich die Hammelbeine langgezogen. Was er dir geraten hat ist nämlich ziemlicher Quatsch.
Als SaZ wirst du nicht nur viele schöne Enden unseres Landes kennenlernen, sondern auch noch so Sehenswürdigkeiten wie die Gipfel des Hindukusch, den Smog von Kabul, berühmte Klöster im Kosovo, evtl die Bekanntschaft mit dem ein oder anderen afrikanischen Moskito machen usw.

Aber es heisst ja immer, dass Reisen bildet und den Horizont erweitert.
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Zoolanda

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #12 am: 07. Juni 2009, 00:01:26 »

Lieben Dank für eure Antworten, haben mir sehr geholfen.
Werd am Montag gleich nochmal bei denen anrufen und mich nochmal erkundigen, aber ich krieg das schon irgendwie hin :-)

Vielleicht nützt ja morgendliches Kaffeekochen für den Chef was  ;D
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Fitsch

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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #13 am: 07. Juni 2009, 10:09:27 »

@Ulli76
Es heisst korrekt die 6. GebJgBtl. 231  ;D

Ich hatte auch immer wieder Gebirgsjäger in Kampfkompanien die einen Ausschluß in der Musterung hatten.

Horrido
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Re: Vor AGA Umplanung möglich???
« Antwort #14 am: 07. Juni 2009, 10:30:37 »

cih kann nur sagen das ich selber auch die begrenzung  - nicht gebirgsjäger tauglich - bei der musterung hatte

und bin trotzdem viel auf den berg gekommen  ;D ;D


es gibt viele stellen die nicht unbedingt die tauglichkeit vorschreiben  ;) ;)

und wenn die dich im kwea auf so eine stelle setzen - sei froh

es gibt nicht viele standorte in deutschland, die so schön sind, und wo die soldaten in der zivilbevölkerung noch DIESES ansehen geniesen
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