Wehrpflicht und Einberufbarkeit ist zu unterscheiden gefunden bei wikipedia:
Also generell doch 23
Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug):
* in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert;
* bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
o genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei
o Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern;
* bis zum 30. Lebensjahr andauert, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war;
* bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (z. B. Ärzte).