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Autor Thema: Ziehung  (Gelesen 2830 mal)

Ziehung Bundeswehr?

  • Gast
Ziehung
« am: 20. Juli 2009, 21:37:01 »

Hallo zusammen!

Würde gerne wissen bis zum welchen Lebensalter zieht die Bundeswehr?
Da jeder dazu etwas anderes sagt und zum Teil noch veraltete Infos haben.
Durch googeln habe ich leider auch nichts gefunden.

Mfg
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Timid

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Re: Ziehung
« Antwort #1 am: 20. Juli 2009, 21:40:59 »

Dann schau am besten im Wehrpflichtgesetz (zu finden unter www.gesetze-im-internet.de) - da findet sich die exakte Gesetzeslage.
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BDE

  • Gast
Re: Ziehung
« Antwort #2 am: 21. Juli 2009, 00:35:11 »

Hi,

Danke schonmal für die Info!
Habe folgendes gefunden was mich aber ein wenig stutzig macht:

(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.

War da nicht mal was von 23 oder 27?
Kann doch nicht sein, das die einen sagen wir 40Jährigen der im Beruf steht ziehen würden?Wie soll der vom dem Gehalt den wenn vorhanden Familie ernähren über die 9Monate?

Mfg
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Ziehung Bundeswehr?

  • Gast
Re: Ziehung
« Antwort #3 am: 21. Juli 2009, 00:43:53 »

Wehrpflicht und Einberufbarkeit ist zu unterscheiden gefunden bei wikipedia:
Also generell doch 23

Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug):

    * in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert;
    * bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei
          o genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei
          o Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern;
    * bis zum 30. Lebensjahr andauert, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war;
    * bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (z. B. Ärzte).
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Timid

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Re: Ziehung
« Antwort #4 am: 21. Juli 2009, 12:02:21 »

Habe folgendes gefunden was mich aber ein wenig stutzig macht:

(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.

Da muss man eben noch ein wenig unterscheiden - wehrpflichtig ist man bis zu diesem Alter (und unterliegt damit auch noch einige Jahrzehnte nach Wehrdienstende der Wehrüberwachung, kann zu Wehrübungen herangezogen werden etc.). Man steht jedoch nicht bis zum vollendeten 45. Lebensjahr für den Grundwehrdienst zur Verfügung!

Wie gesagt, diese unterschiedlichen Altersgrenzen gibt es, damit Reservisten für Wehrübungen oder im Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen werden könnten. Für den Grundwehrdienst sind jedoch die in deinem letzten Beitrag genannten Grenzen korrekt.

Übrigens ist Wikipedia nicht immer die beste Quelle - alle Angaben findest du hier.
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