Im Prinzip sollte schon Bedarf bestehen und auch die Möglichkeit, als OG eine Wehrübung abzuleisten. Allerdings ist der Bedarf natürlich nicht annähernd so groß wie bei Unteroffiziers- und Offiziersdienstgraden.
Nur als Beispiel: Ich habe Anfang diesen Jahres (auch als OG, allerdings auch als Kraftfahrer BCE) eine Wehrübung über 4 Wochen gehabt. Es war aber relativ schwer, diese zu bekommen - die Verbände, in denen ich eigentlich üben wollte, hatten alle ausreichend Soldaten und keinen Bedarf an einem weiteren OG. Die Wehrübungstage hätte ich aber problemlos erhalten von meinem MOB-Verband.
Letztlich bin ich dann über ... Beziehungen
doch an einen Wehrübungsplatz gekommen.
Also, zusammengefasst: Ein kleiner Bedarf besteht und in manchen Verwendungen (bei mir war es in der personell wohl etwas gestreßten Fahrbereitschaft einer größeren Dienststelle) wird man auch mit Handkuss empfangen. Als Uffz oder Offz wäre es aber wohl viel einfacher, eine Wehrübung ableisten zu können. Zumal ja das ganze Reservistenwesen im Prinzip noch im Umbruch ist.
Aber wenn man einen S1 hat, der sich entsprechend um einen kümmert, dann wird eine Wehrübung auch als Mannschaftsdienstgrad möglich sein. Und für den Wehrübungsplatz muss man dann vermutlich viel rumtelefonieren ...