Leider muss ich dieses Thema nochmal auferstehen lassen, denn genau das selbe "Problem" stellt sich mir gerade.
Diese ganze Bürokratie ist in diesem Sinne wirklich sehr beschwerlich und anstrengend, aber ich versuche es so gut es geht zu schildern.
Momentan habe ich eine Wohnung im Sinne des §10 BUKG und bin TG 6 berechtigt. Ab dem 01.06. befinde ich mich in meiner neuen Einheit und bin dort TG 3 berechtigt durch meine anerkannte Wohnung die dann 400km entfernt ist. Ich erhalte dazu TÜG, da keine Unterkünfte vorhanden sind (beziehe eine Zweitwohnung ab dem 01.06.)
Nun zu meinem Problem : Ab dem 01.07. oder 01.08. möchte ich zu meiner Partnerin ziehen, sie ist aber in einer Genossenschaft und hat dort auch Anteile, somit kann ich nicht in den Mietvertrag als Hauptmieter mit aufgenommen werden, dies wurde auch schon durch die Genossenschaft geprüft ob es nicht doch möglich ist den Mietvertrag zu ändern bzw formell zu kündigen und dann direkt einen neuen Vertrag mit mir+Partnerin als Hauptmieter aufzusetzen, dies geht aber nicht, da sind die Regeln der Genossenschaft klar definiert. Entfernung zum Dienstort 300km.
Kurz zusammengefasst : bis 01.06.18 Anerkannte Wohnung + TG 6
ab 01.06.18 Anerkannte Wohnung + TG 3 + TÜG (Zweitwohnsitz)
ab 01.08.18 geplanter Einzug Genossenschaftswohnung Partnerin
BAPersBw sagt dazu bisher, dass die Wohnung nicht anerkannt wird, trotz allen Bestätigungen die mir die Genossenschaft ausstellen würde, dass ich dort wohne werde,eine Meldebestätigung des neuen Wohnsitzes vorlegen werde und Mietvertrag meiner Partnerin + Grundriss der Wohnung mit sende.
Die ReFüs prüfen das ja nicht mehr, geht alles über das BAPersBw.
Über diese Thematik hab ich mich mehr als genug auseinander gesetzt und komme einfach nicht weiter, vllt habe ich auch irgendwo eine Kleinigkeit überlesen, deshalb wäre ich über jede Hilfe / Anmerkung dankbar.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.