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Autor Thema: Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.  (Gelesen 67012 mal)

snake99

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #15 am: 23. Oktober 2009, 18:47:29 »

Zitat von: miguhamburg
Wir haben sehr engagierte Reservisten bei uns im Kommando, die würden gerne die Lehrgänge besuchen, werden von ihren Arbeitgebern (die der WÜ ja ebenfalls zustimmen müssen) noch nicht einmal für Drei- oder Vierwochenlehrgänge "freigegeben". Da eine pauschale Aussage zu treffen, halte ich für ziemlich schwer.

Lieber miguhamburg,

wie sie ja wissen, bin ich selber Arbeitgeber. Als Unternehmen hat man heute das größte Problem mit den Personalkosten. Dies ist die größte Kostenstelle. Im Durchschnitt kostet ein Angestellter einen Arbeitgeber monatlich zwischen 2600-3000€ incl. Arbeitgeberanteile. Dieses Geld muss jedoch erstmal erwirtschaftet werden, was mitunter sehr hart sein kann, denn "Geiz ist geil" und daher ist es alles andere als einfach an das Geld anderer in Form von Aufträgen zu kommen.

Resultat: Jeder Arbeitgeber hat lieber einen Angestellten zu wenig, und lässt seine vorhanden dafür (zeitweise) mehr arbeiten, als dass er sich einen Angestellten mehr "ans Bein bindet". Wenn dann einer der wenigen Angestellten auch noch für einige Wochen wegen einer WÜ ausfällt, hat man ein großes Problem und fragt sich was denn nun wichtiger ist. Das Unternehmen oder die Bundeswehr?

Als Reservist kann ich beide Seiten verstehen. Ein Problem ist, dass viele AG's nichts mit der Bw zu tun haben wollen, weil sie a) kein Verständnis für die Bw haben und b) weil die vielleicht selber nur Zivildienstleistender waren und daher von Haus aus negativ der Bw gegenüber eingestellt sind.

Würde die Uffz Ausbildung bzw. Feldwebelausbildung in der Reserve etwas flexibler und modularer gestaltet sein (ähnlich wie die ResOffz Ausbildung) könnte man viele Probleme beseitigen.
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mailman

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #16 am: 23. Oktober 2009, 18:54:56 »

Mit WÜs ist es ähnlich wie mie ehrenamtlichen Engagement. Seit der AG der WÜ zustimmen muß kann man ihn auch nicht vor vollendte Tatsachen stellen.
Ansonsten heißt es da als Reservist wohl oder übel "Wo verdien ich mein Geld".
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miguhamburg1

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #17 am: 23. Oktober 2009, 19:00:33 »

@ Snake: Die Problematik ist mir durchaus geläufig, wie Sie ja sehen.

Ich kann die Arbeitgeber auch verstehen. Doch bei den von Ihnen beschriebenen ASrbeitgebern wäre es ziemlich unerheblich, ob die Lehrgänge zwei Wochen oder länger dauern, da sie sowieso kein Verständnis für die Belange der Reservisten und er Bw aufbringen. Damit allein kämen wir keinen Schritt weiter... Ich denke, viele Reservisten aller Laufbahnen, die in der zivilen Wirtschaft arbeiten, werden ihre Wehrübungen ohnehin im Urlaub absolvieren, um Friktionen an ihrem Arbeitsplatz zu vermeiden.

Ich sagte ja bereits, ich kenne nicht die geschilderte Sachlage hier im Thread. Aber ich bin vollkommen Ihrer Meinung, dass ein sechswöchiger Lehrgang wohl für drei Viertel aller Reservisten nicht machbar ist und deshalb ein systemischer Fehler ist. Ob aber eine Verteilung auf zwei mal drei Wochen und einmal zwei Wochen ResLehrg für sehr viele von ihnen eine echte Alternative wäre. Bei Stückelung wird man zwangsläufig zu einer Verlängerung kommen müssen, um den gesamten Lernstof auch nachhaltig unterzubringen.
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mailman

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #18 am: 23. Oktober 2009, 19:03:11 »

WÜs im Urlaub sind doch meines Wissens offiziel gar nicht zulässig?
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snake99

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #19 am: 23. Oktober 2009, 19:38:55 »

Zulässig schon. Das Gesetz sagt, dass dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen dürfen, wenn er eine WÜ ableistet. Der AG darf den AN auch nicht dazu verpflichten eine WÜ im Urlaub zu machen, immerhin kann der AN während seiner WÜ auf sein Gehalt verzichten und sich an die Unterhaltssicherungsbehörde wenden. Dem AG würde somit noch nicht mal ein finanzieller Schaden entstehen, außer der Verlust einer Arbeitskraft.

Viele AN's absolvieren jedoch eine WÜ im Urlaub, weil sie Angst vor Nachteilen haben.
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mailman

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #20 am: 23. Oktober 2009, 19:43:50 »

Ich dachte immer das hängt mit der Unterhaltsbehörde oder wie die heißt zussammen weil ja die bei WÜs zahlt?

Außerdeim dient der Urlaub laut Gesetz zur Erholung.

Mein S1 Pers MOB sagte mir dsa es verboten ist und man sich nicht erwischen lassen sollte und er es auf keine Fall macht
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snake99

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #21 am: 23. Oktober 2009, 19:48:29 »

Ich dachte immer das hängt mit der Unterhaltsbehörde oder wie die heißt zussammen weil ja die bei WÜs zahlt?

Nö, es gibt auch AG's, die zahlen ihrem Mitarbeiter weiter das Gehalt und die USB bleibt außen vor. Aber von diesen AG's gibt es sehr sehr wenige ;)
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Holgi33

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #22 am: 23. Oktober 2009, 20:30:09 »

Ich bin auch Arbeitgeber.

Von meinen 9 Wochen WÜ dieses Jahr habe ich 8 Wochen über das USB laufen lassen.

Wenn ich den E-Bescheid bekomme und dazu normal Urlaub einreiche bekommt die USB nichts davon mit. Sobald ich die beigefügten Formulare beim E-Bescheid ausgefüllt bei der USB abgeben ist es mit Urlaub nehmen vorbei.

Hier sind die Excel-Tabellen der SDBw:
Schauen Sie mal in die Excel-Tabellen der offenen Stellen auf
http://www.reservisten.bundeswehr.de
oder besser direkt
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VK9ED580INFODE/WB_Nord.xls
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VK9GK954INFODE/WB_Süd.xls
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VK9BU057INFODE/WB_West.xls
http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VK9H6846INFODE/WB_Ost.xls

Der UffzLehrg wird aktuell wieder als Res Lehrgang angeboten, in modularer Form.

Mit persönlich wäre es egal wo mein DP ist. Auch Ostdeutschland wäre mir sehr angenehm. Momentan habe ich es mit 140 Km recht gut getroffen.
Für jemand aus dem Ruhrgebiet ist es schwer geworden ein PzGrenBtl in erreichbarer Ferne zu finden. Aber ich hätte auch eine Stelle in Marienberg etc. genommen.

Man wird es nie jedem Reservisten recht machen können. Man sollte aber versuchen die Voraussetzungen so zu setzen, dass die Mehrzahl der Reservisten es einfacher hat. Das fängt bei der Lehrgangslänge an und hört bei den Beförderungen auf.
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wolverine

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #23 am: 25. Oktober 2009, 17:12:04 »

Unser Mailman hat völlig Recht: Urlaub dienst der Erholung und das BUrlG verbietet "urlaubsfremde Zwecke" und damit sind WÜ im Urlaub nicht zulässig und werden von der Bw auch nicht geduldet wenn sie denn davon mitbekommt. Alles andere läuft auf eigenes Risiko sowohl des Wehrübenden wie auch seines AG.
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MediNight

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #24 am: 25. Oktober 2009, 17:28:20 »

Die Aussage mit dem § 8 des Bundesurlaubsgesetzes ist laut unserem Rechtberater so was von "schwammig bis wachweich", dass sie einer Überprüfung schon in der ersten Instanz sehr wahrscheinlich nicht standhalten würde!

Mann sollte sich dagegen einmal den § 1, Abs. 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu Gemüte führen, der da besagt:

"Wird ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes."

Und per Definition kann man in einem ruhenden Arbeitsverhältnis keinen Urlaub nehmen!

Und weiterhin ist der § 1, Abs. 1 des ArbPlSchG ein Automatismus, d. h. das Arbeitsverhältnis ruht automatisch, wenn ein Reservist zu einer Wehrübung einberufen wird, auch wenn er dies dem Arbeitgeber gar nicht angezeigt hat!

Und dann heisst es im Abs. 3 des gleichen Paragraphen: "Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen."

Alleine der Verstoß gegen diese kleine und leicht zu übersehende Regelung kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, weil dadurch das Vertrauensverhltnis nachhaltig gestört werden kann (zumindest laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes )!

Diese Aussagen stammen von einem mir gut bekannten Reservisten, der sich in solchen Sachen sehr gut auskennt und diesbezüglich auch schon mit unseren Rechtsberatern Kontakt hatte!
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wolverine

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #25 am: 25. Oktober 2009, 18:06:18 »

Die Aussage mit dem § 8 des Bundesurlaubsgesetzes ist laut unserem Rechtberater so was von "schwammig bis wachweich", dass sie einer Überprüfung schon in der ersten Instanz sehr wahrscheinlich nicht standhalten würde!

Gerade wenn etwas "schwammig und wachsweich" ist, ist die Wahrscheinlichkeit vor dem ArbG hoch; keine andere Gerichtsbarkeit in Deutschland ist so "stimmungsabhängig" wie die Arbeitsgerichtsbarkeit.
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miguhamburg1

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #26 am: 26. Oktober 2009, 23:29:18 »

Ich denke, dass man geübte Praxis und rechtliche Bestimmungen häufig als Reservist dadurch verbindet, dass man mit seinem Arbeitgeber ein Agreement trifft:

Er (der Arbeitgeber) stimmt der Wehrübung zu, im Gegenzug absolviert der Arbeitnehmer seine WÜ dergestalt, dass er einen Teil seines Erholungsurlaubs hierfür investiert. Damit ist den rechtlichen und tatsächlichen Anliegen der Beteiligten entsprochen, und niemandem entsteht irgendein Schaden.
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snake99

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #27 am: 27. Oktober 2009, 07:14:13 »

Rein nüchtern betrachtet sollte diese Vorgehensweise aber dennoch rechtswidrig sein. Immerhin ruht das Arbeitsverhältnis während einer WÜ und der AG ist zu keiner Gehaltsfortzahlung verpflichtet, da diese dann von der USB übernommen wird. Hat der AN Urlaub, so muss der AG das Gehalt weiter zahlen.

Wenn ich richtig informiert bin, ist die Zustimmung des AG's erst erforderlich, wenn die WÜ die Dauer von 3 Monaten überschreitet. Kurz WÜ's bedürfen keiner expliziten AG Zustimmung, jedoch dürfte es nachvollziehbar sein, dass es sich negativ auswirken kann, wenn man seinen AG vor vollendete Tatsachen stellen sollte ;) 
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2009, 07:45:36 von snake99 »
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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #28 am: 27. Oktober 2009, 08:00:31 »

...
Wenn ich richtig informiert bin, ist die Zustimmung des AG's erst erforderlich, wenn die WÜ die Dauer von 3 Monaten überschreitet. Kurz WÜ's bedürfen keiner expliziten AG Zustimmung, jedoch dürfte es nachvollziehbar sein, dass es sich negativ auswirken kann, wenn man seinen AG vor vollendete Tatsachen stellen sollte ;) 

nein, man bekommt vor ner geplanten WÜ eine Arbeitgeberzustimmungserklärung die der AG ausfüllen muß.

Unterbleibt die Zustimmung wird man nicht einberufen.

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snake99

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Re:Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.
« Antwort #29 am: 27. Oktober 2009, 08:15:05 »

Komisch, das steht aber auf der Seite des Reservistenverbandes unter den FAQ's anders. Bei einer freiwililgen WÜ könnte ich die Zustimmung nachvollziehen, doch sofern eine Beorderung im Raum steht, sollte die "3 Monatsfrist" bezüglich einer Zustimmung gelten.

Okay, vor einer Beorderung muss der AG dieser explizit zustimmen. Ohne AG Zustimmung, keine Beorderung ;)
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