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Autor Thema: Roa Weiterverpflichtung  (Gelesen 5624 mal)

flake

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Roa Weiterverpflichtung
« am: 30. Dezember 2009, 16:39:08 »

Hallo zusammen,

ich habe ein Verständnisproblem und hoffe ein Kundiger kann mir weiterhelfen!
Bin ein aktiver Roa der sich für 3 Monate weiterverpflichtet hat. D.h. ich werde nach 2Jahren und 3 Monaten ausscheiden.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich nach den 2 Jahren mein volles Gehalt weiter erhalte oder ob ich dann in eine andere Rubrik fallen würde?!

Ich danke im voraus vielmals für die Bearbeitung meiner Frage!

einen guten Rutsch!
mfg flake
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snake99

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2009, 17:17:32 »

Sind die 3 Monate eine Anschlusswehrübung? Wenn ja, sollte sich am Gehalt etwas ändern ... am besten mal den ReFü aufsuchen ;)
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flake

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2009, 17:50:11 »

ne ist keine anschlusswehrübung sondern eine SAZverlängerung(3monate länger). Bin grad net zu 100% sicher. Aber möglich ist es doch?!
bin grad nur so verunsichert da heute ein Gehalt von 443,..Euro drauf war und ich es nicht zuordnen konnte...
danke für Beantwortung!
mfg
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snake99

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2009, 17:55:16 »

Nach meinem Kenntnisstand kann man keinen "SaZ 2 Vertrag" für 3 Monate verlängern, daher gehe ich sehr stark von einer Anschlusswehrübung aus. Die Höhe des überwiesenen Solds spricht ebenfalls dafür, dass sie gerade nicht mehr als SaZ sondern als wehrübender Wehrpflichtiger behandelt werden ;)  

Aber wie schon erwähnt, der ReFü kann ihnen sicherlich besser weiterhelfen.
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MediNight

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2009, 21:24:35 »

Man kann einen ROA-Vertrag als SaZ (es gibt ja auch FWDL23-ROA!) bis zu einer Gesamtlaufzeit von 36 Monaten verlängern! Der ROA darf nur die Beförderung zum Leutnant nicht im aktiven Dienst erleben, d.h. er kann durchaus an seinem letzten Tag mit Wirkung zum nächsten Tag zum Leutnant d. R. befördert werden!

Das ist zumindest mein Kenntnisstand ;) !
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flake

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #5 am: 30. Dezember 2009, 21:36:34 »

genauso ist mir das auch bekannt! und zudem wurde mir die verlängerung auch stattgegeben, nur bin ich total verunsichert mit dem betrag der mir überwiesen wurde...
jetzt könnte ich mich doch erst am 11.1. beim ReFü melden (ist im urlaub)? oder gibt es noch ne andere möglichkeit? und wieso kommt solch ein betrag zustande...? könnte es sein dass -man halte es nicht für möglich- ich vllt falsch eingetragen wurde?
danke für eure mühen!
mfg
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Andi

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #6 am: 30. Dezember 2009, 22:46:32 »

Du hast 443 € überwiesen bekommen? ;) Da hat wohl jemand seine Lohnsteuerkarte nicht abgegeben und wird bis die Lohnsteuerkarte nachgereicht wurde mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert. ;)
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2009, 22:53:07 von Andi »
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flake

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #7 am: 30. Dezember 2009, 22:52:44 »

ahh des kann gut sein, da ich meine lohnsteuerkarte erst im dezember hingeschickt habe... aber ich bekomm doch dann wenn die des dort bearbeitet haben das geld nachgereicht oder?! vielen dank für die info!
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Andi

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #8 am: 30. Dezember 2009, 22:53:50 »

Ja, sobald die Lohnsteuerkarte in der WBV angekommen ist und verarbeitet wurde bekommst du das geld nach, also wahrscheinlich dann mit den Februarbezügen.

Gruß Andi
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flake

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #9 am: 30. Dezember 2009, 22:56:44 »

super danke dir!!!!!! du hast mich grad echt gerettet!!!! wegs der lohnsteuerkarte ist nämlich echt wahrscheinlich... ^^
man nochmals vielen dank dir!!!!
woher weißt des eigtl. wieviel man mit lohnsteuerklasse 6 bekommt ( nur aus interesse ) xD
nochmals danke an alle die geschrieben haben! total freundlich!
lg
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Andi

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #10 am: 30. Dezember 2009, 23:30:03 »

Wie soll ich es sagen: Jedes Jahr das gleiche Spiel. Und das nicht nur hier im Forum. ;)
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mailman

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #11 am: 31. Dezember 2009, 10:34:14 »

super danke dir!!!!!! du hast mich grad echt gerettet!!!! wegs der lohnsteuerkarte ist nämlich echt wahrscheinlich... ^^
man nochmals vielen dank dir!!!!
woher weißt des eigtl. wieviel man mit lohnsteuerklasse 6 bekommt ( nur aus interesse ) xD
nochmals danke an alle die geschrieben haben! total freundlich!
lg

Jedenfalls die meisten Abzüge.
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Tobi

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Re:Roa Weiterverpflichtung
« Antwort #12 am: 13. Januar 2010, 17:58:23 »

Nach meinem Kenntnisstand kann man keinen "SaZ 2 Vertrag" für 3 Monate verlängern, daher gehe ich sehr stark von einer Anschlusswehrübung aus. Die Höhe des überwiesenen Solds spricht ebenfalls dafür, dass sie gerade nicht mehr als SaZ sondern als wehrübender Wehrpflichtiger behandelt werden ;)   

Die Höhe könnte wohl zwar so ungefähr für einen Monat Wehrsold als Fähnrich hinkommen, dagegen spricht aber, dass die Überweisung am Ende des Monats vorgenommen wurde, ein evtl. anfallender Wehrsold jedoch erst Mitte Januar auf dem Konto erschiene.
Die Überweisung stammt also wohl ziemlich sicher von der WBV, was man daran sehen könnte, ob lediglich die PK und eine Ref-Nr. aufgeführt wird (so war es jedenfalls vor ein paar Jahren noch); bei einer Wehrsoldüberweisung würde die Bundeswehrkasse einen manuell vom Truppenteil festgelegten Verwendungszweck verwenden, bei dem dann in der Regel auch "WS" oder "Wehrsold" steht.

Trotzdem halte ich es für ausgeschlossen, dass bei einem Monatsgehalt, welches in der Besoldungsgruppe A7 bei über 1500 Euro pro Monat liegt, selbst in der Lohnsteuerklasse VI über 70 % (!) einbehalten werden, was dem Auszahlungsbetrag von ca. 450 Euro ja entspräche.

Naheliegender wäre, dass es sich um Vergütung wg. bes. zeitlicher Belastung sowie evtl. Zulage für DzuZ noch aus den Vormonaten handelt. Alles was noch anfällt, z.B. auch aus dem letzten Dienstmonat, wird von der WBV dann einfach normal als Gehalt in den Folgemonaten kurz vor dem 1. des Monats ausgezahlt; dafür wird auch weiterhin eine monatliche Gehaltsbescheinigung von der WBV erstellt, die standardmäßig noch an die Adresse des letzten Truppenteils gesendet wird.
Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Dienstverhältnis mehr als SaZ vorliegen sollte (das behauptet flake ja, diese Möglichkeit der Verlängerung als ROA SaZ2 wäre mir zwar auch neu, aber gut...) wird übrigens trotzdem auch bei Vorliegen einer Lohnsteuerkarte nach Steuerklasse VI abgerechnet, da dann eben kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.
Ansprechpartner, wenn die Überweisung wie vermutet tatsächlich von der WBV kommt, ist auch eher diese, als der ReFü, der natürlich evtl. trotzdem weiterhelfen kann.

Meine Vermutung ist eher, dass die drei Monate tatsächlich als Anschlusswehrübung abgeleistet werden; dann hätte Flake aber jedenfalls einen Einberufungsbescheid bekommen. In diesem Fall käme der Wehrsold dann erst Mitte Januar und die restlichen Unterhaltssicherungsleistungen je nach dem wann sie beantragt werden.
Oder es kommt, falls es diese saZ-Verlängerung tatsächlich geben sollte, das reguläre Januargehalt von der WBV noch später nach, weil sie vielleicht erst spät von der Verlängerung Kenntnis erlangt hat. Dann müsste das Gehalt aber auch mit Lohnsteuerklasse VI erheblich höher als 450 Euro sein.
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