Nach meinem Kenntnisstand kann man keinen "SaZ 2 Vertrag" für 3 Monate verlängern, daher gehe ich sehr stark von einer Anschlusswehrübung aus. Die Höhe des überwiesenen Solds spricht ebenfalls dafür, dass sie gerade nicht mehr als SaZ sondern als wehrübender Wehrpflichtiger behandelt werden
Die Höhe könnte wohl zwar so ungefähr für einen Monat Wehrsold als Fähnrich hinkommen, dagegen spricht aber, dass die Überweisung am Ende des Monats vorgenommen wurde, ein evtl. anfallender Wehrsold jedoch erst Mitte Januar auf dem Konto erschiene.
Die Überweisung stammt also wohl ziemlich sicher von der WBV, was man daran sehen könnte, ob lediglich die PK und eine Ref-Nr. aufgeführt wird (so war es jedenfalls vor ein paar Jahren noch); bei einer Wehrsoldüberweisung würde die Bundeswehrkasse einen manuell vom Truppenteil festgelegten Verwendungszweck verwenden, bei dem dann in der Regel auch "WS" oder "Wehrsold" steht.
Trotzdem halte ich es für ausgeschlossen, dass bei einem Monatsgehalt, welches in der Besoldungsgruppe A7 bei über 1500 Euro pro Monat liegt, selbst in der Lohnsteuerklasse VI über 70 % (!) einbehalten werden, was dem Auszahlungsbetrag von ca. 450 Euro ja entspräche.
Naheliegender wäre, dass es sich um Vergütung wg. bes. zeitlicher Belastung sowie evtl. Zulage für DzuZ noch aus den Vormonaten handelt. Alles was noch anfällt, z.B. auch aus dem letzten Dienstmonat, wird von der WBV dann einfach normal als Gehalt in den Folgemonaten kurz vor dem 1. des Monats ausgezahlt; dafür wird auch weiterhin eine monatliche Gehaltsbescheinigung von der WBV erstellt, die standardmäßig noch an die Adresse des letzten Truppenteils gesendet wird.
Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Dienstverhältnis mehr als SaZ vorliegen sollte (das behauptet flake ja, diese Möglichkeit der Verlängerung als ROA SaZ2 wäre mir zwar auch neu, aber gut...) wird übrigens trotzdem auch bei Vorliegen einer Lohnsteuerkarte nach Steuerklasse VI abgerechnet, da dann eben kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.
Ansprechpartner, wenn die Überweisung wie vermutet tatsächlich von der WBV kommt, ist auch eher diese, als der ReFü, der natürlich evtl. trotzdem weiterhelfen kann.
Meine Vermutung ist eher, dass die drei Monate tatsächlich als Anschlusswehrübung abgeleistet werden; dann hätte Flake aber jedenfalls einen Einberufungsbescheid bekommen. In diesem Fall käme der Wehrsold dann erst Mitte Januar und die restlichen Unterhaltssicherungsleistungen je nach dem wann sie beantragt werden.
Oder es kommt, falls es diese saZ-Verlängerung tatsächlich geben sollte, das reguläre Januargehalt von der WBV noch später nach, weil sie vielleicht erst spät von der Verlängerung Kenntnis erlangt hat. Dann müsste das Gehalt aber auch mit Lohnsteuerklasse VI erheblich höher als 450 Euro sein.