@Andi
es gilt aber trotzdem weiterhin für ihn das er mit der SDBw (Abteilung IV) Kontakt aufnehmen darf. Ob er gerade übt oder nicht - das schreibt man sich ja bei der SDBw auch auf die Fahnen. Selbstverständlich ist es in dieser Situation natürlich geschickt den S1 und den Spieß mit ins Boot zu holen - die können da ja auch mal anrufen und haben da wahrscheinlich ein ganz anderes Standing. Aber, das rührt nicht an seinem Recht das er das darf.
Wäre er aktiver Soldat, dann würde ich dich absolut stützen ja, aber er ist Reservist - da gelten was den Kontakt zur personlbearbeitenden Stelle angeht andere Regeln. Vor allem seit die SDBw die Personalführung der Mannschaften und Unteroffiziere d.R. komplett übernommen hat. Und seit diesem Zeitpunkt gibt es eben "kleine Friktionen" was die Beförderung angeht.
Von daher - konsolidierte Aktion, Chef, Spieß, S1 mit ins Boot, die sollen prüfen was da los ist.
Der SDBw kann man als Reservist im übrigen auch ganz gut einmal eine Email schreiben - man bekommt sie sogar zeitnah beantwortet.
Das gilt natürlich ausschließlich für Kameraden die durch die Abteilung IV der SDBw bearbeitet werden. Für allen anderen gilt: an den PersUffz/PersFw/S1 wenden.