...
… @christoph1972, danke für Deine ausführlichen Schilderungen.
Ich denke, Deine Ausführungen beziehen sich primär auf den Erstantrag zu einer WDB.
Denn meiner Kenntnis nach werden in Nachuntersuchungen keine Fragen zu Kausalitäten und „Tathergängen“ geklärt und bewertet. Die Nachuntersuchung dient meines Erachtens nach im Sozialen Entschädigungsrecht vorrangig der Prüfung, ob sich in den Verhältnissen des Betroffenen entsprechende und vor allem tatsächliche Veränderungen ergeben haben. Welche der Betroffene im Übrigen ohnehin verpflichtet ist, jederzeit und unverzüglich zu deklarieren – negative wie positive.
Hier stellt sich mir jedoch regelmäßig die Frage, woher die Betroffenen konkret wissen sollen, welche Veränderungen das sind.? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit dieser Fragestellung Experten und Fachleute beauftragt werden.
Grüße!
Hallo Griffin,
jede/r Geschädigte mit einer anerkannten WDB, kann aus mE nach, recht gut darstellen, ob sein Zustand seit Erstantrag, schlechter, gleich oder besser geworden ist.
Bei körperlichen Einschränkungen, ist es noch relativ objektiv festzustellen, ob zur Erstbegutachtung eine Verbesserung/Verschlechterung eingetreten ist. Dinge wie Bewegungswinkel, Belastungsfähigkeit, Gehstrecken, Hör- oder Sehvermögen etc. lassen sich messen bzw. dokumentieren. Es können durchaus auch Beschwerden dazugekommen sein. Es geht nicht darum, bei der Folgebegutachtung sich medizinisch völlig korrekt objektiv als Geschädigte/r zu äußern, sondern erstmal sein subjektives Befinden mitzuteilen. Manchmal zeigen Therapien eine Verbesserung, doch irgendwann stagniert der Prozess. Gerade im Bereich neurologischer/hirnorganischer Schäden, ist früher oder später Schluss mit Erfolgen. Wenn Hirnareale oder Nervenverbindungen oder das Rückenmark irreversibel geschädigt sind, dann ist ein Endniveau erreicht, wo "Rehabilitation" endet und es um Fähigkeitserhalt geht oder darum mit Hilfsmitteln den Alltag zu bewältigen.
Im Falle der Radargeschädigten - ein sehr unschönes Beispiel - kann man feststellen, ggf. ist eine Krebserkrankung in welcher Form auch immer, diagnostiziert worden.
Bei einem PTBS gibt es psychologische Testungen oder auch neurowissenschaftliche Testungen, die gewisse Parameter der psychischen Gesundheit/Verfassung messen. Das muss man natürlich in Relation sehen, zum Ausgangszeitpunkt. Eine PTBS wird ja nicht nicht unbedingt gleich erkannt oder bricht quasi sofort aus.
Bei psychischen Erkrankungen ist es ganz entscheidend, was der/die Psychotherapeut/in und/oder ggf. eine stationäre Einrichtung zu einem Therapieversuch berichtet. Eine Fragestellung bei diesem Schädigungen ist auch immer, konnte der Zustand stabilisiert werden oder gab es Rückschläge.
Es gibt auch Rückzugs- und/oder Vermeidungsverhalten, dass lässt sich durch einen Psychiater/Psychologen im Gespräch schon herausfinden. Der/die Geschädigte muss offen kommunizieren, was durchaus nicht unbedingt leicht fällt, weil man sich als Versager fühlt, zu schwach oder wie auch immer sich das im Einzelfall dann auswirkt und äußert.
Deshalb brauchen gerade PTBS-Geschädigte viel Unterstützung und Rückhalt und auch Verständnis, weil schon Kleinigkeiten im Alltag, die "eigentlich" leicht zu schaffen sind, enorme Herausforderungen sind.
Als die Bearbeitung von WDBs aus den Ländern an das BAPersBw geholt wurde, war das mit dem Ziel, die Bearbeitung zu vereinheitlichen und auch zu "verbessern". Das ist nicht ganz so gut gelungen.
Ab 01.01.2025 gilt dann das Soldatenentschädigungsgesetz mit Übergangsregelungen für die "Bestandsfälle". Man wird sehen müssen, ob das Gesetz dann Verbesserungen bringt.