Guten Morgen,
ich hoffe - ich bin hier richtig und werde ein paar Fragen los :-)
Ich komme selbst nicht aus dem Bereich der BW, begleite aber gerade einen BS, der bereits seit mehr als 2 J. kzH ist und wo vergangenes Jahr auch die WDB mit einem GdS von 50 anerkannt wurde (Soldat war zur Schädigung bereits im Status BS, Einmalentschädigung ist durch.) DU steht nun im Raum und der BS sieht sich selbst auch nicht mehr in der Lage seinen Dienst aufzunehmen bzw. ist bei jedem Kontakt mit der BW so stark getriggert und belastet, dass kaum Ruhe in sein System kommt.
Nun habe ich mich letzte Woche vom Sozialdienst beraten lassen (wollen), wie die Vorgehensweise/ Abläufe/ Dauer des Verfahrens ist, allerdings war das nicht sehr aufschlussreich bzw wusste ich vorher selbst bereits mehr.
Ich würde gerne einmal das, was ich darüber weiß, zusammenfassen und würde mich freuen, wenn mich jmd auf Fallstricke/ Denkfehler o.ä. hinweisen würde. Danke schon mal.
- das DU Verfahren wird auf Wunsch des Soldaten über die Truppenärztin oder die Dienststelle eingeleitet.
- ärztliche Stellungnahme erfolgt über die Truppenärztin und das Verfahren geht nach Düsseldorf, wo dann nach Einsicht in den Fall entschieden wird.
- aufgrund der WDB und dem GdS 50 hat der Soldat Anspruch auf das qualifizierte Unfallruhegehalt und würde in die übernächste Eingruppierung eingruppiert (80% davon) und hätte Anspruch auf den großen Bundesbehandlungsschein. Ein Verzicht mit alternativer privater Versicherung ist möglich. Im Falle des BBS ist darauf zu achten, dass er seine Anwartschaft nicht kündigt, da er sonst im Falle einer Minderung des GdS seinen Anspruch bei der privaten verliert.
- das DU Verfahren dauert idR ca 6 Monate. Im vorliegenden Fall wäre es wichtig, dass aufgrund des neues SVG das Verfahren dieses Jahr noch über die Bühne geht.
Bin ich soweit richtig? Oder übersehe ich etwas?
Die Dame vom Sozialdienst hat vorgeschlagen über den Zoll eine Versorungsauskunft einzuholen. Wobei sich mir das nicht ganz erschließt. Es wäre natürlich super, er würde eine Info haben, womit er für den Fall der DU rechnen kann. Aber wie ich verstanden habe, würde die Versorgungsauskunft „nur“ den regulären Fall (also nicht DU wegen WDB) enthalten. Würde doch hier gar keinen Sinn machen?! Hier sagte sie jedoch, sie wisse ja nicht, wie Düsseldorf entscheiden würde und könne damit lediglich von der normalen Rechtsfolge der einfachen DU ausgehen
Allerdings scheint die Sachbearbeiterin noch nicht allzu lange auf dem Dienstposten zu sein… vielleicht ist es aber auch der richtige Weg und die Versorgungsauskunft umfasst sämtliche Möglichkeiten.
Ich hoffe, ich habe soweit alles angegeben, um hier eine kleine Rückmeldung zu erhalten. Bislang schien die Sachlage nämlich immer sehr klar und mit guter Ausgangsposition - wenn man das bei solchen Fällen so nennen kann - , jedoch hat mich das Gespräch mit dem Sozialdienst verunsichert.
Vielen Dank!
Grüße,
Gast0101