Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. April 2024, 02:59:15
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 308190 mal)

Schwarzbacher

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #405 am: 17. August 2023, 18:15:35 »

Heilbehandlung der Schädigungsfolgen werden mit dem roten Behandlungsschein (Bundesbehandlungsschein), welchen man von der zugeordneten Krankenkasse auf  Anforderung erhält,  abgerechnet. Die meisten Ärzte und Therapeuten wissen am Anfang mit diesem nichts anzufangen. Ihnen fehlt ganz einfach die Erfahrung in der Umsetzung. Daher ist es für die Praxen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Dies ist gerade für Menschen mit psychischer Störungen schwer zu verstehen und auch zu erklären. Eigentlich ist diese Art der Behandlung nicht wirklich hilfreich, auch wenn die Kosten komplett erstattet werden.
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.782
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #406 am: 17. August 2023, 20:13:41 »

Das ist aber eben auch ein Faktor den man nicht unterschätzen darf- raus aus der Bundeswehr bedeutet eben auch, raus aus einem ziemlich behüteten System zu sein.
Das fällt schon dem ein oder anderen "gesunden" länger gedienten schwer sich umzustellen.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 121
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #407 am: 18. August 2023, 01:34:57 »


… auch ich persönlich zöge stets die Protektion qua Schutzzeit vor – keine Frage.

Jedoch verstehe ich auch Menschen/ Betroffene sehr sehr gut, welche gottverdammt einfachmal null Komma nix mehr mit der Bw zu tun haben wollen. Ihre individuelle Genesung ausschließlich außerhalb dieses Apparates sehen und dafür sogar – oft gut beraten und professionell aufgeklärt – den Preis zahlen, ohne Versorgung, Hilfe und div. Leistungen der Bw dazustehen, sowie alle Risiken in diesem Kontext selbst zu tragen.

Und ganz ehrlich gesagt, dem „Verursachen-/ Schädigerprinzip“ folgend, sollten auch diese Menschen/ Betroffenen eine Alimentierung und Leistungen durch den Dienstherren beziehen können. Das es hierfür keinen entsprechenden rechtlichen Rahmen gibt, ist mir wohl bekannt und ich dies bedaure sehr. Aber wie bereits mehrfach ausgeführt, kann man/ der Gesetzgeber nicht jedem Einzelfall gerecht werden – leider. Daher müssen diese Betroffenen primär vollumfänglich aufgeklärt sein, um anschließend ihre individuelle – und möglichst objektive – Entscheidung für sich selbst treffen zu können. Dabei müssen wir unterstützen und aufklären.

„PKV-Versicherte/ Beihilfeberechtigete (30/70)“ mit „Versorgungsleiden“ sind per se verpflichtet sowohl „PKV“ als auch Beihilfestelle über ihre Erkrankung (WDB) in Kenntnis zu setzen, welche dann eine Kostenübernahme bei Behandlung des „Versorgungsleidens“ regelhaft ablehnen respektive bereits vorab mit Kenntniserlangung ausschließen. In Folge dessen bleibt der „BBHS“ (Bundesbehandlungsschein) das Mittel der Wahl.

Ärzte, Therapeuten, Kliniken etc. tuen sich tatsächlich anfänglich schwer mit dem „BBHS“. Jedoch erkennen diese auch recht schnell, dass diese Scheine einfach und problemlos via entsprechender „KV“ (Kassenärztliche Vereinigung) abrechenbar sind. Vor allem wird durch ihre Nutzung nicht das individuelle „GKV“-Budget nicht beansprucht – was alle Unerfahrenen zunächst annehmen/ unterstellen. Betroffene avancieren somit quasi zum „Privatversicherten II. Klasse“ für den jedoch lediglich „GKV“-Leistungen abgerechnet werden.

Ähnliches gilt in diesem Zusammenhang für Medikamente. Die Betroffenen sind per se zuzahlungsbefreit und bei Nutzung des „kleinen BBHSs“ ist auf dem „Roten Rezept“ das Feld „BVG“ zu kreuzen. Wenn dann Medikamente via „aut idem“ verordnet werden, welche jedoch den Festbetrag übersteigen, können diese bei der den „BBHS“ ausstellenden „GKV“ deklariert werden; übernimmt diese dann die Kosten nicht, sollte das „BAPersBw (HuK)“ diese final erstatten - Zitat "AOK Plus".

Wie sich das Ganze – vor allem praktisch und gelebt – ab/ nach dem 01.01.2025 gestalten wird, bleibt abzuwarten. Mal schauen, was das „BMVg“ hierzu vorab äußert.

Im Übrigen handelt es sich beim „Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“ nicht um einen Gesetzentwurf – lediglich das Inkrafttreten muss noch zum 01.01.2025 erfolgen.

Wie @christoph1972 präferiere auch ich die „PKV“-Mitgliedschaft – auch für meine Familie. Der „große BBHS“ ist monetär hoch verlockend, aber wie bereits durch TN dargestellt, hat jede Medaille zwei Seiten. Einfach eine ganz individuelle und gut abzuwägende Entscheidung.

Grüße!
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Verzahnt

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #408 am: 29. August 2023, 17:14:55 »

In welcher Phase im DU Verfahren befindet man sich, wenn BAPersBw Beratender Arzt,  Unterlagen beim Truppenarzt angefordert hat. Was sind die nächsten Schritte?

Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.765
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #409 am: 30. August 2023, 08:32:35 »

In welcher Phase im DU Verfahren befindet man sich, wenn BAPersBw Beratender Arzt,  Unterlagen beim Truppenarzt angefordert hat. Was sind die nächsten Schritte?

Schauen Sie bitte bin die GAIP des BAPersBw (frei zugänglich im IntranetBw  wiki.bundeswehr.org/display/GAIP/Startseite)

als SaZ/BS : KennNr 63-04-00
als FWDL : KennNr 63-05-00

bzw. bitten Sie Ihren PersBearb Ihnen das dort ausgeführte zu erläutern.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Verzahnt

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #410 am: 30. August 2023, 08:57:42 »

In welcher Phase im DU Verfahren befindet man sich, wenn BAPersBw Beratender Arzt,  Unterlagen beim Truppenarzt angefordert hat. Was sind die nächsten Schritte?

Schauen Sie bitte bin die GAIP des BAPersBw (frei zugänglich im IntranetBw  wiki.bundeswehr.org/display/GAIP/Startseite)

als SaZ/BS : KennNr 63-04-00
als FWDL : KennNr 63-05-00

bzw. bitten Sie Ihren PersBearb Ihnen das dort ausgeführte zu erläutern.

Keine Möglichkeiten. In Therapie kein Kontakt zu Einheit. Gesundheitlich stark eingeschränkt.

Bitte um kurze Erklärung in welcher Phase DU (bei BS)  wenn BAPersBw Beratender Arzt fordert Unterlagen von Truppenarzt.

Danke
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.765
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #411 am: 31. August 2023, 07:23:48 »

Das ist nicht konkret zu sagen, ohne Kenntnis was bisher erfolgt ist.

Wer hat Ihnen wann was - bezogen auf das DU-Verfahren - schriftlich eröffnet ?
Welche Untersuchungen haben - bezogen auf das DU-Verfahren - bereits stattgefunden ?

Wie läuft dies ... wenn Sie keinen Kontakt zu Ihrer Einheit haben... ?
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Fragender

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #412 am: 20. September 2023, 19:35:53 »

@ Suchender:

Je nach (sehr individueller) Situation ist eben eine Nachuntersuchung nach Aktenlage schneller, kostengünstiger und damit angezeigt - auch, um z. B. den Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten.

Das Ergebnis ist natürlich ebenfalls sehr individuell - und sollte meistens "stimmig" sein - ansonsten gibt es ja Rechtsmittel.

Zählen bisher fünf Monate, alle Unterlagen liegen dem BAPersBw seit Monaten vor, noch als schnell? Frage für einen Freund?
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.765
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #413 am: 21. September 2023, 07:35:57 »

@ Suchender:

Je nach (sehr individueller) Situation ist eben eine Nachuntersuchung nach Aktenlage schneller, kostengünstiger und damit angezeigt - auch, um z. B. den Betroffenen nicht zusätzlich zu belasten.

Das Ergebnis ist natürlich ebenfalls sehr individuell - und sollte meistens "stimmig" sein - ansonsten gibt es ja Rechtsmittel.

Zählen bisher fünf Monate, alle Unterlagen liegen dem BAPersBw seit Monaten vor, noch als schnell? Frage für einen Freund?

Da es sich immer um individuelle Fälle, ja nach Schwere und Art der Erkrankung, handelt --- wären zeitliche Angaben nur "Glaskugel".

Hier hilft nur die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Bearbeitern/innen im BAPersBw...

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Besucherin

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #414 am: 31. Oktober 2023, 10:45:07 »

Hallo zusammen,

wie lange dauert es ungefähr ab Antragstellung WDB, bis man offiziell in die Schutzzeit aufgenommen wird?
Gespeichert

Besucherin

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #415 am: 31. Oktober 2023, 10:46:14 »

Hallo zusammen,

wie lange dauert es ungefähr ab Antragstellung WDB, bis man offiziell in die Schutzzeit aufgenommen wird?

(Antrag wegen Einsatzschädigung)
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.765
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #416 am: 31. Oktober 2023, 11:20:51 »

Dies kann man sachgerecht nicht vorhersagen, da es vom jeweiligen Einzelfall abhängt wie schnell alle erforderlichen Informationen vorliegen, bzw. die beteiligten Stellen zugearbeitet haben.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Besucherin

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #417 am: 31. Oktober 2023, 13:32:48 »

Dies kann man sachgerecht nicht vorhersagen, da es vom jeweiligen Einzelfall abhängt wie schnell alle erforderlichen Informationen vorliegen, bzw. die beteiligten Stellen zugearbeitet haben.

Danke für die Antwort, aber kann man das vielleicht eingrenzen? Muss man eher mit ein paar Wochen oder über einem Jahr rechnen?
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.765
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #418 am: 01. November 2023, 08:28:59 »

Nein, dies ist sachgerecht nicht möglich.

Das BAPersBw könnte sicherlich entsprechende Durchschnittswerte ermitteln.

Dem Einzelnen helfen tun diese aber auch nicht, wenn in seinem Fall es zu deutlichen Abweichungen kommt...

Was man sicherlich sagen kann, je eindeutiger die Schädigung... je schneller kann und wird entschieden werden.

Wer z.B. im Einsatz ein Bein verloren hat...

Schadensausmaß ist eindeutig.
Das es ein dauerhafter Schaden ist ebenso.
Und der Verlust eines Beines ist fest mit GdS 100 bewertet.

Hier können alle beteiligten Stellen zügig den Vorgang abschließen.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gast0101

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #419 am: 18. Februar 2024, 08:15:30 »

Guten Morgen,

ich hoffe - ich bin hier richtig und werde ein paar Fragen los :-)

Ich komme selbst nicht aus dem Bereich der BW, begleite aber gerade einen BS, der bereits seit mehr als 2 J. kzH ist und wo vergangenes Jahr auch die WDB mit einem GdS von 50 anerkannt wurde (Soldat war zur Schädigung bereits im Status BS, Einmalentschädigung ist durch.) DU steht nun im Raum und der BS sieht sich selbst auch nicht mehr in der Lage seinen Dienst aufzunehmen bzw. ist bei jedem Kontakt mit der BW so stark getriggert und belastet, dass kaum Ruhe in sein System kommt.
Nun habe ich mich letzte Woche vom Sozialdienst beraten lassen (wollen), wie die Vorgehensweise/ Abläufe/ Dauer des Verfahrens ist, allerdings war das nicht sehr aufschlussreich bzw wusste ich vorher selbst bereits mehr.
Ich würde gerne einmal das, was ich darüber weiß, zusammenfassen und würde mich freuen, wenn mich jmd auf Fallstricke/ Denkfehler o.ä. hinweisen würde. Danke schon mal.

- das DU Verfahren wird auf Wunsch des Soldaten über die Truppenärztin oder die Dienststelle eingeleitet.
- ärztliche Stellungnahme erfolgt über die Truppenärztin und das Verfahren geht nach Düsseldorf, wo dann nach Einsicht in den Fall entschieden wird.
- aufgrund der WDB und dem GdS 50 hat der Soldat Anspruch auf das qualifizierte Unfallruhegehalt und würde in die übernächste Eingruppierung eingruppiert (80% davon) und hätte Anspruch auf den großen Bundesbehandlungsschein. Ein Verzicht mit alternativer privater Versicherung ist möglich. Im Falle des BBS ist darauf zu achten, dass er seine Anwartschaft nicht kündigt, da er sonst im Falle einer Minderung des GdS seinen Anspruch bei der privaten verliert.
- das DU Verfahren dauert idR ca 6 Monate. Im vorliegenden Fall wäre es wichtig, dass aufgrund des neues SVG das Verfahren dieses Jahr noch über die Bühne geht.

Bin ich soweit richtig? Oder übersehe ich etwas?
Die Dame vom Sozialdienst hat vorgeschlagen über den Zoll eine Versorungsauskunft einzuholen. Wobei sich mir das nicht ganz erschließt. Es wäre natürlich super, er würde eine Info haben, womit er für den Fall der DU rechnen kann. Aber wie ich verstanden habe, würde die Versorgungsauskunft „nur“ den regulären Fall (also nicht DU wegen WDB) enthalten. Würde doch hier gar keinen Sinn machen?! Hier sagte sie jedoch, sie wisse ja nicht, wie Düsseldorf entscheiden würde und könne damit lediglich von der normalen Rechtsfolge der einfachen DU ausgehen  ??? Allerdings scheint die Sachbearbeiterin noch nicht allzu lange auf dem Dienstposten zu sein… vielleicht ist es aber auch der richtige Weg und die Versorgungsauskunft umfasst sämtliche Möglichkeiten.

Ich hoffe, ich habe soweit alles angegeben, um hier eine kleine Rückmeldung zu erhalten. Bislang schien die Sachlage nämlich immer sehr klar und mit guter Ausgangsposition - wenn man das bei solchen Fällen so nennen kann - , jedoch hat mich das Gespräch mit dem Sozialdienst verunsichert.

Vielen Dank!
Grüße,
Gast0101

Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de