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Autor Thema: Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!  (Gelesen 7059 mal)

SeanLK_De

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Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« am: 23. März 2010, 23:33:28 »

Ich habe eben etwas gelesen, was mir bis bis jetzt total fremd war :

[...] Zukünftige Fernspäher müssen eine gute bis sehr gute Schulbildung im Bewerbungspaket mitführen [...]

Gibt/Gab es bis jetzt eine schulische Mindestanforderung für Bewerber zum Fernspäher/KSK ?
Es wär doch vergeudetes Talent, wenn ein Bewerber Leidenschaft & absoluten Willen an den Tag legt, physisch und psychisch den Mindestanforderungen entspricht aber seinen Traumberuf nicht ausleben darf weil er mittelmässige Schulnoten hat sprich gut bis ausreichend ?

Ich hoffe einer hat davon zumindest etwas Ahnung & bitte keine halbgaren ''Ich könnte mir vorstellen...bla bla''-Antworten  ;D
Bitte. Danke ! ;D
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BulleMölders

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #1 am: 24. März 2010, 07:24:25 »

Ich hoffe einer hat davon zumindest etwas Ahnung & bitte keine halbgaren ''Ich könnte mir vorstellen...bla bla''-Antworten  ;D
Bitte. Danke ! ;D
Ich habe davon keine Ahnung aber selbst wenn ich welche hätte, dann hättest du dir eine vernünftige Antwort meinerseits mit dieser blöden Bemerkung verspielt.
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snake99

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #2 am: 24. März 2010, 07:30:11 »

1. Das Argument mit dem Traumberuf kann ich persönlich schon mal nicht ernst nehmen, da man nur grob weiß, was das KSK eigentlich macht.

2. Das KSK ist die Eliteeinheit der Bw und muss sich im internationalen Vergleich mit anderen Spezialeinheiten nicht verstecken. Es entspricht somit ein wenig der Logik, dass die Kommandosoldaten auch mental Überdurchschnittliches leisten müssen, sprich, über überdurchschnittliche Intelligenz und Bildung verfügen. Jeder Kommandosoldat wird neben seiner KSK Verwendung auch noch zum Spezialisten in Fernmeldetechnik, Sprengstofftechnik sowie Medizin ausgebildet. Um diese Themengebiete zu erlernen, muss der Soldat auch geistig fit sein. Körperliche Fitness alleine reicht da nicht aus ;)

Das Auswahlverfahren beinhaltet auch einen theoretischen Teil. Hier kann man zeigen, ob es auch mental zum Kommandosoldaten reicht.    
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SeanLK_De

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #3 am: 24. März 2010, 07:32:16 »

Ich hoffe einer hat davon zumindest etwas Ahnung & bitte keine halbgaren ''Ich könnte mir vorstellen...bla bla''-Antworten  ;D
Bitte. Danke ! ;D
Ich habe davon keine Ahnung aber selbst wenn ich welche hätte, dann hättest du dir eine vernünftige Antwort meinerseits mit dieser blöden Bemerkung verspielt.

ich wollte mit der antwort eigentlich erreichen, dass nur die leute antworten die bei dem problem weiter helfen können  ;)
denn sie wissen ja wahrscheinlich selber das ca 90% aller threads in internetforen von individuen beantwortet werden die vom tuten und blasen keine ahnung haben.
ich persönlich poste auch nicht unnötig, wenn ich zum thema nichts gescheites beitragen kann ( hier und da passiert das vielleicht mal aber das ist dann ne krasse ausnahme ).
ich hoffe, es fühlt sich hier niemand auf den schlips getreten & dass die diese sache hier nicht zwischen uns steht sehr geehrter BulleMölders  ;)
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SeanLK_De

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #4 am: 24. März 2010, 08:00:06 »

1. Das Argument mit dem Traumberuf kann ich persönlich schon mal nicht ernst nehmen, da man nur grob weiß, was das KSK eigentlich macht.

2. Das KSK ist die Eliteeinheit der Bw und muss sich im internationalen Vergleich mit anderen Spezialeinheiten nicht verstecken. Es entspricht somit ein wenig der Logik, dass die Kommandosoldaten auch mental Überdurchschnittliches leisten müssen, sprich, über überdurchschnittliche Intelligenz und Bildung verfügen. Jeder Kommandosoldat wird neben seiner KSK Verwendung auch noch zum Spezialisten in Fernmeldetechnik, Sprengstofftechnik sowie Medizin ausgebildet. Um diese Themengebiete zu erlernen, muss der Soldat auch geistig fit sein. Körperliche Fitness alleine reicht da nicht aus ;)

Das Auswahlverfahren beinhaltet auch einen theoretischen Teil. Hier kann man zeigen, ob es auch mental zum Kommandosoldaten reicht.    

das kommandosoldaten mental überdurchschnittlich sein müssen war mir schon bewusst meine frage war eigentlich die ob es eine voraussetzung gibt in sachen schulabschluss ?
ich sehe ein, dass ich mich wieder dämlich angestellt habe ( vielleicht lags an der fortgeschrittenen uhrzeit ) & nicht direkt danach gefragt habe ich bitte um nachsicht  ;)
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snake99

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #5 am: 24. März 2010, 08:19:31 »

Da nur Uffze m.P. (Feldwebeldienstgrade) und Offze Kommandosoldat werden können, gelten die für die Laufbahn bekannten Einstellungsvoraussetzungen. Ein offizieller "Notendurchschnitt" des Schulabschlusses ist nicht genannt.
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SeanLK_De

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #6 am: 24. März 2010, 08:33:16 »

Da nur Uffze m.P. (Feldwebeldienstgrade) und Offze Kommandosoldat werden können, gelten die für die Laufbahn bekannten Einstellungsvoraussetzungen. Ein offizieller "Notendurchschnitt" des Schulabschlusses ist nicht genannt.

Herzlichen Dank genau sowas wollte ich wissen dann kann ein mod den Thread auch ruhig löschen  ;D
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ulli76

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #7 am: 24. März 2010, 13:32:03 »

Wir löschen Freds eigentlich nur, wenn totaler Unfug drin steht. Vielleicht hat jemand anderes eine änhliche Frage- auch ihm wäre durch die Antrworten weitergeholfen. Bzw. andere User können den Fred weiterführen, wenn es thematisch dazu passt.
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Gerald

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #8 am: 22. November 2010, 20:18:23 »

Da nur Uffze m.P. (Feldwebeldienstgrade) und Offze Kommandosoldat werden können, gelten die für die Laufbahn bekannten Einstellungsvoraussetzungen. Ein offizieller "Notendurchschnitt" des Schulabschlusses ist nicht genannt.
     

Um kommandosoldat zu werden musst du weder "uffze" noch "offze" sein:) du kannst dich auch als normaler Soldat im Mannschaftsgrad,oder sogar ohne jegliche
Militärische vorausbildung also kommandosoldat bewerben!!
Rückantworte bitte an meine e-Mail add. Da ich hier nicht mer einschaue:)
Danke und gruss
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sliderbp

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #9 am: 23. November 2010, 10:35:10 »

Falsch.

Um sich als Kommandosoldat zu bewerben muss man natürlich Offizier oder Feldwebel sein.
Alle Anderen (Zivilisten/Mannschafter/Uffz oP.) bewerben sich als Kommandofeldwebelanwärter und durchlaufen erstmal eine Laufbahnausbildung zum Feldwebel des Truppendienstes. Und hierfür gelten selbstverständlich die gleichen Bildungsvoraussetzungen in der gesamten Bundeswehr.
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snake99

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Re:Bildungsanspruch für Fernspäher/KSK Bewerber ?!
« Antwort #10 am: 23. November 2010, 10:59:50 »

Korrekt :)
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