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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung  (Gelesen 113478 mal)

ulli76

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Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« am: 27. Mai 2010, 19:40:14 »

Da ja ab und an mal Fragen zur untentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung auftauchen, schreib ich in diesen Thread mal die wichtigsten Infos.
Wenn noch was wichtiges fehlt- einfach mich anschreiben.

Bitte habt Verständnis, wenn es ein wenig dauert, bis ich alle wichtigen Infos eingehackt hab.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2010, 20:28:11 von ulli76 »
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Krank am Wochenende/im Urlaub
« Antwort #1 am: 27. Mai 2010, 19:55:53 »

Krank am Wochenende und im Urlaub:

Eigentlich wird man über dieses Thema ja am Anfang der AGA belehrt- aber ich weiss auch wie viele Infos am Anfang auf einen einprasseln und auch, dass der ein oder andere tagsüber sein Schlafdefizit ausgleicht 

- Jede Einheit hat einen etwas anderen Ablauf, was das Krankmelden angeht- haltet euch daran, was befohlen wurde!!!
- Alles wichtige steht auch auf dem entsprechenden Merkblatt (Das Teil, was meist seit der AGA irgentwo im
  Mäppchen vom Truppenausweis liegt)

Hier der genaue Ablauf:
-Wenn euch die Einheit erwartet (Sonntag abend, Montag früh) ruft ihr eure Einheit an und meldet, dass ihr euch nicht in der Lage fühlt, zur Einheit zu kommen und dass ihr beabsichtigt, einen Arzt in heimatnähe aufzusuchen. Man wird euch dann mitteilen, wie die Einheit den weiteren Ablauf will.
Der Ansprechpartner ist üblicherweise der UvD- da ihr schlau wart, hab ihr euch die Durchwahl aufgeschrieben und z.B. auf das Merkblatt für Erkankungen außerhalb des Standortes geschrieben.
An Tagen, wo die Einheit im Dienst ist, ruft man üblicherweise direkt Chef/Spieß oder Zugführer an- je nach dem wie es bei euch geregelt ist- im Zweifel Spieß anrufen (desse Nummer habt ihr natürlich auch aufgeschrieben)
- Ihr macht euch auf die Suche nach dem nächsten SanBereich. Nummern und Adressen findet ihr auf www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de Links oben gibts nen Feld "Finde deinen Truppenarzt"- das einfach anklicken. Da ihr gute Soldaten seid habt ihr euch schon vorher mal schlau gemacht und euch die entsprechende Nummer rausgesucht. (Nicht, dass gerade an dem WE der Rechner abschmiert)

- Da ruft ihr an und fragt, wann ihr kommen könnt.
- Wenn das weiter weg ist, ruft ihr trotzdem an und schildert die Art des Notfalls und fragt, ob ihr zum zivilen Arzt dürft.

OBACHT: Rezepte von nem zivilen Arzt nur nach Rücksprache mit dem SanBereich einlösen- sonst kann es passieren, dass ihr das selber zahlen müsst.

- Zum entsprechenden Termin begebt ihr euch zum SanBereich- dort werdet ihr behandelt und werdet ggf. kzH geschrieben.
- Beim zivilen Arzt gebt ihr an, dass ihr Soldat seid (Truppenausweis mitnehmen!)- ob eure Einheit ne zivile Krankmeldung akzeptiert, entscheidet euer Chef.
- Wenn ihr krank geschrieben werdet, ruft ihr wieder in eurer Einheit (UvD) an und meldet das. Normalerweise gibt´s dagegen keine Einwände (außer an dem Tag ist Dienst- z.B. Montag- dann solltet ihr direkt den Chef/Spieß anrufen und der folgende Punkt entfällt).
- Am nächsten Tag, an dem Dienst ist, informiert ihr zusätzlich euern Chef/Spieß (je nach dem wie das in der Einheit geregelt ist). Der wird euch dann sagen, ob ihr zu Hause bleiben dürft, oder in die Einheit kommen sollt.
- Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet über kzH oder nicht- nicht der Truppenarzt.

Im Falle eines akuten Notfalls (Unfall, Herzinfarkt etc.) könnt ihr euch natürlich dirket im nächsten Krankenhaus melden bzw. den Rettungsdienst rufen.

- Wenn ihr wieder im Dienst seit, meldet ihr euch bei eurem SanBereich und gebt da die Unterlagen ab, die ihr beim Arzt bekommen habt. Dort wird auch die Überweisung ausgestellt, wenn ihr bei nem zivilen Arzt wart.
- Wenn ihr stationär im Krankenhaus liegt, solltet ihr sowohl eure Einheit als auch den SanBereich informieren.   
« Letzte Änderung: 07. Januar 2012, 15:20:43 von ulli76 »
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BA 90/5
« Antwort #2 am: 27. Mai 2010, 20:12:51 »

90/5er- Tauglichkeiten (außerhalb der Musterung):

Die BA (für Belegart) 90/5 ist eine Anforderung auf Untersuchung von euerm Chef an den Truppenarzt.
Diese gibt es für alle möglichen Anlässe:
- fängt an bei der Einstellung
- Übernahme zum FWDL, SaZ, BS
- Dienstzeitverlängerungen
- Auslandseinsätze
- Führerscheine
- bestimmte Lehrgänge
- Entlassung am Ende der Dienstzeit
- Dienst- und Verwendungsfähigkeit (Zum DU-Verfahren gibt´s noch weitere Infos in nem Extra-Beitrag)

Also- das Teil wird entweder direkt von der Einheit in den SanBereich geschickt, oder ihr bekommt es und müsst das im SanBereich abgeben. Viele SanBereiche haben ein eigenes 90/5-Büro, welches das ganze Verfahren koordiniert.
Wenn das 90/5er im SanBereich angekommen ist, wird festgelegt, welche Untersuchungen ihr braucht.

Beispiele: für Kraftfahrer B: Hörtest, Sehtest, Labor und Untersuchung beim Truppenarzt
             für Kraftfahrer CE: Hörtest, Augenarzt, Labor, Truppenarzt
             Ausland und Tropen und SaZ/Dienstzeitverlängerung: Hörtest, Sehtest, Lungenfunktion, Labor,
             Tuberkulosetest, Ergometrie (=Belastungs-EKG), Zahnarzt, Impfstatus, BLutgruppe und Truppenarzt.
Das sind die Standarduntersuchungen, je nach Vorerkrankungen oder bei Auffälligkeiten kann da noch mehr zu kommen. (Z.B. Gyn-Untersuchung bei Frauen, Drogentest, Orthopäde....)

Meist sind diese Untersuchungen ein Jahr gültig- Zahnarztbefunde in der Regel 6 Monate.

Die Termine klapptert ihr dann ab und am Ende habt ihr die Hautpuntersuchung beim Truppenarzt- wie ausführlich die Untersuchung ist, hängt vom Truppenarzt ab- oft ist das aber nur oberflächlich.

Am Ende gibt es ein Urteil duch den Truppenarzt: Und zwar seid ihr entweder gesundheitlich geeignet, vorübergehend nicht geeignet (bei aktuen Erkrankungen), dauerhaft nicht geeignet oder geeignet mit Einschränkungen.

Wenn der 90/5er wieder in eurer Einheit ist, bekommt ihr das Ergebnis vom Chef eröffnet. Meist sagt euch aber schon der Truppenarzt bei der HU, was Sache ist.

Wenn ihr mit dem Ergebnis nicht einverstanden seid, besteht dei Möglichkeit einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Das könnt ihr selber oder euer Chef oder auch der Truppenarzt (manchmal schreibt der Truppenarzt auch schon "Ausnahmegenehmigung empfohlen" auf´s 90/5er). Meist stellt der Soldat den Antrag und der Chef und der Truppenarzt nehmen Stellung.
In dem Antrag solltet ihr begründen, warum ihr denkt, dass ihr trotz eines Gebrechens für einen bestimmten Anlass doch tauglich seid (Stichwort: Soldat kann das Gebrechen durch Erfahrung ausgleichen und Chef braucht den Mann ganz dringend.) Das Ganze geht dan über den SanBereich an den, der es entscheidet (z.B. SanKdo, SDBw, PersAmt- jewiles Beratender Arzt)
Im günstigen Fall werdet ihr dann durch Ausnahmegenehmigung tauglich geschrieben.
Obacht: Ihr müsst für jeder 90/5er einen neuen Antrag stellen- die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den jeweiligen Anlass
« Letzte Änderung: 03. Januar 2012, 23:12:41 von ulli76 »
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Musterung, Tauglichkeit, Eingangsuntersuchung
« Antwort #3 am: 27. Mai 2010, 20:53:06 »

Die Musterung/Tauglichkeitsgrade:
Wenn ihr euch entschlossen habt, Soldat werden zu wollen, müsst ihr natürlich erstmal tauglich sein, damit das was wird.
Dazu bekommt ihr nen Termin im KWEA bzw. das wird dann in den ZNwGs/an der OPZ gemacht.
Ihr könnt auch einen Antag auf Musterung beim KWEA stellen, wenn ihr generell Soldat werden woll, aber erstmal sehen wollt, ob ihr tauglich seid.

Übrigens wird im KWEA nur generell geschaut, ob ihr tauglich seid und welche Ausschlüsse ihr habt. Am ZNwG werdet ihr nochmal genauer untersucht.

- Zur Musterung nehmt ihr alle wichtigen ärztlichen Unterlagen mit (damit ist nicht der Befund von eurem Fusspilz mit 15 gemeint, sondern chronische Erkrankungen, OPs etc.)
- Wenn ihr im Rahmen der Musterung dann zum Arzt kommt, werdet ihr vorher vermessen- also Körpergröße, Gewicht, ggf. Drogentest (manchmal wird der gemacht, manchmal nicht- verlasst euch nicht drauf dass alles gut geht, sondern lasst direkt die Finger von dem Zeug), Blutdruck, Sehtest, Hörtest etc.
- Beim Arzt werdet ihr dann untersucht- von Kopf bis Fuss- Abhören von Herz und Lunge, Rücken und Kniegelenke werden untersucht und natürlich der berühmt-berüchtigte EKG (Eier-Kontroll-Griff)- dabei geht es drum, ob die Hoden da sind, wo sie hin gehören, ob es Anhalte für Tumore gibt und ihr einen Leistenbruch habt.
-Wenn noch was unklar sein sollte, werdet ihr zu nem Facharzt geschickt, um das weiter abklären zu lassen.
-Am Ende entscheidet der Arzt, ob ihr tauglich seid und ob ihr Einschränkungen habt.
-Grundlage des Ganzen ist die ZDv 46/1 in der Version vom 1.9.2010- die gibt´s im Netz- einfach googeln- da gibt es übrigens auch ne Größen- und Gewichtstabelle
Die Taugleichkeitsgrade sind an sich nur ein statistischer Wert. Man braucht für keine einzige Verwendung T1- auch nicht für´s KSK- ihr solltet natürlich nicht gerade den Ausschluss bei eurer Wunschverwendung haben.

T1- bedeutet, dass ihr keinen einzigen Ausschlus habt- ihr könnt damit alles machen
T2- bekommt ihr,wenn ihr mindestens einen Ausschluss habt. Häufiger Grund ist z.B. die Körpergröße- zu kurz oder zu lang- das gibt nen Ausschluss für´s Wachbataillon- und damit T2.
T3- gibt´s nicht mehr. Die zugrundeliegenden IVer-Gradationen gibt es nur noch für aktive Soldaten.
T4- vorübergehend nicht wehrdiensttauglich. Zugrundeliegende Gradation: V. Bedeutet, dass ihr ne akute Erkrankung oder Verletzung habt, die aber wahrscheinlich ausheilt. Nach OPs in der Regel Sperre für 6 Monate. DAnn wird erneut begutachtet.
T5- Dauerhaft nicht wehrdiensttauglich. Gradation VI: Bedeutet, dass ihr ne Krankheit habt, die mit dem Wehrdienst nicht vereinbar ist. Auch wenn ihr aktuell voll belastbar seid. Die Bundeswehr will schließlich eine Prognose, wie sich das in er Zukunfst entwickeln könnte. Z.B. sind regelmäßige Mediamenteneinnahme oft ein Grund für T5- u.a. auch weil die Bundeswehr nicht bereit ist, dauerhaft die Kosten dafür zu übernehmen.

Ändert sich nach der Musterung der Grundheitszustand, dann müsst ihr das melden- und es wird neu entschieden.

Einstellungsuntersuchung:
Irgentwann seid ihr dann Soldat und werdet in der ersten Woche eurer Grundausbildung nochmal untersucht.
Bringt zu dem Termin alle wichtigen Arztunterlagen/Befunde mit plus Impfbuch.
Je nach SanBereich wird entweder jeder Soldat beim Arzt vorgestellt oder nur die, deren Musterung länger als 1 bzw. Jahre her ist. Wenn ihr seit der Musterung krank wart (also mehr als nen Schnupfen) oder ihr euch ernsthafter verletzt habt (z.B. Knochenbruch), werdet ihr auf jeden Fall dem Arzt vorgestellt. Wenn ihr den Arzt sprchen wollt, weil ihr z.B. Probleme habt, dann geht das auch.
Voher werdet ihr nochmal voruntersucht: Also Körpergröße, Gewicht, BLutdruck, Urin-Test
Machmal wird an dem Tag direkt geimpft- manchmal erst später.
Wie gründlich die Untersuchung beim Arzt ist, hängt vom Arzt ab- manche befragen nur, manche untersuchen gründlich, manche oberflächlich.

-Fehlsichtige Soldaten werden meist beim Augenarzt vorgestellt- ihr bekommt dann auch einen Bestellschein für ne Dienstbrille.

Am Ende kann rauskommen, dass sich nichts geändert hat, manchmal ändert der Arzt auch den Tauglichkeitsgrad. Sollte schon frühzeitig klar sein, dass ihr nicht (mehr) tauglich seid, gibt es die Möglichkeit der Schnellentlassung- das geht nur innerhalb der ersten 4 Wochen mit einem verkürzten Verfahren- das wird man euch aber genau erklären, wenn ihr betroffen seid.

Es gab zum 1.9.2010 eine Vorschriftenänderung:

Die aktuelle ZDv 46/1 ist die vom 1.9.2010- in dieser Vorschrift findet man alles zum Thema Musterung, Tauglichkeiten und auch die Größen-und Gewichtstabelle.
Generell gilt, dass ihr ab einem BMI von 30 nicht tauglich seid.

Für Soldaten, die einen Laufbahn- oder Statuswechsel anstreben wurden die Werte für das Belastungs-EKG hochgesetzt. Für Männlein und Weiblein gilt ab sofort ein PWC 170 von 2,3 (also ihr müsst bei einem Puls von 170 das 2,3-fache des Körpergewichtes an Watt fahren.)

Andere PWCs- Tropen- und Auslandstauglichkeit 2,1 Männer und 1,8 Frauen, Borddienstverwendungsfähigkeit beim 1. Mal 2,4, bei der Wiederholung 2,0

Für Reservisten gibt es einen Tauglichkeitsgrad T6- tauglich als Reservist. Voraussetzung ist eine Gesundheitsziffer der Gradation IV (keine VIer, keine zweite IVer). Für mehrere IVer oder auch VIer Gradationen braucht man eine Ausnahmegenehmigung. Am besten frühzeitig um die Untersuchungen kümmern, erleichtert die Einstellungsuntersuchung zu Beginn der Wehrübung. 
« Letzte Änderung: 03. Januar 2012, 23:12:55 von ulli76 »
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Re:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #4 am: 18. Februar 2011, 19:29:37 »

Es gibt eine Vorschriftenänderung:

Die aktuelle ZDv 46/1 ist die vom 1.9.2010- in dieser Vorschrift findet man alles zum Thema Musterung, Tauglichkeiten und auch die Größen-und Gewichtstabelle.
Generell gilt, dass ihr ab einem BMI von 30 nicht tauglich seid.

Für Soldaten, die einen Laufbahn- oder Statuswechsel anstreben wurden die Werte für das Belastungs-EKG hochgesetzt. Für Männlein und Weiblein gilt ab sofort ein PWC 170 von 2,3 (also ihr müsst bei einem Puls von 170 das 2,3-fache des Körpergewichtes an Watt fahren.)

Andere PWCs- Tropen- und Auslandstauglichkeit 2,1 Männer und 1,8 Frauen, Borddienstverwendungsfähigkeit beim 1. Mal 2,4, bei der Wiederholung 2,0

Für Reservisten gibt es einen Tauglichkeitsgrad T6- tauglich als Reservist. Voraussetzung ist eine Gesundheitsziffer der Gradation IV (keine VIer, keine zweite IVer). Für mehrere IVer oder auch VIer Gradationen braucht man eine Ausnahmegenehmigung. Am besten frühzeitig um die Untersuchungen kümmern, erleichtert die Einstellungsuntersuchung zu Beginn der Wehrübung.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2011, 19:33:26 von ulli76 »
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Re:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #5 am: 18. Februar 2011, 19:50:54 »

Leistungen der UTV (unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung)/Heilfürsorgeangelegenheiten:
Grundsätzlich bekommt ihr alles, was ihr medizinisch braucht ohne Zuzahlung.
Bestimmte Dinge sind aber genehmigungspflichtig.

Fangen wir mal vorne an:
Medikamente bekommt ihr vom Truppenarzt direkt und zwar kostenfrei. Hat der Truppenarzt was nicht vorrätig kann er es entweder bei der nächsten Bundeswehrapotheke bestellen oder ihr bekommt ein Zivilrezept (alles was eilt, z.B. Antibiotika).
Im Falle eines Zivilrezeptes, geht ihr einfach in die nächste Apotheke und bekommt dort eure Medis kostenfrei. Obacht: Blos nix zahlen- manche Apotheken wissen nicht, dass es kostenfrei ist. Zahlungen bekommt ihr aber nicht zurück.
Was nicht bezahlt wird: Kosmetika, Pille zur Verhütung, Spam etc.
Die Pille wird bezahlt, wenn es medizinisch erforderlich ist- ist dann genehmigungspflichtig. Aber auch nach bestimmten Impfungen und wenn ihr Malariaprophylaxe im Einsatz einnehmen müsst (ist dann nicht genehmigungspflichtig und wird über die Bw-Apotheke bestellt.)
Im Gegensatz zum Zivilen bekommt ihr auch Erkältungsmedikamente und Co. kostenfrei.

Zusatzinfo: Pille bei Soldaten vor Vollendung des 21. LJ: Im Gegensatz zu zivilen Krankenkassen, übernimmt die Bundeswehr die Kosten für die Pille bei Soldaten unter 21 nicht.

zivile Ärzte
Wenn es keinen geeigneten Bundeswehrarzt in der Nähe gibt, werdet ihr mit einer Überweisung zum zivilen Arzt geschickt. Eigentlich legt der Truppenarzt fest, zu welchem ihr sollt, meist kann man aber Bescheid geben zu welchem man genau will.
Vorsorgen beim Frauenarzt sind überhaupt kein Problem- einfach dem Truppenarzt bescheid geben- oft füllt auch das Vorzimmer die ÜBerweisung aus. Denkt aber dran, dass ihr noch ne 2. Überweisung für die Pathologie wegen dem PAP-Abstrich braucht- am besten den Frauenarzt fragen, wo er das Zeug hinschickt. Änderung: Inzwischen kann der Frauenarzt selber eine Überweisung zum Pathologen für den Abstrich ausstellen. Einige machen dies jedoch nicht, dann bekommt ihr die vom Truppenarzt.
Aktuelle Info zum Thema Pille und Frauenarzt: Der Truppenarzt kann die Pille jeder Soldatin auf Privatrezept verschreiben- muss die aber nicht. Wenn etwas passiert, haftet er nämlich mit seiner eigenen Berufshaftpflichtversicherung und nicht über die Bundeswehr. Deswegen lehnen einige Truppenärzte das ab.
Wenn die vom Frauenarzt die Pille im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung verschrieben haben wollt und nicht für die Ausstellung des REzeptes zahlen wollt, dann muss der Truppenarzt auf dem 0217er (also der Überweisung) drauf schreiben: Vorsorgeuntersuchung incl. Kontrazeptionsberatung- sonst kann der Frauenarzt das nicht über die Bundeswehr abrechnen.
Des weiteren ist die Durchführung einer Ultraschalluntersuchung nicht bei der Vorsorge beim Frauenarzt mit drin. Wenn diese Untersuchung notwendig ist, muss der Truppenarzt das gesondert aufführen (ist meines Wissens nach aber auch genehmigungspflichtig- muss ich aber nochmal nachschlagen).

Auch Einweisungen in zivile Krankenhäuser sind kein Problem- wenn es kein Notfall ist (z.B. für eine geplante OP), muss der Truppenarzt es aber beantragen, das braucht ein wenig Zeit, also rechtzeitig drum kümmern.

Überweisungen zu Heilpraktikern sind nicht möglich!

Krankengymnastik
Normale Krankengymnastik, Physiotherapie, Massage etc. kann der Truppenarzt verschreiben. Ihr bekommt ein Rezept über maximal 10 Anwendungen. Mehr geht pro Rezept nicht, weil auf der Rückseite nicht mehr Platz für Unterschriften ist. Ihr könnt aber problemlos Folgerezepte bekommen, wenn das notwendig ist. Eine generelle Begrenzung gibt es nicht.
Ihr könnt auch Rezepte für Rückentraining bekommen.

Nach einer größeren OP oder auch Bandscheibenvorfall und Co. braucht man manchmal eine EAP (erweiterte ambulante Physiotherapie). Geht auch ganz normal über Rezept- aber der Truppenarzt braucht eine Empfehlung vom Bundeswehrfacharzt (also z.B. Orthopäde, Neurochirurg) und muss wissen, in welcher Einrichtung ihr das machen wollt. Auch hier- jeweils 10 Tage pro Rezept.

Psychotherapie
Wenn ihr seelische Probleme habt, wird euch der Truppenarzt in der Regel zu einem Psychotherapeuten schicken.
Am Anfang sucht man sich einen Therapeuten aus. Dann bekommt man erstmal eine Überweisung für 5 Probesitzungen um zu sehen, ob man zusammen passt. Wenn man mit dem ersten Therapeuten nicht klar kommt, kann man weitere Probesitzungen bei anderen Therapeuten machen.
Mehr als 5 Probesitzungen beim gleichen gehen aber nicht.

Änderung: Inzwischen sind die ersten 25 Therapiestunden nicht mehr genehmigungspflichtig. Wenn sich die 5 Probesitzungen dem Ende zu neigen, nehmt ihr einfach Verbindung zum Truppenarzt auf, der erklärt euch, wie es weiter geht. Ihr müsst aber beachten, dass ihr jedes Quartal eine neue Überweisung benötigt.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 19:38:33 von ulli76 »
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Re:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #6 am: 18. Februar 2011, 20:03:10 »

Schwangerschaft:

-Sobald ihr denkt,dass ihr schwanger seid, wendet ihr euch an euren Truppenarzt. Wenn er nett ist und die Möglichkeiten hat, kann er schon mal nen Schnelltest machen (oder man holt sich einen Test in der Apotheke)
- Dann wird er euch eine Überweisung zum Frauenarzt geben, um die Schwangerschaft sicher feststellen zu lassen und einen errechneten Geburtstermin zu haben
- spezielle Untersuchungen (Nackenfaltenmessungen, erweiterte Fehlbildungsdiagnostik etc.) sind genehmigungspflichtig.
- die üblichen Untersuchungen gehen ganz normal über die Überweisungen. Obacht: ihr braucht jedes Quartal ne neue!
- Wenn die Schwangerschaft bestätigt wurde, geht ihr zu eurer Einheit und lasst euch nen BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit ausstellen- damit zum Truppenarzt.
- Als schwangerer Soldat habt ihr einige Einschränkungen: Keine Nacharbeit, keine Wache, kein Geländedienst, kein Heben von schweren Lasten etc. Die genauen Einschränkungen kann man im Mutterschutzgesetz nachlesen (gibts als kostenlose Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren etc.- einfach googeln) Gute Broschüren mit Tips und auch zum Thema Kindergeld und Co. gibt´s kostenlos über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. http://www.bzga.de/infomaterialien/familienplanung/?addinfo=1 und
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3156.html und
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,thema=thema-elternzeit-elterngeld.html
- In unserem Haus wird sogar der Arbeitsschützer eingeschaltet, der eine Arbeitsplatzanalyse macht- ne coole Sache. Da werden Gefährdungen Punkt für Punkt abgearbeitet und man wird ggf. auf einen anderen Dienstposten eingesetzt (im Krankenhaus ist diese interne Umsetzung sehr häufig- in der Truppe z.B. von einer geländelastigen Tätigkeit ins Gezi)
- ein paar Wochen vor der geplanten Geburt, geht ihr in Mutterschutz- steht oft sogar mit auf dem 90/5er wann das anfängt. In dieser Zeit bekommt ihr weiter eure Dienstbezüge.(Das ist anders als im Zivilen und das wissen nicht alle Gyns)

- Geburtsvorbereitungskurse könnt ihr natürlich auch machen- für Hebammenleistungen gibts Rezepte. Für die Betreuung vor, während und nach der Geburt. Ihr dürft sogar mehrere Hebammen haben (z.B. zu Hause und am Dienstort)
- Wenn es auf die Geburt zu geht, ist man oft nicht mehr voll dienstfähig- kein Problem- geht zu eurem Truppenarzt, der kann euch Einschränkungen der Stundenzahlen auf den Krankenmeldeschein eintragen. Wenn ihr ein Beschäftigungsverbot bekommt, setzt der Truppenarzt das in kzH um- auch in dieser Zeit bekommt ihr weiter eure Bezüge.

- Wenn es Komplikationen gibt, könnt ihr wie bei jedem anderen Notfall auch in´s Krankenhaus.
-Zur Geburt lasst ihr euch in´s nächste Krankenhaus fahren (entweder Rettungsdienst oder sonst wer)- die Überweisung wird eh im Nachhinein ausgestellt.

Edit: Wenn ihr in der Elternzeit nicht am Standort wohnt, bietet es sich an, mit dem nächstgelegenen SanBereich abzusprechen, ob die G-Akte zu denen kommt. Dann braucht ihr euch nicht standortfremd neukrank melden und alle wichtige Daten sind direkt in der G-Akte und nicht auf nem Stapel von Standortfremdenbögen.
« Letzte Änderung: 19. April 2013, 08:36:53 von ulli76 »
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Re:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #7 am: 19. Mai 2011, 11:58:59 »

Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen:

Brillen:
Jeder Soldat wird von der Bundeswehr mit einer Dienstbrille ausgestattet.
Das läuft in der AGA oft wie folgt ab:
-Es gibt einen Sammeltermin beim nächsten Bundeswehraugenarzt, der checkt nochmal alles durch und bestimmt die notwendigen Werte für die Brille.
-Dann bekommt ihr von eurem Truppenarzt einen Brillenbestellschein.
-Damit geht ihr zum Optiker eurer Wahl und sucht euch eine Brille aus.
-Diese Brille muss verschiedene Anforderungen erfüllen: Sie muss einen kompletten Rahmen und darf keine selbsttönenden Gläser haben. Ansonsten sollte sie stabil und nicht allzu auffällig sein. Ihr bekommt 35€ für das Gestell und ca. 15-25€ pro Glas von der Bundeswehr. Bei den Gläsern hängt es
von der Stärke ab.

Wenn ihr ein besseres Gestell oder bessere Gläser (z.B. dünner, entspiegelt) haben wollt, ist das kein Problem, die zusätzlichen Kosten müsst ihr aber selbst tragen. (die werden bei Verlust oder Beschädigung der Brille allerdings auch nicht erstattet)

Ich empfehle die Investition in eine einfache Entspiegelung und Flexbügel- letztere sind beim Geländedienst Gold wert.

Kosten für eine Brille, die man sich vor Dienstantritt beschafft hat, werden nicht erstattet

Wenn ihr irgendwann merkt, dass ihr nicht mehr scharf sehen könnt, dann meldet euch beim Truppenarzt. Der wird euch in den meisten Fällen zum Augenarzt (entweder Bw oder zivil) schicken, um das abklären zu lassen- kann ja auch mal ne Krankheit hinter stecken.
Wenn sich eine Veränderung der Werte ergeben hat, bekommt ihr einen neuen Brillenbestellschein. Da müsst ihr dann schauen, was angekreuzt ist bzw. mit dem Truppenarzt vehandeln.
Neue Gläser bekommt ihr natürlich. Allerdings kein neues Etui-das gibt es auf Bundeswehrkosten nur ein einziges Mal.
Ob ihr ein neues Gestell bekommt, hängt vom Zustand und Alter des aktuellen Gestells ab. Man geht davon aus, dass ein Gestell ca. 2 Jahre hält. Aber wie gesagt, hängt vom Zustand ab- euch steht nicht automatisch nach 2 Jahren ein neues Gestell zu.

Sobald ihr eure Brille habt, müsst ihr die beim Truppenarzt vorzeigen, damit geschaut werden kann, ob sie den Anforderungen entspricht.


Spezielle Brillen:
Zusätzlich bekommt ihr über den SanBereich noch folgende Brillen und Einsätze (werden alle bundeswehrintern gefertigt):
-jeder Soldat: Einsatz für die ABC-Maske
-vor Auslandseinsätzen: Zweitbrille (sieht aus wie ein 70-er-Jahre-Kassengestellt, aber besser als blind durch die Gegend zu laufen, wenn im Einsatz die normale kaputt geht), Einsatz für die Revision Sawfly (bisher nur ISAF, kann aber sein, dass die womöglich bald jeder bekommt, wegen dem neuen Schießkonzept), Einsatz für die IDZ-Brille
- Es gibt noch die Möglichkeit über den Brillenbestellschein an eine Sonnenbrille zu kommen- da muss aber der Bw-Augenarzt für unterschreiben.
- Ebenso gibt es die Möglichkeit Gleitsichtbrillen und andere Spezialbrillen verordnet zu bekommen, falls dies erforderlich ist.
- Für fliegendes Personal gibt es noch Sonderregeln.

Für weitsichtige Soldaten, gibt es noch die Möglichkeit, sich eine Spezialfolie zu besorgen und die in die Brillen zu kleben, falls man mit den Einsätzen nicht zurecht kommt. Die Kosten müssen aber selber getragen werden- kostet ca. 30€ (Für diese Info danke ich unserem FTLA aus der Anästhesieabteilung). Des weiteren können die Einsätze durch die Bw-Optikergruppen auch auf Empfehlung des SanStOffz Auge auch nur im unteren Teil eingeschliffen werden.

Kontaktlinsen :
Änderung seit Dez 2011:
Kontaktlinsen sind erlaubt. Nachzulesen im allgemeinen Umdruck 80 unter K95.01


ABER: Bedenkt, dass im Gelände nur eingeschränkte hygienische Bedingungen herrschen- gerade auf dem Biwak/mehrtägigen Übungen.
Außerdem kann immer mal eine Kontaktlinse aus dem Auge fallen oder beschädigt werden- unbedingt ein Brille mitnehmen.
Und die Bundeswehr trägt die Kosten für Kontaktlinsen nicht. Auch nicht bei Verlust oder Beschädigung.
(Es gibt spezielle Umstände, unter denen Kontaktlinsen verordnet werden können- betrifft in der Regel Soldaten mit speziellen Augenerkrankungen)
« Letzte Änderung: 20. Januar 2012, 12:55:27 von ulli76 »
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Re:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #8 am: 19. Mai 2011, 12:13:29 »

Einlagen

Wenn ihr orthopädische Einlagen braucht- kein Problem, ab zum Truppenarzt.
Ihr bekommt dort einen Orthopädiebestellschein und könnt damit zu jedem Sanitätshaus gehen.

Euch stehen 2 Paar Einlagen zu- für welche Schuhe ihr das nutzt, ist dann euch überlassen- die meisten nehmen ein Paar für die Stiefel und ein Paar für Sportschuhe und andere Halbschuhe. Diese können auch- im Rahmen der Vorgaben auf dem Bestellschein- unterschiedlich beschaffen sein. Z.b. macht es Sinn weichere Einlagen für die Sportschuhe zu nehmen.

Wenn die Einlagen verschlissen oder ausgelatscht sind, geht ihr mit den alten Einlagen zum Truppenarzt und sagt, dass ihr neue braucht. Man geht davon aus, dass die Einlagen ca. 1/2 Jahr halten- hängt aber auch davon ab, wie viel ihr zu Fuss unterwegs seid- bei einem Stabsdienstsoldaten, der Laufsport nicht als sein Hobby hat, werden sie länger halten als bei einem AGA-Ausbilder, der auch noch Marathon läuft.
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ulli76

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Antw:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #9 am: 02. Dezember 2011, 14:12:41 »

Neuigkeiten für fehlsichtige Soldaten:
Bisher wurden die Carrier für die Revision-Brille erst kurz vor einem Einsatz bestellt.

Ihr braucht aber beim nSAK-Schießen ne ballistische Schutzbrille. Jetzt ist man auf die Idee gekommen, dass es Sinn macht, gerade längerdienende Soldaten,die sehr wahrscheinlich auch in einen Einsatz gehen sowie angehende nSAK-Schießlehrer vor dem entsprechenden Lehrgang mit dem Carrier auszustatten.

Fragt einfach rechtzeitig in eurem SanBereich nach.
Falls jemand ne Quelle braucht, kann er/sie mich gerne per PN kontaktieren.
« Letzte Änderung: 03. Januar 2012, 23:17:45 von ulli76 »
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Antw:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #10 am: 06. Januar 2014, 17:49:21 »

Die Musterungsvorschrift wurde vor einer Weile geändert.
Die genauen Änderungen hab ich nicht im Kopf. Aber zumindest sind Plattfüße kein Ausschluss für den Rettungsdienst mehr.

Die online verfügbare Version der ZDv 46/1 auf der KDV-Seite ist nicht mehr aktuelle- die neueste Version ist von 2012, die auf der Seite von 2010.
Sie taugt aber noch als Orientierungshilfe. So viel wurde meines Wissens nach nicht geändert.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2014, 11:35:09 von ulli76 »
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bayern bazi

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Antw:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #11 am: 24. Februar 2015, 21:39:53 »

Ganz aktuell:


SanInfo 06/15

         
Betreff:   Zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr



   

Kdo RegSanUstg ist es gelungen, eine zentrale Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Dienstzeit und an den Wochenenden zu etablieren und frei zu schalten.
Die zentrale Rufnummer, die bundesweit kostenlos aus dem Festnetz erreichbar ist, lautet

0800 ZSanDst (0800-972 63 78)

Hierbei entspricht die Nummernfolge "972 63 78" den Buchstaben auf der Tastatur eines Tastentelefons und kann so als Gedächtnisstütze dienen.

Soldatinnen und Soldaten die außerhalb der allgemeinen Dienstzeit und am Wochenende erkranken, erreichen unter der o.g. Telefonnummer in Abhängigkeit von ihrem aktuellen Aufenthaltsort den Bereitschaftsdienst des für sie/ihn zuständigen SanUstgZ.

Zur Zeit ist die Nummer 24h geschaltet, d.h. falls auf dieser Nummer auch während der regulären Dienstzeit angerufen wird, sollte auf die zuständige bzw. nächst erreichbare SanEinr (s.u.) verwiesen werden. Hier wird derzeit noch an einer technischen Lösung gearbeitet.
 
Gleichzeitig werden die aktualisierten Erreichbarkeiten der SanEinr während der regulären Dienstzeit auf der Internetseite des Zentralen Sanitätsdienstes unter "Service", "Medizinische Hilfe für Soldaten" eingestellt und einsehbar sein (http://www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/a/sanitaetsdienst).

Wir bitten freundlichst um Kenntnisnahme und Sicherstellung, dass alle Soldaten der Einheit über diese Rufnummer informiert sind.
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Ralf

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Antw:Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung
« Antwort #12 am: 30. Juni 2021, 11:33:02 »

Medizinische Notfälle: Handlungssicherheit in der Brieftasche

Das was keiner erwartet, passiert immer am Wochenende oder am späten Abend. Eine akute Erkrankung oder Verletzung legt Sie Zuhause schachmatt. Ihren zuständigen Truppenarzt können Sie aufgrund der Entfernung beziehungsweise in ihrem Gesundheitszustand nicht aufsuchen.
Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr unter der Telefonnummer +49 800 9726378 wurde Ihnen gestattet, Leistungserbringer des zivilen Gesundheitssystems im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) aufzusuchen. Die Hausärztin bzw. der Hausarzt Ihres Heimatortes freut sich zwar über Ihr Erscheinen, weiß allerdings nicht, in welchem Umfang Soldatinnen und Soldaten behandelt werden dürfen. Das "Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung/Unfällen", das Sie einmal von Ihrem Kompaniefeldwebel diesbezüglich erhalten haben und Sie eigentlich immer mitführen sollten, finden Sie einfach nicht mehr oder ist in einem fürchterlichen Zustand. Einfach nicht vorzeigbar!
Und...kommt Ihnen das bekannt vor?

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr möchten Sie unterstützen, damit in solchen Ausnahmesituationen für alle Beteiligten Handlungssicherheit besteht. Daher haben wir für Sie eine Karte im Checkkartenformat entwickelt, die aus reiß- und wasserfestem Material besteht, so dass Sie diese dauerhaft ohne großen Aufwand in Ihrem Geldbeutel mitführen können. Es enthält alle wichtigen Kurzinformationen, die Sie bei einem zivilen medizinischen Leistungserbringer benötigen. Die Verteilung läuft in den nächsten Tagen über die Sanitätsunterstützungszentren bzw. die Leitenden Sanitätsoffiziere der Teilstreitkräfte/Militärischen Organisationsbereiche (LSO TSK/MilOrgBer) an Ihre Stammeinheiten, die Sie dann wiederum mit der Karte versorgen werden.

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hofft, dass Sie und alle Beteiligten mit dieser Unterstützungsleistung zukünftig in diesen Ausnahmesituationen über mehr Handlungssicherheit verfügen.
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