Kann hier mir vielleicht jemand mit sachlich richtigen Infos weiterhelfen?
Ich habe am 18.12.2004 eine Einberufung zur Wehrübung bekommen. Dieses Jahr April für eine Woche. Nun läßt mich mein Arbeitgeber da aber nicht hin. Da fängt mein Problem an:
Das Kreiswehrersatzamt sagt mir der Arbeitgeber muß beim Bezirksamt eine Unabkömmlichkeitserklärung abgeben. Die wissen aber im Bezirksamt HH-Nord von nichts. Nicht einmal wohin die mich verbinden sollten. Der Leiter der Unterhaltssicherung meinte dann ich solle beim Kreiswehrersatzamt Lüneburg einen Antrag auf Rücknahme stellen. Habe er auch mal so gemacht außerdem würde auf der Unabkömmlichkeitserklärung gar nicht der Punkt "Truppenwehrübung" aufgeführt, nur Wehrpflicht.
Als ich dann den Reservisten-StFw im Bataillon anrief konnte der mir auch nur soweit helfen das ich Einspruch einlegen soll damit ich die Frist ware, denn die lief ja am 31.12.2004 ab. Somit habe ich ein Schreiben aufgesetzt und zusammen mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers (er braucht mich im Betrieb) zum KWEA geschickt.
Genug blabla, nun die Frage:
Wer ist zuständig und was muß ich machen wenn ich da nicht hinn kann? Das KWEA sagt es muß über das Bezirksamt des Arbeitgebers laufen. Das Bezirksamt weiß von nichts und auf dem Einberufungsbescheid steht "... innerhalb der Frist ... Einspruch einzulegen bei KWEA...."
MfG
Oliver
www.3panzerlehrbataillon334.de