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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49  (Gelesen 171948 mal)

Ralf

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Nun mal ehrlich, jetzt sind wir bei der 4. Frage und es wird immer differenzierter. Die letzte BU die zählt, muss natürlich auch bestandskräftig sein.
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3a373

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Naja, das ist doch ein Forum, um auch Fragen zu stellen. Und die weiteren Fragen haben sich aus dem Antworten ergeben. Nachdem was ich hier bisher mitgelesen habe und welches Fachwissen hier vorhanden ist, denke ich dass die Fragen nicht zu difizil sind. Für jemanden, der sich mit der Thematik gutvauskennt, sollten die Fragen oder Weiteres beantwortbar sein. Ich finde es wirklich sehr nett, dass geantwortet wurde, aber bisher waren die Antworten nicht zu den Fragen passend.
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wolverine

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Doch sicher. Nämlich die, sich das von seinem PersStOffz erklären zu lassen.
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Ralf

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Zitat
Ich finde es wirklich sehr nett, dass geantwortet wurde, aber bisher waren die Antworten nicht zu den Fragen passend.
Dann liegt es vielleicht daran, dass du mit jeder Frage weitere Informationen einstreust, weil dir ansch. dann immer wieder weitere Details einfallen auf meine Antworten.
Klar kann ich dir das erklären, aber dazu bedarf es eben auch aller Informationen und es ist nun einmal anstrengend, wenn immer wieder neue Infos dazukommen. Und deswegen auch der Hinweis mit dem PersStOffz, der hat die Daten ja in der PA vorliegen.
Ansonsten habe ich dir aber auch alle Quellen genannt, die relevant sind. Du bist StOffz, ich bin StOffz, ich verstehe es, dann du auch  8)
Wobei ich mich dann bei solchen Fragen immer frage_ ist es wirklich relevant zu wissen, welche BU einbezogen werden? Ändert ja überhaupt nichts an der Platzierung in der Reihenfolge. Und hier liegt ja wohl der Hase im Pfeffer: du steht ansch. weiter hinten und wartest deswegen auf die Beförderung. Ob da snun an einer oder zwei BU hängt, ist völlig egal: der Ranglistenplatz ist ja entscheidend und man kann nicht vorher sagen, wann es denn soweit ist (naja in Grenzen, dein PersFhr kann das schon aus Erfahrungswerten in gewissen Grenzen abschätzen), so mit 3-5 Monate konnte ich das immer.
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3a373

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Es geht darum, ich soll mangels Alternativen als Personaler eingesetzt werden und ich hatte vom neuen Beurteilungssystem keine Ahnung. Mir das anzueignen war kein Problem. Bei der Beschäftigung mit der Thematik kamen aber immer weitere Punkte dazu. An dem Punkt "Zusammenwirken" Beurteilung-Beförderung komme ich nicht weiter und habe ehrlich gesagt Probleme dies zu verstehen. Ich habe nun einige Fälle genommen, die mir bekannt sind, bei denen ich nicht weiterkommen, bzw. sich mir die Logik dahinter entzieht. Leider gibt es bei mir niemanden, der mir helfen kann. Da es micht nicht selbst betrifft, ist BAPers und auch mein eigener PersFhr da etwas zurückhaltend.
Ich würde gerne wissen, was ich mache und warum und ich verstehe die Vorschrift in diesen Fällen nicht genau oder bin einfach noch nicht dahintergestiegen.
Daher suche ich hier auf kameradschafttlicher Basis Unterstützung. Wenn ich die hier warum auch immer nicht bekommen kann, dann ist das zwar schade aber völlig in Ordnung.
Bisher waren viele Aussagen, die ich im Kameradenkreis erhalten habe, entweder widersprüchlich, halbrichtig usw. oder gar falsch.

Ich habe niemenden und kenne auch keinen, der in dieser Angelegenheit wirklich Sattelfest ist.

Wenn meine Fragen hier keinen Platz haben, gibt vielleicht etwas wie "Ausführungsbestimmungen", Tutorial, Handreichung oder woe aich immer, so dass ich mich da einlesen kann.

Ich habe den letzen Satz der lfd  Nr. 501 4 Kameraden (alles Ingeneure und Stoffze) gezeigt und keiner hat den Satz im Kontext der Vorschrift wirklich verstanden.
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2Cent

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@Ralf

Ich denke du hast richtig erkannt worauf er hinaus will, aber ich verstehe auch ihn.

Wenn er jetzt nur mit einer BU im Ranking steht, kann es passieren das er es bis zum nächsten BU-Runde nicht OTL wird, was dazu führt das neue frisch beurteilte A-Majore ihn dann selbst wenn er mit 2 x D- Beurteilungen in Ranking steht überholen.

@3a373
Es gibt im Intranet auf der Eite des BaPersBw doch ne schöne PDF Präsentation Beförderung Offiziere oder so ähnlich da steht das alles
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Nofear

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Guten Abend, ich bin zwar keine Offizierin, finde das Thema aber sehr interessant, da ich selbst in die Feldwebellaufbahn S1 Bereich möchte und das auch alles irgendwie recht komplizoert funde. Muss ich mir das so vorstellen, dass jemand wenn er Pech hat unter Umständen überhaupt nie befördert werden kann wenn immer andere neu dazukommen die besser beurteilt sind? Und es kommen ja anscheinend jeden Monat neue
Beförderungsaspiranten (kann man die so nennen?) dazu. Auch wenn er in der vordern Hälfte im vergleichbaren Dienstgrad steht?
Das wäre ja erschreckend und völlig demotiviernd.

Gruß Kirsten
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F_K

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Laufbahnziele sind "versprochen" - und werden früher oder später erreicht - die Differenz wird wohl größer werden - Leistungsprinzip, GG und so ...
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Ralf

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@3a373: Also es ist keine Schande und auch kein Problem, wenn man PersMgmt nicht gleich und auch komplett versteht. Es tun zwar alle so, als ob sie es wüssten und könnten (Pers kann jeder und es gibt 80 Mio Bundestrainer äh Perser), aber ganz so einfach ist es halt nicht. Was dir grds. weiterhelfen kann ist, sich mit Erfahrenen zu unterhalten und da verstehe ich zB deinen PersFhr nicht. Wenn ein PersOffz/PersStOffz nicht weiter weiß, ist seine Ansprechstelle nun einmal die PersFhrg und auch genau dafür da, über die Fälle anderer zu sprechen. Immerhin ist man ja fachlich für verantwortlich. Ansonsten andere PersOffze fragen, gerade ältere OffzMilFD haben einen großen Erfahrungsschatz oder -falls es das gibt- Zwischenebenen (Kdo, Div...), so gibt es auf Ebene der Kdo mindestens einen wenn nicht zwei, deren Spezialgebiet BU ist.
Zu Deiner Frage zu Nr 501: es gibt eine recht gute ppt (33 Seiten) zur Beförderung von Offizieren, Rangreihenfolgenbildung, SLV, Beispielen etc. Wenn du dich hier anmeldest und eine PN schreibst mit deiner dienstl. LoNoAdresse, dann schicke ich sie dir gerne zu. Zu historisch steht da bspw.
"Liegt der Stichtagstermin der jüngsten planmäßigen Beurteilung vor dem Datum der Aufnahme in die jeweilige Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolge, wird die bis zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser planmäßigen Beurteilung in der jeweiligen Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolge herangezogene planmäßige Beurteilung nicht entsprechend der Nrn.504-505 berücksichtigt. Das bedeutet, wenn der Stichtag der aktuellen Beurteilung nach der Beförderungsreife liegt, wird die vorherige Beurteilung historisch."

@Nofear/Kirsten: Theoretisch ja, denn es heißt ja auch nur Laufbahnperspektive und nicht Laufbahnziel. In der Praxis sieht es aber so aus, dass durch die Einrechnung von historischen BU sich natürlich schon noch ein paar Punkte ansammeln und man idR ja auch nicht schlechter wird (weil Erfahrung hinzukommt). Es gibt auch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung am Ende der Dienstzeit, also kurz bevor man L-Term (Letzter Termin) hat. Gibt kein aber Anrecht darauf. Bei BS habe ich das schon mal angewendet gesehen.
Und ja, es kommen jeden Monat neue in die Rangliste. Das ist aber doch nicht völlig demotivierend, sondern im Gegenteil: man hat es ja selbst in der Hand und kann sich deswegen noch mehr anstrengen. Demotivierend finde ich genau das Gegenteil: ich weiß sowieso, dass ich befördert werden, also warum anstrengen? Genau deswegen -um nämlich dem Leistungsprinzip Rechnung zu tragen- gibt es ja in eigen Bereichen weniger Planstellen als Kandidaten (zum HptFw), zum OTL...). Man hat hier bereits Wartezeiten in die Strukturen einmodelliert, um das Leistungsprinzip anzukurbeln.
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LwPersFw

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Genau deswegen -um nämlich dem Leistungsprinzip Rechnung zu tragen- gibt es ja in eigen Bereichen weniger Planstellen als Kandidaten (zum HptFw), zum OTL...).
Man hat hier bereits Wartezeiten in die Strukturen einmodelliert, um das Leistungsprinzip anzukurbeln.


Um @Ralf zu ergänzen:

Es ist zwar aus 2017 ... das Grundsätzliche gilt aber jedes Haushaltsjahr ...


"Aus der Antwort des BMVg zum Bericht des Wehrbeauftragten 2017:


"Eine Beförderung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) sowie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) ist nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle zulässig.
Die Wartezeiten auf eine Beförderung oder Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe entstehen aus einer Vielzahl von Gründen, die in ihrer Gesamtheit wirken.

Nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen dürfen Planstellen regelmäßig nur für Daueraufgaben eingerichtet werden.
Diese Daueraufgaben sind unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar zu begründen.

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden Daueraufgaben durch Dienstposten abgebildet.
Dienstposten unterliegen damit der haushaltsrechtlichen Anerkennung und kennzeichnen einen abgegrenzten Aufgaben- und Tätigkeitsbereich.
Sie werden für eine bestimmte Verwendung mit Angabe der Bewertung ausgebracht und sind in der Soll-Organisation als Teil der Organisation der Bundeswehr ausgewiesen.

Planstellen stehen damit nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen regelmäßig nur zur Abdeckung von Dienstposten zur Verfügung.

Ergänzend zu dem nach der Strukturplanung des Bundesministeriums der Verteidigung vorgesehenen Dienstpostenumfang
werden für Soldatinnen und Soldaten auch Planstellen für den strukturell vorgesehenen Ausbildungsumfang ausgebracht.

Beschränkungen für die Zahl höherwertiger Planstellen ergeben sich für die Soldatinnen und Soldaten zum Teil
bereits aus Fußnoten zu einzelnen Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen des Bundesbesoldungsgesetzes.

Darüber hinaus sehen die militärischen Zielstrukturen, die bisher im Personalstrukturmodell (PSM) 185 und nunmehr
im aktuellen Personalstrukturplan militärisch (PSPm) 2018 als Dienstposten- und Ausbildungsumfang abgebildet sind,
auf gebündelten Dienstposten durchaus Soldatinnen und Soldaten vor, die nach dem Leistungsprinzip nicht sofort nach
Erfüllen der Mindestvoraussetzungen zusammen mit den leistungsstärksten zur Beförderung heranstehenden Soldatinnen
und Soldaten befördert werden sollen.

Durch die in der Strukturplanung verwendeten Parameter ergeben sich durchschnittliche Zeiten von bis zu zwei Jahren
für die Dauer zwischen dem Erfüllen der Mindestvoraussetzungen und der tatsächlichen Beförderung.


Im konkreten Einzelfall können aufgrund des Vergleichs von Eignung, Befähigung und Leistung der um eine Beförderung
konkurrierenden Soldatinnen und Soldaten auch deutlich längere Zeiten entstehen.

Im Ergebnis ist ein Umfang von rd. 9.000 (ca. 5 Prozent der BS/SaZ) Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, für die nach
dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 trotz Erfüllung aller sonstigen Beförderungsvoraussetzungen keine höher dotierte Planstelle
ausgebracht werden soll.

Demgegenüber war mit Stand Dezember 2017 die Gesamtzahl der auf eine Beförderung wartenden Soldatinnen und Soldaten
auf gebündelten Dienstposten mit rd. 4.400 (ca. 2,5 Prozent der BS/SaZ) deutlich geringer als die in der Strukturplanung des
Bundesministeriums der Verteidigung abgebildeten Umfänge.

Die Verwirklichung der in der Strukturplanung verwendeten Parameter setzt neben einer dem Modell entsprechenden Struktur
des tatsächlichen Personalkörpers auch eine Planstellenausstattung entsprechend dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 voraus."

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

AndréVonHier

  • Gast

Also ich finde es schon ein wenig erschreckend wie selbstverständlich und "ist halt so" manche Kameraden die Änderung auffassen.

Auch ich bin der Meinung das ein "längerdienender" Laufbahnwechsler die Vorzüge einer zügigeren Beförderung erhalten sollte, völlig egal ob er zuvor Mannschafter Gezi oder Einzelkämpfer war, abgesehn davon das ein längerdienender schon lebensälter ist, sollte es definitiv gewürdigt werden das man bereits gedient hat und somit militärisch auf einem ganz anderem Level ist (und sich dadurch beispielsweise als FD viel besser auf sein Kerngebiet fokussieren kann).

Tatsache ist das dies die Attraktivität und die Moral erheblich schmälert wenn mit sich mit mitte 30 wirklich auf Lehrgängen und ZAW den Hintern aufgerissen hat um gut abzuschneiden um dann kurz nach der Fw Beförderung zu erfahren das man nicht 2 Jahre auf den HptFw wartet, sondern mindestens 5 Jahre... und das im Kontrast der Kamerad XY der evtl mit 18 Jahren neu eingestiegen ist und seine Lehrgänge/ZAW etc. vllt gerade so mit 4+ bestanden hat, beförderungstechnisch gleich gestellt wird.

Abgesehn davon das man als Fachdiener sowieso länger auf seinen Fw warten muss(te) ist das schon ein kleiner schlag in das Gesicht meiner meinung nach.

Kameraden mit denen ich einst auf dem Uffz/Fw Lehrgängen war sind heute schon OFw während andere und ich erst nach ZAW und FachLehrgang zu Fw befördert wurde. Die Änderung der Beförderungen betrifft zwar von ab nun "alle" dennoch haben diese Kameraden einen Vorsprung obwohl der Laufbahnwechsel zur gleichen Zeit stattfand.
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F_K

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Zitat
uch ich bin der Meinung das ein "längerdienender" Laufbahnwechsler die Vorzüge einer zügigeren Beförderung erhalten sollte,

Ist halt eine (sachfreie) Meinung (und dass ist eine Tatsachenbehauptung).

Oder kannst Du diese "Meinung" im Angesicht des Leistungsprinzipes des GG erläutern?
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AndréVonHier

  • Gast

Zitat
uch ich bin der Meinung das ein "längerdienender" Laufbahnwechsler die Vorzüge einer zügigeren Beförderung erhalten sollte,

Ist halt eine (sachfreie) Meinung (und dass ist eine Tatsachenbehauptung).

Oder kannst Du diese "Meinung" im Angesicht des Leistungsprinzipes des GG erläutern?

Du hast es bereits korrekt zitiert, es ist MEINE Meinung, da ich persönlich davon "betroffen" bin auch eine relativ emotionale.
Aber selbst als nicht Betroffener würde ich es jedem Kameraden gönnen aufgrund seiner geleisteten Zeit/Dienste schneller aufzusteigen.
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F_K

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Meinungen haben eine ähnliche Qualität wie Gefühle - sind halt da, sind subjektiv / emotional und entziehen sich einer Bewertung.

Im Rechtsstaat / bei rechtlichen Fragen haben diese keine Bedeutung.
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AndréVonHier

  • Gast

Meinungen haben eine ähnliche Qualität wie Gefühle - sind halt da, sind subjektiv / emotional und entziehen sich einer Bewertung.

Im Rechtsstaat / bei rechtlichen Fragen haben diese keine Bedeutung.


Wie gesagt, es ist schockierend wie emotions- und empathielos manch Kameraden mit dem Thema umgehen aufgrund dessen das es Sie persönlich offenbar nicht betrifft... (Aber ja, das ist ja auch wieder nur eine "Meinung")

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