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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49  (Gelesen 174075 mal)

Beuteberliner

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@AndrevonHier - erschreckend ist vielmehr, wie viele Emotionsgeladene völlig unreflektiert die Rechts- und Vorschriftenlage ignorieren oder nicht verstehen (wollen), um ihren Empörungsmodus nicht aufgeben zu müssen!
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Pericranium

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Weiß einer der Perser /Erfahreneren, wieso es eigentlich mittlerweile nicht mehr Usus ist, dass man noch vor der Truppenarztzeit als SanOffz zum Oberstabsarzt wird? Viele Kameraden laufen mittlerweile 3-4 Jahre als Stabsarzt rum. Auch irgendwie unbefriedigend...
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Beuteberliner

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Also, ich weiß nicht, ob das so pauschal richtig ist, ich sehe nur in "unserem" SanVersZ, dass sämtliche neu zuversetzte bzw. ihren Dienst aufnehmenden Truppenärzte als Oberstabsarzt kommen, ich habe seit nun über drei Jahren dort keinen einzigen Stabsarzt Dienst tun sehen.
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Pericranium

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Also, ich weiß nicht, ob das so pauschal richtig ist, ich sehe nur in "unserem" SanVersZ, dass sämtliche neu zuversetzte bzw. ihren Dienst aufnehmenden Truppenärzte als Oberstabsarzt kommen, ich habe seit nun über drei Jahren dort keinen einzigen Stabsarzt Dienst tun sehen.

Aus meinem Jahrgang sind so gut wie bisher alle als Stabsärze in die Truppe. Beim Jahrgang vor uns haben auch einige 3-4 Jahre gewartet und es gab auch Kameraden, die kamen als SA aus der Truppe zurück.
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Beuteberliner

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Das mag ich Ihnen gar nicht abreden, ich meine nur, dass es offenbar nicht flächendeckend so praktiziert wird möglicherweise, denn der "Durchsatz" von Truppenärzten ist schon hoch in unserem SanVersZ. Bis auf Leiter und Stellvertreter. Aber die sind auch mit höherem Dienstgrad.
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LwPersFw

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Weiß einer der Perser /Erfahreneren, wieso es eigentlich mittlerweile nicht mehr Usus ist, dass man noch vor der Truppenarztzeit als SanOffz zum Oberstabsarzt wird? Viele Kameraden laufen mittlerweile 3-4 Jahre als Stabsarzt rum. Auch irgendwie unbefriedigend...

So ist die Vorschriftenlage...

Aber wie immer gilt ja, Mindestzeiten sind eben nur das Minimum ... durch Planstellenmangel, oder individuelle Gründe ... kann es auch länger dauern ...


ohne Einstellung mit höherem DGR...

"Dienstzeit in Jahren seit Ernennung zur Sanitätsoffizierin oder zum Sanitätsoffizier (Sanitätsoffizierdienstzeit)

für die Beförderung zum

Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker          2 Jahre

Oberfeldarzt, Oberfeldveterinär oder Oberfeldapotheker 30            5 Jahre

Oberstarzt, Oberstveterinär oder Oberstapotheker 31                   10 Jahre


30
Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär oder Oberstabsapotheker.
Abweichend von den aufgeführten Dienstzeiten und auch ohne die Erfüllung der Mindestdienstzeit von einem
Jahr können nach § 30 Absatz 3 der SLV eingestellte Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere zum
Oberfeldarzt, Oberfeldveterinär, oder Oberfeldapotheker befördert werden (Nr. 2014 ist ansonsten zu
beachten), wenn sie die in § 30 Absatz 4 der SLV genannte Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt,
Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt, Fachapothekerin oder Fachapotheker oder Fachtierärztin oder
Fachtierarzt besitzen.

31
Mindestens fünf Jahre seit Ernennung zum Oberfeldarzt, Oberfeldveterinär oder Oberfeldapotheker."




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RüclwärtsRolle

  • Gast

Hallo allerseits.
Ich habe eine Frage, deren Vektor jedoch in die entgegengesetzte Richtung zeigt:
Ich bin seit 2021 in einem Auswahlverfahren für den FlgDst und habe alle Phasen erfolgreich bestanden. Bin aber zwischenzeitlich auf A12 hochgerutscht. Die Einweisung konnte ich nicht vermeiden, da ich sonst hätte vom Dienstposten abgelöst werden sollen, was gem. Perser negative Konsequenzen gehabt hätte.
Jetzt gibt es gemäß der Aussage der ZKS bei den Fliegern einen ziemlich hohen Bedarf. AFAIK sind die DP alle aber A11...
Ist das A12 noch rückstufbar oder habe ich mich da in einen goldenen Käfig sperren lassen? Das Gespräch mit dem PersOffz bezüglich möglichem Transfer kommt die Tage aber ich kann echt net pennen jetzt...  :D

Viele Grüße
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Ralf

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Eine Planstellenrückstufung ist nicht möglich.
Was als A12 möglich ist, wird dir der PersFhr des FlgDst am sichersten sagen können.
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RückwärtsRolle

  • Gast

Danke vielmals für die schnelle Antwort.
Ja, den werde ich fragen.. Nur zum Verständnis der Vorschriftenlage: grundsätzlich ist eine Verwendung eines A12 auf einer A11 Stelle ja nicht verboten, richtig? Heißt: wenn der Bedarf da ist und man passt auf eine Stelle, dann sollte da nichts im Wege stehen, korrekt? Ich frage auch weil ein Kamerad von A15 auch auf eine A14 Stelle geht wegen "Heimatnähe".
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2Cent

  • Gast

Danke vielmals für die schnelle Antwort.
Ja, den werde ich fragen.. Nur zum Verständnis der Vorschriftenlage: grundsätzlich ist eine Verwendung eines A12 auf einer A11 Stelle ja nicht verboten, richtig? Heißt: wenn der Bedarf da ist und man passt auf eine Stelle, dann sollte da nichts im Wege stehen, korrekt? Ich frage auch weil ein Kamerad von A15 auch auf eine A14 Stelle geht wegen "Heimatnähe".

Manchmal zweifel ich ja aber na gut....

Wie soll es den rechtlich möglich sein eine A11 bewerteten Dienstposten wahrzunehmen sich aber mit A12 besolden zu lassen?

Merken se selber ne?
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2Cent

  • Gast

Nachtrag, um nicht die ganze Hoffnung zu nehmen:
 
Aber natürlich hat BaPersBw mannigfaltige Möglichkeiten einen Dienstposten zu schaffen auf dem sie dann dienen, aber egal wie er codiert ist und er sich nennt am Ende steht da  A12 dabei und ganz sicher nicht A11.
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Rückwärtsrolle

  • Gast

Jepp, das ist genau der Grund meiner Frage. Gemäß "Schema-F" sollte nämlich aussschließlich Ihre erste Ausführung zutreffen. Für alle. Immer.
Gleichwohl beobachte ich halt um mich herum viele sonderbare Konstellationen- zum Beispiel A15er, die auf A14 Stellen gehen. Brigade-Offz Stellen (A12), die mit frisch gebackenen Leutnanten besetzt werden oder A12 Stellen, die auf A11 heruntergebracht werden usw. Da fängt man sich an zu fragen was möglich ist und was nicht. Aber danke :D
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Ralf

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Im Ergebnis ist es eine Sache der Kommandos, nicht des BAPersBw, denn bei einer abweichenden Besetzung bedarf es immer einer Anpassung des OSP (Organisation- und Stellenplans). Das kann auf Antrag des BAPersBw oder durch das Kdo in Abstimmung mit dem BAPersBw erfolgen.
Für die KpfFlzFhr ist das bereits in einer Regelung abgebildet: C1-1330/0-2001

Zitat
Danke vielmals für die schnelle Antwort.
Ja, den werde ich fragen.. Nur zum Verständnis der Vorschriftenlage: grundsätzlich ist eine Verwendung eines A12 auf einer A11 Stelle ja nicht verboten, richtig? Heißt: wenn der Bedarf da ist und man passt auf eine Stelle, dann sollte da nichts im Wege stehen, korrekt? Ich frage auch weil ein Kamerad von A15 auch auf eine A14 Stelle geht wegen "Heimatnähe".
Wenn er nicht auf DPäK verwendet wird (hierzu gibt es sehr enge Grenzen), dann wird der A14 DP im OSP auf A15 hochdotiert worden sein und die Aufgaben sind entsprechend angepasst. Im Gegenzug ist irgendwo anders im OrgBer ein A15 auf A14 unter Abschichtung von Aufgaben im OSP herabzudotieren. Dem Spielraum dieser Herauf-/Herabdotiereungn im OSP sind aber auch Grenzen gesetzt durch das Haushaltsrecht.
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LwPersFw

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Um das von @Ralf Genannte zu ergänzen :

"Dass ein Soldat es ausnahmsweise hinnehmen muss, vorübergehend auf einem niedriger als sein Statusamt bewerteten Dienstposten eingesetzt zu werden (vgl. Nr. 101 ZDv A-1340/36), gibt ihm kein Recht, seine Verwendung auf einem unterwertigen Dienstposten zu verlangen.

Die Entscheidung des Dienstherrn, den Antragsteller auf einem seiner Besoldungsgruppe entsprechenden Dienstposten zu verwenden ist ermessensfehlerfrei, entspricht sie doch der Verpflichtung zu wirtschaftlichem und sparsamem Einsatz auch der personellen Mittel. Der Dienstherr hat ein personalwirtschaftliches und haushalterisches Interesse, Soldaten auf Dienstposten einzusetzen, die nicht unterhalb der Planstelle, in die sie eingewiesen sind, dotiert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 1979 - 1 WB 119.78 - BVerwGE 63, 310 <311>)."



BVerwG 1 WB 17.19 , Beschluss vom 27.05.2020



"Ein Soldat hat keinen Anspruch darauf, nur auf Dienstposten verwendet zu werden, die im Stellenplan mit einer seinem Dienstgrad und seiner Besoldungsgruppe entsprechenden Planstelle abgedeckt sind.

Besondere dienstliche Umstände können es gebieten, den Soldaten mit einem Dienstposten zu betrauen, der normalerweise von einem dienstgradniedrigeren Soldaten wahrgenommen wird.

Rechtswidrig ist eine solche Verwendung erst dann, wenn sie derart unterwertig ist, dass sie dem Soldaten bei objektiver Beurteilung mit Rücksicht auf seinen Dienstgrad und seine Ausbildung nicht zugemutet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 116.74 - BVerwGE 53, 115 <116 f.>).

Die Grenze der Zumutbarkeit kann mithin dann überschritten sein, wenn dem Soldaten eine nach der Art der Tätigkeit schlechthin unangemessene Verwendung übertragen wird. Auch eine dem Soldaten danach an sich zunächst zumutbare unterwertige Verwendung kann indes für ihn dadurch unzumutbar werden, dass sie ohne sein Einverständnis allzu lange andauert (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1985 - 1 WB 179.82 - NZWehrr 1986, 121 f.). Die Unzumutbarkeit einer Verwendung kann sich weiter auch daraus ergeben, dass ihm die für eine weitere Förderung erforderlichen Voraussetzungen vorenthalten werden (BVerwG, Beschluss vom 9. April 1991 - 1 WB 146.90 - juris Rn. 7)."



BVerwG 1 WB 14.20 , Beschluss vom 28.01.2021


« Letzte Änderung: 14. März 2023, 23:56:53 von LwPersFw »
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Seppi84

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Ein ganzer Schwung zukünftiger Hauptleute, mich eingeschlossen, hätten rechnerisch zum 01.04. befördert werden können. Wie sind denn hier derzeit die Erfahrungen bzgl. der Wartezeiten?
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"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt
 

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