Dann stellen wir doch einmal ganz emotionslos fest, welche Zahlungen Sie denn während einer solchen Wehrübung zu erwarten häten:
1. Wehrsold: Für einen Hauptgefreiten liegt der Wehrsoldsatz bei € 11,71 pro Tag! Macht in eine "normalen" Monat mit 30 Tagen dann zusammen € 351,30!
Quelle: Anlage 1 zum § 2 Abs. 1 Wehrsolgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/anlage_1_20.html2. Leistungen der Unterhaltsicherungsbehörde mit € 20,00 pro Tag für einen ledigen Hauptgefreiten ohne Kinder (was ich jetzt einfach mal so unterstelle!)! Macht dann im oben schon erwähnten Beispielmonat zusammen € 600,--
Quelle: Anlage zu § 13 c Unterhaltssicherungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/usg/gesamt.pdfMacht also zusammen schon mal ca. € 950,-- im Monat!
Dazu kommen die Tage, an denen Sie nicht an der Truppenverpflegung teilnehmen, die dann mit dem doppelten Verpflegungssatz (= € 7,20!) ausbezahlt werden, ein Leistungszuschlag, falls Sie beordert sind, von maxximal € 434,60 im Kalenderjahr, die unentgeltliche truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung, die Familienheimfahrten, die ihnen bei Benutzung des Privat-PKW in Höhe der billigsten Bahnfahrkarte der 2. Klassse erstattet werden, die Sie jedoch zunächst auslegen und dann bei ReFü beantragen müssen!
Und um Ihre Frage 2 zu beantworten: Ja, nach ZDv 20/3 gibt es Wehrübungen von bis zu sechs Monaten Dauer im Kalenderjahr! Mehr (bis zu 7 Monaten) ist nur im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung möglich! Aber ... jede Einheit hat nur ein begrenztes Budget für Wehrübungen, also eine genau definierte Anzahl von Wehrübungstagen, die eigentlich nur recht selten für größere Einzelwehrübungen von Mannschaftsdienstgraden verwendet werden! Daher dürfte das größte Problem darin liegen, eine Einheit zu finden, die bereit ist, einen Großteil ihres Wehrübungstagebudgets für Sie zu spendieren!