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Autor Thema: Antrag auf erneute Musterung?  (Gelesen 10308 mal)

inknroll13

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Antrag auf erneute Musterung?
« am: 01. September 2010, 21:38:06 »

Guten Abend allerseits!

Ich wurde vor ein paar Jahren (4-5?) ausgemustert, da ich mich in einem gewissen politischem Umfeld bewegt habe.
Seit über zwei Jahren habe ich aber nichts mehr damit zu tun und fast genauso lange ist es auch wieder mein Wunsch zur Bundeswehr zu gehen.
Vor ein paar Wochen habe ich mal einen Soldaten einer im Ort befindlichen Feldjägerkaserne angesprochen und ihn gefragt,
ob es noch irgendeine Möglichkeit gäbe, zur Bundeswehr zu kommen.
Er gab mir dann den Rat, einen Antrag auf erneute Musterung zu Stellen.

Da ich aber nun 23 Jahre alt bin wollte ich hier mal fragen, ob es für mich überhaupt noch Möglich ist Soldat zu werden.
Ich möchte mich auch für mehrere Jahre verpflichten, gerne als Gebrigsjäger.
Da ich körperlich und Geistig Fit bin, würde da, denke ich, von meiner Seite aus kein Problem bestehen.

Könnte mir vielleicht auch jemand ein paar Hinweise oder Tipps geben, was ich bei einem solchen Antrag beachten muss, oder gar wie der auszusehen hat?

Ich danke schonmal im vorraus

Jan
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HG MOK

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #1 am: 01. September 2010, 22:01:32 »

Stellen sie einen antrag auf erneute Musterung. Wenn sie ausgemustert wurden wegen solchen Braunen Mist wird man sie natürlich dazu befragen und es besteht kein anspruch auf erneute musterung. Aber ich sage ihnen gleich die BW reagiert sehr empfindlich bei Brauner Gesinnung.
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mailman

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #2 am: 01. September 2010, 22:02:42 »

Ausgemustert wird man nur aus medzinischen Gründen.

Sich in einem gewissen politischen Umfeld zu bewegen gehört aber nicht dazu.

Man kann nur nachgemustert werden, wenn die Bedenken die damals zur Ausmusterung geführt haben nicht mehr bestehen. Und das können eigentlich nur medizinische sein.

Mit 23 wäre man eigentlich zu Alt für den Grundwehrdienst. Ich weiß aber nicht ob die Grenze auch bei Nachmusterungen geht. Es würde dann nur der freiwillige Dienst als SaZ bleiben.

Nur zur Vollständigkeit. Es gibt keinen Anspruch auf Nachmusterung und Tauglichkeit.
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HG MOK

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #3 am: 01. September 2010, 22:08:52 »

Es hat durchaus schon Fälle gegeben wo Wehrpflichtige nicht eingezogen worden sind Aufgrund von Rechten Neigungen. Und das ist in Meinen Augen auch gut so. 
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inknroll13

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #4 am: 01. September 2010, 22:30:16 »

Das mit der ausmusterung wurde damals auch über den Arzt gemacht.

Wie gesagt, seit über zwei Jahren hab ich nichts mehr mit dem Schwachsinn zu tun.

Reicht denn für einen solchen Antrag ein sogenannter Dreizeiler worin ich darum bitte nochmals gemustert zu werden?
und: muss ich diesen dann an das für mich zuständige KWEA schicken?
« Letzte Änderung: 01. September 2010, 22:41:53 von inknroll13 »
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HG MOK

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #5 am: 01. September 2010, 22:54:45 »

Ich denke sie sollten das etwas ausführlicher Formulieren weil wie schon gesagt wurde es besteht KEIN ANSPRUCH auf eine Nachmusterung,
Was wollen Sie denn machen Grundwehrdienst oder SAZ?
Es sollte Ihnen aber auch bewußt sein das der weg schwer sein wird den sie gehen wollen wenn nicht sogar fast aussichtslos aber das sind jetzt alles spekulationen. Selbst wenn sie mit der szene nix mehr zu tun haben ist es bei der BW bekannt womit sie mal zu tun hatten.
« Letzte Änderung: 01. September 2010, 23:04:10 von HG d. R. M.-O.K. »
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wolverine

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #6 am: 02. September 2010, 09:14:21 »

Wenn "es damals über den Arzt gemacht" wurde, dann hat der Arzt doch auch einen Grund für die Untauglichkeit angegeben? und der war mit Sicherheit medizinischer Natur. Wenn sich dieser medizinische Grund positiv verändert hat kann man damit seinen Antrag auf Nachmusterung begründen. Zu schreiben: "Ich bin jetzt wieder gesund und meine politische Ansicht hat sich geändert" ist ziemlich unsinnig und aussichtslos.
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inknroll13

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #7 am: 02. September 2010, 15:47:44 »

Ich würde gern SAZ als Gebirgsjäger werden und dachte so an 16 Jahre oder länger.

Das der Weg nicht sehr einfach wird hab ich mir schon gedacht, aber ich bin auf jeden Fall bereit alles mir erdenklich mögliche dafür zu tun.

Den genauen Grund kann ich leider nicht mehr nennen, da mir die Unterlagen bei ein paar Umzügen mehr oder weniger abhanden gekommen sind.
So etwas: ("Ich bin jetzt wieder gesund und meine politische Ansicht hat sich geändert" ist ziemlich unsinnig und aussichtslos.) habe ich mir gedacht und wollte es natürlich nicht schreibe. und daher war ja meine Frage, ob mir da jemand vielleicht einen Rat geben kann.
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Flexscan

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #8 am: 02. September 2010, 15:51:30 »

wäre mir neu das es SAZ 16 gibt....
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inknroll13

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #9 am: 02. September 2010, 16:00:41 »

´tschuldigung: zwölf jahre
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wolverine

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #10 am: 02. September 2010, 16:06:16 »

Bis Z 20 ist prinzipiell alles möglich. Aber zur Sache: im Moment sind Sie wohl gesundheitlich untauglich = nicht wehrdienstfähig. Bevor das nicht geändert ist wird jede Bewerbung nach Aktenlage entschieden = abgelehnt. Also hilft nur den Gesundheitszustand neu feststellen zu lassen. Um überhaupt zur einer erneuten Musterung zugelassen zu werden müsste man belegen, dass der seinerzeitige gesundheitliche Mangel nicht mehr besteht. Wenn Sie nicht mehr wissen, was es war, wird es schwer. Wie soll man belegen, das das, was Sie nicht mehr wissen, nicht mehr besteht?
« Letzte Änderung: 02. September 2010, 16:34:35 von wolverine »
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inknroll13

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #11 am: 02. September 2010, 16:19:00 »

Ich werde mich heute Abend und falls nötig in den nächsten Tagen auf die Suche nach den Unterlagen begeben.

Würde es vielleicht etwas bringen, einen Wehrdienstberater zu kontaktieren, (da es ja mit Sicherheit in einer Akte über mich vermerkt sein muss) um es in erfahrung zu bringen, weshalb ich ausgemustert wurde?

Oder vielleicht: einen Arzt zu konsultieren, bei dem man einen Gesundheitstest macht?
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Flexscan

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #12 am: 02. September 2010, 16:21:22 »

zivilärztliche Gutachten sind bei einer Musterung relativ uninteressant

Du kannst es zwar einreichen aber einzig allein entscheident ist das Gutachten der Musterungsärzte
« Letzte Änderung: 02. September 2010, 16:23:15 von Flexscan »
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mailman

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #13 am: 02. September 2010, 16:22:51 »

Vor allem, was soll der zivile Arzt bescheinigen oder attestieren, wenn man nicht mal den Ausmusterungsgrund kennt?
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StOPfr

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Re:Antrag auf erneute Musterung?
« Antwort #14 am: 02. September 2010, 16:31:06 »

Etwa dies: "Ich habe einen jungen Mann untersucht, dessen politische Vergangenheit sich als brauner Fleck auf der Lunge abgesetzt hat. Ansonsten ist er topfit, schwächelt nur etwas im Erinnerungsvermögen an frühere gesundheitliche Probleme."  ::)

Im Ernst:
Versuch die Begründung für die damalige Untauglichkeit in Erfahrung zu bringen, sonst wird das nichts mit der erneuten Musterung. Entscheidung nach Aktenlage heißt der Vorgang und wie der ausgeht ist relativ leicht vorausszusagen: Nicht in deinem Sinne!   
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