Mit Verlaub:
Die Vorgaben für Wehrdienstberater sind völlig klar! In jedem Beratungsgespräch (nicht Erstkontakt) muss auf fünf Dinge hingewiesen werden:
1) bundesweite Verfügbarkeit,
2) Dienst an der Waffe, offensiv in bewaffneten Konflikten und über Selbstverteidigung hinaus,
3) Tod und Verwundung von sich selbst, Kameraden und Dritten,
4) regelmäßige Auslandseinsätze,
5) für angehende Vorgesetzte: Der Wille zu führen.
Und da die gesamte Gesprächsführung darauf aufbaut werden diese Informationen im Normalfall auch "gebracht". Das Problem ist nur, dass die Interessenten regelmäßig nur das hören, was sie hören wollen (wie man hier im Forum ja regelmäßig sieht). Ich habe schon öfter Gespräche in Anwesenheit von Eltern geführt die sich bei mir für die Offenheit bedankt haben - um so irritierter waren die Eltern dann regelmäßig, wenn sie gesehen haben, was bei ihrem Nachwuchs hängen geblieben ist.
Gruß Andi