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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Lohn  (Gelesen 8394 mal)

gü1991

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Lohn
« am: 26. November 2010, 16:46:30 »

Moin, ich habe da mal eine frage. Ich habe mich zum 01.01.2011 für 9 Jahre verpflichten lassen und würde mir schon gerne zum Dezember ein Autokredit holen. Um jetzt schon ein Kredit zu kriegen wurde mir gesagt das ich den ein Brief schicken muss wo mein Lohn drauf steht. Kann man sowas anfordern bei der Bundeswehr?

Danke schon mal  :)
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wolverine

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Re:Lohn
« Antwort #1 am: 26. November 2010, 16:51:43 »

"Lohn" zahlt die Bw nicht und die Dienstbezüge sind geregelt im Bundesbesoldungsgesetz. Maßgeblich für den Kreditgeber sollte also die Dienstzeitfestsetzung und die Laufbahn sein.
Und Ihnen ist schon klar, dass Sie auch im Rahmen der Eingangsuntersuchung noch als untauglich festgestellt werden können und dann trotzdem den Kreditvertrag unterschrieben haben?!
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gü1991

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Re:Lohn
« Antwort #2 am: 26. November 2010, 17:05:12 »

Danke  für die Antwort :)

Muss ich dies auch als Wiedereinsteller nochmal machen?
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justice005

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Re:Lohn
« Antwort #3 am: 26. November 2010, 17:18:28 »

Zitat
Ich habe mich zum 01.01.2011 für 9 Jahre verpflichten lassen

In diesem Satz sind gleich 2 Fehler. Der erste ist rein sprachlicher natur. Sie haben sich nämlich nicht verpflichten lassen, sondern Sie haben sich verpflichtet.

Der zweite Fehler ist aber viel entscheidender. Ihre Dienstzeit wurde nämlich bisher höchst wahrscheinlich noch nicht auf 9 Jahre festgesetzt. Vielmehr ist es üblich, dass die Dienstzeit zunächst auf 6 Monate, danach auf 2 oder 4 Jahre und erst danach auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird.

Was die Besoldung angeht. Wenn Sie als Mannschaftssoldat eingestellt werden, dann werden sie vermutlich A4 verdienen. Wieviel das Brutto ist, können Sie der aktuellen Besoldungstabelle entnehmen. Dann gehen noch ein paar hundert Euro ab für Steuern und ähnliches. Ein allzu dicker Kredit ist da nicht drin. Leider wären Sie nicht der erste beim Bund, der sich hoffnungslos überschuldet, nur weil er meint, jetzt das dicke Geld zu verdienen.

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gü1991

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Re:Lohn
« Antwort #4 am: 26. November 2010, 17:28:54 »

Ne so meinte ich das nicht. Ich weiß ja wieviel ich kriege. Meine frage war ob ich von der Bundeswehr ein Brief kriegen könnte wo mein Sold drauf steht wegen dem Kredit, weil die Bank wissen will wieviel ich bekommen da ich ja noch keinen Sold bekommen habe.
Ich war schon bei der Bundeswehr, hab ganz normal Grundwehrdienst geleistet 9 Monate.
Bin dann wieder raus und habe mich jetzt zum 01.01.2011 als SaZ9 im allgemeinen Fachdienst verpflichten lassen.
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mailman

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Re:Lohn
« Antwort #5 am: 26. November 2010, 17:31:10 »

Sie bekommen keinen Sold!
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HG MOK

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Re:Lohn
« Antwort #6 am: 26. November 2010, 17:31:58 »

Sie haben sich VERPFLICHTET und NICHT VERPFLICHTEN LASSEN.

Ich würde an Ihrer stelle noch etwas warten mit Krediten, sowas kann mal gewaltig Schief laufen.
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KlausP

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Re:Lohn
« Antwort #7 am: 26. November 2010, 17:36:28 »

Nochmal: Sie haben sich VERPFLICHTET. Die Bundeswehr (speziell die WBV) wird Ihnen keine solche Bescheinigung ausstellen - aus einem einfachen Grund: sie haben eine "Aufforderung zum Dienstantritt" und das ist ein gewaltiger Unterschied zum Einberufungsbescheid. Wenn Sie nämlich zu dem in der Aufforderung genannten termin NICHT antreten, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande, Sie werden also kein Soldat. Und da ist es egal, warum Sie den Dienst nicht antreten, ob aus Bocklosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit der Schwiegerkatze. Und die WBV zahlt erst dann und stellt auch erst dann Bescheinigungen aus, wenn sie die Mitteilung über Ihren Dienstantritt in Form des Besoldungsblattes vorliegen hat. Vorher sind Sie als Soldat nämlich für die WBV nicht existent. Und auch Ihr zukünftiger Spieß wird den Teufel tun und irgendeine Bescheinigung ausstellen - aus dem gleichen Grund.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

gü1991

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Re:Lohn
« Antwort #8 am: 26. November 2010, 17:45:39 »

Also kriege ich einen Brief wo mein Sold drauf steht erst wenn ich bei meiner Einheit bin und den Brief mit der Aufforderung zum Dienstantritt vorlege oder erst wenn ich mein ersten Sold bekomme?
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HG MOK

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Re:Lohn
« Antwort #9 am: 26. November 2010, 17:49:22 »

Warum warten Sie nicht einfach ab bis Sie ihren Dienst angetreten haben und das erste Gehalt kommt?
Jetzt einen Kredit abzuschließen wäre das Leichtsinnigste was Sie machen können.
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KlausP

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Re:Lohn
« Antwort #10 am: 26. November 2010, 17:51:05 »

Vorher kriegen Sie definitiv keinen, von wem auch. Und an dem Tag, an dem Sie Ihren Dienst antreten, auch nicht. Das Besoldungsblatt wird erst dann mit den ganzen Unterlagen zur WBV geschickt, wenn Sie zum SaZ ernannt und vereidigt worden sind. Und dann zahlt die Truppenverwaltung (ich weiß, die heisst nicht mehr so  ;D ) solange Abschlag, bis Sie den ersten Zahlungseingang von der WBV auf Ihrem Konto haben. Dann bekommen Sie auch zum ersten Mal eine Bescheinigung von der WBV, also frühestens zu Anfang Februar.

Und nochmal: Sie bekommen als SaZ keinen (Wehr)Sold sondern Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
« Letzte Änderung: 26. November 2010, 18:31:11 von KlausP »
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gü1991

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Re:Lohn
« Antwort #11 am: 26. November 2010, 17:54:52 »

Weil meine Einheit ziemlich weit weg von mir ist und schlecht mit Bus und Bahn zu erreichen ist. Ich weiß hätte es ja sein lassen können und sagen das es mir zu weit weg ist aber ich will das umbedingt machen, es war auch keine dichtere Stelle frei.
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gü1991

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Re:Lohn
« Antwort #12 am: 26. November 2010, 17:57:26 »

Achso, danke KlausP  :)
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mailman

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Re:Lohn
« Antwort #13 am: 26. November 2010, 18:17:15 »

Weil meine Einheit ziemlich weit weg von mir ist und schlecht mit Bus und Bahn zu erreichen ist. Ich weiß hätte es ja sein lassen können und sagen das es mir zu weit weg ist aber ich will das umbedingt machen, es war auch keine dichtere Stelle frei.

Trotz Auto wird man aber bis 25 für die Stube zahlen müssen, da man eigentlich verpflichtet ist diese zu nutzen.
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Nikkesy

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Antw:Lohn
« Antwort #14 am: 31. Juli 2014, 01:42:04 »

Würde der Bank denn theoretisch eine schriftliche Einplanungsentscheidung oder danach die Aufforderung zum Diensteintritt für einen Kleinkredit reichen? Wenn wie schon gesagt ja "nur" die insgesamte Dienstzeit bzw. Laufbahn, woraus die Dienstbezüge ja ersichtlich sind, ausschlaggebend ist? Werden die doppelt auf Nummer sicher gehen wollen oder gibts da Spielraum?
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