Nochmal: Sie haben sich VERPFLICHTET. Die Bundeswehr (speziell die WBV) wird Ihnen keine solche Bescheinigung ausstellen - aus einem einfachen Grund: sie haben eine "Aufforderung zum Dienstantritt" und das ist ein gewaltiger Unterschied zum Einberufungsbescheid. Wenn Sie nämlich zu dem in der Aufforderung genannten termin NICHT antreten, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande, Sie werden also kein Soldat. Und da ist es egal, warum Sie den Dienst nicht antreten, ob aus Bocklosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit der Schwiegerkatze. Und die WBV zahlt erst dann und stellt auch erst dann Bescheinigungen aus, wenn sie die Mitteilung über Ihren Dienstantritt in Form des Besoldungsblattes vorliegen hat. Vorher sind Sie als Soldat nämlich für die WBV nicht existent. Und auch Ihr zukünftiger Spieß wird den Teufel tun und irgendeine Bescheinigung ausstellen - aus dem gleichen Grund.