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Autor Thema: Trotz Widerspruch T6  (Gelesen 8458 mal)

Mx_Domi

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Trotz Widerspruch T6
« am: 29. November 2010, 23:05:07 »

Hallo alleseits,

also bin neu hier.Naja wie soll ich anfangen,ok.Wurde am 13.September gemustert und das ergebnis war ein t5(wegen eines Kreuzbandrisses vor knapp 5 Jahren)super.Ich wollte eigentlich zum Bund und legte daraufhin widerspruch ein wodurch ich nochmals zum Kwea musste.Sie konnte mich dennoch nur mit vorbehalt dieses kreuzbandrisses mustern und sagte ich wäre ein T2 wegen eines zu erhöhten blutdrucks(Sie ging mir vorher an die eier,aber spass bei seite)->leitete dies nach München weiter.
So das alles führte zu einer Überprüfungsuntersuchung mit dem Ergebnis" als nicht wehrdienstleistender bleibe ich nicht wehrpflichtig(5),dennoch als soldat dienstfähig(6)..dennoch steht in meiner überprüfungsuntersuchung alles super verheilt und komischerweiße hätte ich vor dem 1.September ein T2 bekommen.
Naja der Arzt meinte ich könnte mich nochmals als Offizier beim Bund bewerben und ging prombt zum Wehrdienstberater.
Nach einem kurzen Gespräch rufte mein Wb in der OPZ,genauer gesagt beim ärztlichen Dienst, an und fragte ob ich ne Chance als mittelmäßiger Abiturient auf eine Einstellung oder Einladung habe-> keine 5 sek. später hörte ich vom Telefon keine Chance.
super..Traum futsch.Bin Sportler,Abiturient und wollen mich wegen eines Kreuzbandrisses nicht haben.
So hab jetzt gehört,dass jetzt zu der Zeit wieder eine neue Zdv ausgehandelt wird.Stimmt dies,so hats mir der Arzt,der meine Überprüfungunersuchung geleitet hat,mitgeteilt.naja besteht noch eine chance der bw beizutreten
bitte schreibt mir mfg domi


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ulli76

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #1 am: 30. November 2010, 08:37:49 »

Die neue Vorschrift gibt es schon seit dem 1.9. diesen Jahres.
T6 bedeutet übrigens verwendungsfähig als Reservist. Wunder mich allerdings, dass du diese Tauglichkeit bekommen hast. Voraussetzung ist eine GZ mit IVer Gradation und die gibt es für Ungediente nicht mehr.
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Mx_Domi

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #2 am: 30. November 2010, 12:24:20 »

hallo,

also er hatte mich,so wie ers mir am telefon erklärt hat,nach dem soldatengesetz beurteilt.
Es geht nur darum,dass ich mich wirklich total auf die Opz bez. Bw vorbereitet hab,für mich kommt nur der Beruf Offizier in Frage.Wie billig,dass man bei einem Kreuzbandr. ausgemustert wird.Naja also bewerben bringt ja nix,leider keine chance mit meinem t6 als soldat.was könnt ich machen.ich wäre am überlegen zu klagen.Bringt mir das was.naja es ist ja mein vllt mal späterer Arbeitgeber,wenns halt dann hinhaut.
was meint ihr.Wie komm ich zu meinem T2???
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wolverine

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #3 am: 30. November 2010, 12:49:12 »

Und worauf wollen Sie klagen bzw.wie wollen Sie die Klage begründen?
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KlausP

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #4 am: 30. November 2010, 12:52:19 »

hallo,

also er hatte mich,so wie ers mir am telefon erklärt hat,nach dem soldatengesetz beurteilt.
...

Wie darf ich das verstehen?
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BulleMölders

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #5 am: 30. November 2010, 13:11:16 »

Was sollte dir T2 nützen?
Wenn ich das richtig sehe, dann hast du auch mit T2 wenig Chancen zur OPZ eingeladen zu werden. Denn es gibt sicherlich viele Bewerber die ein besseres Abitur und keine Vorerkrankungen haben. Wenn wurdest du als Arbeitgeber wohl Einladen?
Warum sollte sich die Bundeswehr jemanden ans "Bein binden", wo die Möglichkeit besteht, dass aufgrund der Vorerkrankung eine WDB höher ist als bei jemandem ohne und dann eventuell ein Leben lang für diesen Zahlen muss?
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Timid

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #6 am: 30. November 2010, 13:16:57 »

Es geht nur darum,dass ich mich wirklich total auf die Opz bez. Bw vorbereitet hab,für mich kommt nur der Beruf Offizier in Frage.

Dann solltest du dir schnellstens einen Plan B zulegen! Denn dass man aus medizinischen Gründen untauglich für den Dienst sein kann, ist nun keine wirkliche Neuigkeit ...

Zitat
Wie billig,dass man bei einem Kreuzbandr. ausgemustert wird.

Das mag dir billig erscheinen, ist aber auch seit wenigstens 10 Jahren so! Hintergrund ist schlicht und ergreifend, dass der Militärdienst andere Anforderungen an einen Körper stellt, als das z.B. beim Sport der Fall ist. Und wenn der Körper schon "vorbelastet" und damit die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass es zu einer erneuten Verletzung kommen kann, ist das ein Ausmusterungsgrund.

Und: All das ist rechtlich abgesichert ... Daher auch die berechtigte Frage von Wolverine: Worauf willst du denn klagen, bzw. wie sollte die Klage begründet sein?

Zitat
Wie komm ich zu meinem T2???

Höchstwahrscheinlich überhaupt nicht!
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Mx_Domi

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #7 am: 30. November 2010, 18:19:55 »

 also,um mir wenigstens irgendeine chance zu gewähren,hat er mich nach dem soldatengesetz beurteilt.
 mit gehts doch bloß darum,wenn jemand 4 attest vorweisen kann,dass das knie topfit ist und das schon 5 jahre her ist,
 dann finds ich komisch wenn jemand mich nach einer norm ausmustert.es hat sich kein bw arzt(facharzt)das knie angesehen wie wollen sie dann wissen das mein knie ein schlechtes is oder vorbeschädigt.ich lauf seit 5 jahren mit einer sehne im knie rum und spür garnichts.wortwörtlich nichts.der arzt hätte mir ein t2 geben wollen, er konnt es aber aufgrund dieser norm nicht.

klagen könnte ich gegen diese neu zdv und gegen dieses musterungsergebnis.
mich suntersuchte die musterungsärztin nicht mal.ein einfaches "sie sind nicht tauglich" und sie dürfen jetzt wieder gehen.
ich hab ausführlich in einem brief nach einer untersuchung eines facharztes verlangt.was war der fall nix ist zurückgekommen nur ich musste zum kwea zurückfahren.ich wollte doch bloß dass mich eine bw facharzt anschaut also mein knie und dann sagt du pass auf das is ein gutes oder .. knie und ich geb dir ein t2 oder es bleibt beim t5.komischerweiße wirst du bei der polzei mit einem kreuzbandriss,bei dem die op vor 2 ajhren war ,genommen
im ernstfall was würde da passieren.da scheißt sich keiner mehr was,ob der vllt mal am knie operiert worden ist oder auch ned.
es geht ums prinzip,die, die wollen werden nicht genommen.die, die verweigern werden eingezogen.
mfg
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KlausP

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #8 am: 30. November 2010, 18:25:16 »

Das mit dem "Soldatengesetz"  verstehe ich immer noch nicht, können Sie das mal erläutern? Und dann erläutern Sie gleich mal mit, wie Sie gegen die entsprechende ZDv klagen wollen.

Die Bundeswehr wird sich kaum einen zukünftigen Soldaten "an's Bein binden", der eine (wenn auch wohl verheilte?) Vorschädigung aufweist, weil sie dann, wenn diese Schädigung später wieder auftreten sollte, eventuell für eine Wehrdienstbeschädigung zahlen müsste. Das ist der Hauptgrund für Ihre Ausmusterung. Wer Sie als Ungedienten allerdings "T6" - verwendungsfähig für Tätigkeit als Reservist - geschrieben haben soll, erschließt sich mir auch nicht
« Letzte Änderung: 30. November 2010, 18:39:30 von KlausP »
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hbmaennchen

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #9 am: 30. November 2010, 18:27:56 »

Zitat
die, die verweigern werden eingezogen.

 :D Jupp, zum Zivildienst.
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ulli76

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #10 am: 30. November 2010, 18:37:26 »

Es gibt nun mal Erkankungen, die sind in der ZDv so eindeutig geregelt, dass man da nix mehr groß untersuchen muss- zumal du ja mehrere Atteste  mitgebracht hast.

Und was erhoffst du dir duch eine Klage- die ZDv wird deswegen wohl kaum aufgehoben werden- oder verstößt die Vorschrift gegen ein Gesetz?
Und in wie weit willst du gegen die Musterung klagen? Offenbar wurde ja gemäß der Vorschrift vorgegangen- auch wenn dir das Ergebnis nicht passt.

Der Vergleich mit der Polizei hinkt übrigens, da die Anforderungen unterschiedlich sind. Du kannst ja auch nicht davon ausgehen, dass du z.B. mit einer bestimmten Sehschwäche bei der Polizei gesundheitlich geeignet bist, nur weil das bei der Bundeswehr auch so ist.
« Letzte Änderung: 30. November 2010, 18:39:03 von ulli76 »
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Timid

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #11 am: 30. November 2010, 18:58:53 »

es hat sich kein bw arzt(facharzt)das knie angesehen wie wollen sie dann wissen das mein knie ein schlechtes is oder vorbeschädigt.

Interessant - sonst klagt immer alle Welt, dass Atteste von Bw-Fachärzten überprüft werden. Jetzt sind die Atteste offensichtlich so eindeutig, dass kein Facharzt hinzugezogen werden muss, und es ist auch nicht recht  ;)

Es ist letztlich auch vollkommen unerheblich, wie der Heilungsverlauf war, ob das Kreuzband wieder "intakt" ist oder nicht. Eine Kreuzbandverletzung wurde als Kriterium für eine Untauglichkeit eingestuft - und zwar vollkommen unabhängig vom Heilungsverlauf! Entweder man hat(te) eine solche Verletzung und ist untauglich, oder man hatte sie nicht und kann tauglich sein. Etwas dazwischen gibt es nicht.

Zitat
klagen könnte ich gegen diese neu zdv und gegen dieses musterungsergebnis.

Ohne Gewähr: Gegen das Musterungsergebnis wirst du keine Rechtsmittel, keine Beschwerde, gar nichts einlegen können. Es wurde nach Akten- und Vorschriftenlage korrekt beschieden.

Zitat
es geht ums prinzip,die, die wollen werden nicht genommen.die, die verweigern werden eingezogen.

Reichlich schwaches Argument ... Wer körperlich untauglich ist, wird nicht zum Militärdienst zugelassen - und das weltweit und vermutlich, seit es Musterungen o.ä. gibt (also seit Jahrhunderten!).
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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #12 am: 30. November 2010, 19:26:06 »

Zitat
also seit Jahrhunderten

Nicht nur seit Jahrhunderten sondern seit Jahrtausenden!
Sogar in der Antike wurden schon Musterungen (in dem Falle im Sinne des Wortes selbst, also das äußerliche Begutachten) im Rahmen des Militärdienstes durchgeführt.  :)
Und schon damals wurden die Betreffenden ggf. ausgemustert oder anderweitig verwandt.


MkG
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Mx_Domi

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #13 am: 30. November 2010, 19:50:17 »

komischerweise hätte ich vorm 1.september ein t2 bekommen.leider wurde ich am 13 mit der neuen zdv gemustert.überzeugt euch selber.
es steht ,dass ich als freiwilligenbewerber im annahmerverfahren dienstfähig bin(6)
das heißt, ich bin tauglich ,dennoch brauch ich, um mich nochmals zu bewerben ,ein t2.bekomm ich wahrscheinlich ned.
als wehrdienstleistender bin ich nicht wehrdienstfähig.muss ich mich damit abfinden.
ich wollte doch nur wissen ob es positive aussichtengäbe,wenn ich klagen würde.
sprich ich könnt ein t2 erlangen.
naja ich wollt bloß von euch wissen,ob ich noch eine chance hätt in die bw zu kommen(als offizier)
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hbmaennchen

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Re:Trotz Widerspruch T6
« Antwort #14 am: 30. November 2010, 20:00:20 »

Nochmal ganz deutlich: Du bist aufgrund der JETZT GÜLTIGEN Vorschrift so gemustert worden, wie der Arzt es als richtig erachtet hat.

Also: wogegen willst Du klagen?

Und nein, mit T6 hast Du keine Chancen, Offizier zu werden; im Zweifel wird die JETZT GÜLTIGE Vorschrift bei der OPZ noch strenger ausgelegt und es kommt T5 raus. Das wurde hier alles zur Genüge geklärt. Aber Du willst das nicht akzeptieren, weil Du meinst, es besser zu wissen....nun bitte, dann klage. Ist Dein Geld, und irgendein Kollege nimmt es sicher gerne :-).
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