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Autor Thema: als Wiedereinsteller abgesagt  (Gelesen 3067 mal)

soldat1990

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als Wiedereinsteller abgesagt
« am: 02. Dezember 2010, 12:54:41 »

Hallo zusammen, als "besorgte" Mutter habe ich mal eine Frage und zwar, hat Sohnemann sich nach seinem Wehrdienst als Wiedereinsteller Unteroffizier beworben, es kam eine Absage, dass zu gewünschtem Diensteintrittstermin kein Bedarf besteht. Habe dann nachgeforscht und festgestellt, das Wehrdienstberater nicht alle Möglichkeiten im Bewerbungsbogen angekreuzt hat, hier z. B. Eintrittswunsch April 2011, ohne spätere Eintrittstermine auch mit anzukreuzen (einige Monate zu warten, wäre nicht das Problem gewesen), sowie nicht angekreuzt wurde "...bin mit Verwendung in anderen Bereichen einverstanden".
Habe beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung angerufen, die teilten mit, dass Sohn erneut zum Wehrdienstberater soll, toll! der Termin ist auch erst wieder in 14 Tagen(die Zeit läuft), oder direkt bei der damaligen Kaserne anrufen soll, ob eine Stelle frei wird. Sohnemann will nicht zur BW, um Unterzukommen und eine Ausbildung zu machen, sondern er ist absolut überzeugt und hat mit Freude und sehr guten Beurteilungen seinen Wehrdienst
verrichtet. Was können wir noch tun, ist eine direkte Neubewerbung zu einem anderen Diensteintrittstermin überhaupt direkt nach der Absage schon wieder möglich.
Vielen Dank für hilfreiche Tips!!!
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ARMY STRONG

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Re:als Wiedereinsteller abgesagt
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 13:34:30 »

Nix fuer ungut, aber mir faellt auf, dass der, um den es hier geht (den Sohn) sich auffaellig passiv verhaelt. Kann es sein, dass nicht der Sohn gern zum Bund will, sondern eher die Mutter ihn dorthin "bugsieren" moechte?

Ansonsten faellt mir persoenlich zu der bereits genannten Vorgehensweise, also erneut zum WDB und die Bewerbung abzuaendern, keine weitere Moeglichkeit ein. Wenn man Kontakt zum WDB haellt, dann kann auch dieser einem freie Stellen, die also durch Absagen anderer Bewerber entstehen, mitteilen. In einer Kaserne braucht da der Bwerber normalerweise nicht anzurufen. Zumal man ja nicht alle Dienststellen in der Republik abtelefonieren kann... (ok, kann man schon, aber das dauert ja..... ::) ).
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soldat1990

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Re:als Wiedereinsteller abgesagt
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2010, 14:15:52 »

Ne ne, also der Sohn will und hat sich auch schon um Termin beim Berater gekümmert, in der ehemaligen Kaserne angerufen und die Bundeswehrseiten und Internet studiert. Er ist halt kein Typ, der in Foren schreibt, und die Mutter hat einfach aus Interesse mal hier reingeschrieben und wäre natürrlich froh, wenn Sohnemann bei der BW unterkommt, da es ihm beim Wehrdienst sehr gut gefallen hat, warum soll man nicht (auch als Mutter) versuchen auf allen Wegen Tips und Hilfen zu erhalten.
Grüße
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ulli76

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Re:als Wiedereinsteller abgesagt
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2010, 14:22:24 »

Bei den Kasernen anzurufen bringt nix- die haben keinen genauen Überblick welche Stellen tatsächlich noch frei sind und können auch nicht einstellen.

Habe dann nachgeforscht ....
Habe beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung angerufen .....

Das solltest du deinem Sohn überlassen- immerhin hat er den Wunsch Unteroffizier zu werden und da sind sowohl Verantwortung für sich selbst als auch für die unterstellten Soldaten gefordert.

Habe dann nachgeforscht und festgestellt, das Wehrdienstberater nicht alle Möglichkeiten im Bewerbungsbogen angekreuzt hat, hier z. B. Eintrittswunsch April 2011, ohne spätere Eintrittstermine auch mit anzukreuzen (einige Monate zu warten, wäre nicht das Problem gewesen), sowie nicht angekreuzt wurde "...bin mit Verwendung in anderen Bereichen einverstanden".

Der Wehrdienstberater kreuzt normalerweise genau das an, was der Bewerber will. Bzw. der Bewerber nimmt die unterlagen mit, füllt die aus und gibt die wieder beim Wehrdienstberater ab und kann dann noch Unklarheiten bereinigen.

Es wird deinem Sohn nichts anderes übrig bleiben, als den neuen Termin beim WDB wahrzunehmen und mit dem eine neue Bewerbung fertig zu machen.
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Re:als Wiedereinsteller abgesagt
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2010, 14:27:56 »

und wäre natürrlich froh, wenn Sohnemann bei der BW unterkommt,
Hah! Wusst' ich's doch!  ;D

Nur der Vollstaendugkeit halber - Ihm ist aber schon klar (weil du schreibst er hat in seiner Kaserne angerufen) dass er sich nicht nur auf eine Stelle in seiner alten Einheit bewerben kann - wenn er als SaZ unterschreibt ist er bundesweit einsetzbar und bei der bevorstehenden Aufloeserei wird sich mancher ploetzlich ganz woanders wiederfinden. Dazu droht auch grundsaetzlich der Auslandseinsatz.

Ich schreib das nur, weil es hier genug Leute im Forum gibt die jetzt Rotz und Wasser heulen weil sie versetzt oder kommandiert werden und ganz baff sind, dass das seitens der BW "so einfach geht" und sich drauf verlassen hatten die naechsten 12 Jahre in der Kaserne ihrer Wahl zu verbringen.....
Scheint nicht wirklich jeder das Kleingedruckte zu lesen.  ::)
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soldat1990

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Re:als Wiedereinsteller abgesagt
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2010, 14:39:00 »

Kann man denn direkt nach einer Absage (Grund Überfüllung) :'( eine neue Bewerbung starten oder gibt es da Fristen/Wartezeiten.
Der Anruf in der "alten" Kaserne war ein Versuch, hätte ja sein können, dass dort schon bekannt ist, ob eine Stelle frei wird.
Versetzungen sind auch bekannt, kein Problem wenn man noch keine Familie und keinen eigenen Hausstand hat. Sogar einen Auslangseinsatz scheut er nicht.
Grüße
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miguhamburg1

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Re:als Wiedereinsteller abgesagt
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2010, 14:50:05 »

Nochmal zum Mitschreiben, liebe Fragestellerin: Der einzige Weg zur Verpflichtung als Uffz führt über eine entsprechende Bewerbung. Für die Korrektheit und Vollständigkeit aller Angaben ist einzig und allein der/die Bewerbende verantwortlich, hier als Ihr Sohn. Auch der/die WDB ist nur hilfreich und unterstützend tätig. Fordern Sie Ihren Sohn auf, nicht lange zu lamentieren, sondern wieder beim EDBvorstellig zu werden, mit ihm/ihr alle Möglichkeiten festzustellen und dann die Bewerbung folgerichtig zu erstellen und abzugeben.

Und dann muss Ih Sohn abwarten, ob es zum Auswahlverfahren beim zuständigen ZNwG kommt.
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