Bisher war es so, dass die W9er nach 6 Monaten Obergefreite wurden (die FWDLer und SaZ natürlich auch
!). Jetzt wäre eigentlich nach 6 Monaten der Dienst vorbei und damit würdet Ihr (W6er) als Gefreite abgehen, hättet jedoch mit eurem Entlassungstag die Vorraussetzungen für die Beförderung zum Obergefreiten erfüllt.
Nun ist es jedoch laut ZDv 20/7, Ziffer 113 c, möglich, einen Soldaten am Ende seiner Dienstzeit zu einem Dienstgrad der Reserve zu befördern, der ab dem Tag nach der Entlassung gilt:
"Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die auf eigenen Antrag entlassen werden,
können mit Wirkung des auf das Dienstzeitende folgenden Tages zu dem Dienstgrad der Reserve befördert werden, zu dem sie bei Verbleiben im Dienst an diesem Tage hätten ernannt werden können, wenn sie die in Nrn. 119 bis 130 genannten zeitlichen Voraussetzungen für die Beförderung zu dem entsprechenden Dienstgrad erfüllen. Gleiches gilt für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis durch Zeitablauf endet und für
Soldaten, die Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, wenn sie jeweils vor Beendigung der Dienstzeit einen, gemessen an ihrem Dienstgrad, höher bewerteten Dienstposten besetzen."
Und das ist hier der Fall, da nahezu jeder Dienstposten für Mannschafter (Ausnahme: OSG-Stellen!) vom niedrigsten Mannschaftsdienstgrad bis einschlißelich Stabsgefreiter geschlüsselt ist!
Reservist ist jeder, der auch nur einen Tag gedient hat, zunächst in seinem letzten erreichten Dienstgrad. Die Tatsache, dass ihr also nach eurer Entlassung alle reservisten seit, hat nichts mit einer Einplanung als Reservist, einer sog. Beorderung, zu tun. Die Wahrscheinlichkeit, gegen euren Willen zu einer Wehrübung eingezogen zu werden, ist quasi NULL !!! Daher könnt ihr das als eine "nette Geste" der Bundeswehr betrachten, die in der Praxis jedoch nahezu keine Bedeutung haben wird!