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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Was darf die Polizei?  (Gelesen 44359 mal)

Kai

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Was darf die Polizei?
« am: 26. Mai 2003, 19:17:09 »

Für Soldaten sind ja eigentlich die Feldjäger zuständig. Was passiert z. B. bei einer Verkehrskontrolle die die Polizei durchführt und in die ich als Soldat gerate?

a) Darf mich die Polizei überhaupt anhalten?
b) Darf die mein Fahrzeug durchsuchen?
c) Kann sie auch Alkoholtests verlangen?
d) Darf sie mich eventuell auch verhaften?
e) Spielt es dabei eine Rolle ob ich im Dienst bin oder nicht?
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Timid

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Re:Was darf die Polizei?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2003, 19:30:29 »

a-d) wieso nicht?
e) ja! wenn du nicht im dienst bist, hast du exakt die selben rechte, die jeder staatsbürger hat ...  ;)
und im dienst können die dich, meines wissens nach, nur festhalten und entweder die feldjäger rufen oder entsprechende verkehrsverstösse durch diese ahnden lassen.

und im zweifelsfall haben die polizisten die (durch-)schlagkräftigeren argumente auf ihrer seite ...
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Polizei darf a-d durchführen!
« Antwort #2 am: 26. Mai 2003, 21:26:23 »

 ::)
Tja wie schon gesagt: als Bürger in Uniform hast du die gleichen Rechte UND PFLICHTEN wie jeder Bürger in der BRD. Wenn du auf ner normalen deutschen Strasse (also ausserhalb eines militärischen Geländes) unterwegs bist, darf dich natürlich auch die normale Polizei kontrollieren, es sei denn du gehörst zur uniformierten diplomatischen Ordonnanz des BMVg, dann hast du Diplomatenstatus und darfst noch nicht mal von uns Feldjägern kontrolliert werden. Nur dieser exklusive Personenkreis hat diesen Sonderstatus. Alle anderen Soldaten (auch Generäle), werden wenn sie sich im zivilen Bereich etwas größeres zu Schulde kommen lassen (Drogen eingeschlossen!) den Feldjägern übergeben. Als normaler Wehrpflichtiger kann man schon mit empfindlichen Strafen allein schon vor Zivil-Gerichten rechnen (halbes Jahr auf Bewährung mit Geldstrafe) , nicht eingerechnet natürlich die Strafe, die von der Einheit dann noch intern verhängt wird. Im schlimmsten Falle (wenn du als vorbestraft gilst) wirst du dann noch unehrenhaft aus dem Militär entlassen, was auch in deinem polizeilichen Führungszeugnis unauslöschlich verzeichnet wird.  
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Sven W.

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Re:Was darf die Polizei?
« Antwort #3 am: 26. Mai 2003, 23:22:33 »

@KSK-Buddy: Ein "Zivilgericht" kann keinerlei Haft- oder Geldstrafen erlassen (ausgenommen Beugehaft und Zwangs- oder Ordnungsgelder).
Für Strafen, wie Geld- oder Haftstrafen sind immer "Strafgerichte" zuständig. Die Strafgewalt liegt immer grundsätzlich bei zivilen Strafgerichte.
Die Disziplinarmaßnahmen, die gegenüber einem Soldaten verhängten werden dürfen, haben nichts mit der strafrechtlichen Würdigung der Handlung durch ein ordentliches Gericht zu tun
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KSK-Buddy

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"Zivil-Gericht"=Strafgericht!
« Antwort #4 am: 27. Mai 2003, 10:09:22 »

 :-\
@Sven W. : Mit "Zivil-Gericht" meinte ich natürlich ein Strafgericht. Wollte nur klarmachen, dass es sich nicht um ein militärisches Gericht handelt :-)
Bei den Fällen, die mir seit 1997 bei den Feldjägern bekannt wurden, haben die Höhe der einheitsintern verhängten Strafe diametral mit der strafgerichtlich festgesetzten Strafe zu tun. (Auch wenn sie eigentlich nichts miteinander zu tun haben dürften, aber der Grundsatz gilt: je höher die Strafe des Gerichtes, desto höher der Schaden des Ansehens der Einheit ergo höhere Strafe)
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wadenbeisser

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Dienstvergehen?!
« Antwort #5 am: 27. Mai 2003, 10:23:01 »

...aber der Grundsatz gilt: je höher die Strafe des Gerichtes, desto höher der Schaden des Ansehens der Einheit ergo höhere Strafe

Was ist das denn nu für ne Aussage?
Seit wann gehört denn der Erhalt des Ansehens der Einheit zu den Soldatenpflichten und seit wann ist die Schädigung derselbigen ein Dienstvergehen?
« Letzte Änderung: 27. Mai 2003, 10:44:00 von wadenbeisser »
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Sven W.

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Re:Was darf die Polizei?
« Antwort #6 am: 27. Mai 2003, 11:06:35 »

Dem Grundsatz würde ich nicht zwingen folgen. Es gibt Tatbestände wie § 130 StGB (Volksverhetzung). Volksverhetzung ist mir einer Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (in unterschiedlichen Abstufungen) versehen. Ein Vergehen nach § 249 StGB (Raub) wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet. Ich denke mach braucht nicht groß darüber zu diskutieren das eine begangene Volksverhetzung dem Ansehen der Bw wesentlich mehr Schadet, als ein durch einen Soldaten begangenen Raub. Selbst wenn wir annehmen das Gericht sieht nur einen geringfügigen Fall von Volksverhetzung als gegeben und bleibt am unteren Rand des Stafrahmens.

Ich denke man sollte und wird sicher auch die Disziplinarmaßnahme auch immer nach der Art des Deliktes und des damit verbundenen Schadens für die Bw wählen
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Natürlich wird das...
« Antwort #7 am: 27. Mai 2003, 11:32:42 »

...individuell entschieden. Dieser Grundsatz (ist wie jede Regel im Übrigen auch) mit Ausnahmen in der Praxis gültig. Volksverhetzung schadet ja nicht nur der speziellen Einheit (z. Bsp. werfen Drogendelikte ein schlechtes Licht auf die Einheit, weil jeder ja sagt: das hätten die Vorgesetzten aber eher merken müssen, das der Drogenkonsument ist) sondern dem Ansehen der Bundeswehr insgesamt.
Ich suche Euch mal den passenden lateinischen Spruch von Cicero raus, der hat gesagt: "Die Gerechtigkeit erkennt man daran, dass sie JEDEM DAS SEINE zuerteilt." Später ist davon der berühmte preußische Wahlspruch abgeleitet worden. (Zufälligerweise auch der Wahlspruch der Feldjäger.)
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wadenbeisser

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Re:Natürlich wird das...
« Antwort #8 am: 27. Mai 2003, 11:45:30 »

.....
Ich suche Euch mal den passenden lateinischen Spruch von Cicero raus, der hat gesagt: "Die Gerechtigkeit erkennt man daran, dass sie JEDEM DAS SEINE zuerteilt." Später ist davon der berühmte preußische Wahlspruch abgeleitet worden. (Zufälligerweise auch der Wahlspruch der Feldjäger.)

Und ich habe auch ein Bild dazu gefunden!


"Jedem das seine" sollte bedeuten, daß jeder in der Gesellschaft das bekommen sollte, was ihm angemessen sei.
(Aus: Faschismus; Renzo Vespigniani; Hrsg. von der neuen Gesellschaft für Bildende Kunst und dem Kunstamt Kreuzberg, Berlin, 1976; S. 87)
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Da isser!
« Antwort #9 am: 27. Mai 2003, 11:52:11 »

 8)
Der gute alte CICERO sagte: [Marcus Tullius CICERO lebte von 106 bis 43 vor Christus!!!]
JUSTITIA IN SUO CIUQUE TRIBUENTO CERNITUR.
Friedrich I., seines Zeichens König von Preußen ließ sich von diesem Spruch inspirieren als er am 17.01.1701 den Orden vom preußischen Adler stiftete und darauf den abgewandelten Wahlspruch anbringen ließ "SUUM CUIQUE". Seit jener Zeit ist es der wohl bekannteste Wahlspruch Preußens geblieben.
Die Feldjäger tragen als Barettabzeichen eine verkleinerte Version des preußischen Adlerordens. (In der Version "Schwarzer Adler des preußischen Adlerordens" um genau zu sein. Die rote Version wurde in Preußen an zivile Persönlichkeiten verliehen. Dieser war weitaus weniger angesehen, weshalb sich Diederich Heßling besser bekannt als "Der Untertan" im gleichnamigen roman von Heinrich Mann sehr darüber ärgert, dass er nur die rote Version verliehen bekommt.)
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Re:Da isser!
« Antwort #10 am: 27. Mai 2003, 11:54:06 »

8)
Der gute alte CICERO sagte: [Marcus Tullius CICERO lebte von 106 bis 43 vor Christus!!!]
JUSTITIA IN SUO CIUQUE TRIBUENTO CERNITUR.
Friedrich I., seines Zeichens König von Preußen ließ sich von diesem Spruch inspirieren als er am 17.01.1701 den Orden vom preußischen Adler stiftete und darauf den abgewandelten Wahlspruch anbringen ließ "SUUM CUIQUE". Seit jener Zeit ist es der wohl bekannteste Wahlspruch Preußens geblieben.
Die Feldjäger tragen als Barettabzeichen eine verkleinerte Version des preußischen Adlerordens. (In der Version "Schwarzer Adler des preußischen Adlerordens" um genau zu sein. Die rote Version wurde in Preußen an zivile Persönlichkeiten verliehen. Dieser war weitaus weniger angesehen, weshalb sich Diederich Heßling besser bekannt als "Der Untertan" im gleichnamigen roman von Heinrich Mann sehr darüber ärgert, dass er nur die rote Version verliehen bekommt.)

Aha...und wenn ich jetzt mal vermute, dass dies geringfügig off-topic ist?!
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Die Nazis...
« Antwort #11 am: 27. Mai 2003, 11:55:59 »

...haben auch die Panzerwaffe, die Luftwaffe und die Marine mißbraucht, um einen Angriffskrieg zu führen. Sollte man die alle abschaffen?
Wer die alte preußische Tradition mit den mißbrauchten Zitaten der Nazis verwechselt, hat irgendwie was falsch verstanden. "Dran, drauf, drüber" ist auch älter als du denkst und "Klagt nicht, kämpft!" kannte ebenfalls schon mein Opa...
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Re:Dienstvergehen?!
« Antwort #12 am: 27. Mai 2003, 11:59:32 »

Blablabla..... beantwortet das meine ursprüngliche Frage?

...aber der Grundsatz gilt: je höher die Strafe des Gerichtes, desto höher der Schaden des Ansehens der Einheit ergo höhere Strafe
Was ist das denn nu für ne Aussage?
Seit wann gehört denn der Erhalt des Ansehens der Einheit zu den Soldatenpflichten und seit wann ist die Schädigung derselbigen ein Dienstvergehen?

Eher weniger......
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Deine Frage ist schon längst beantwortet!
« Antwort #13 am: 27. Mai 2003, 12:05:25 »

Schau mal meinen Post "Natürlich wird das..." weiter oben an. Da habe ich erklärt, warum man Volksverhetzung und Drogendelikte nicht auf dei gleiche Stufe stellen kann und mit dem ebenfalls oben genannten Grundsatz nicht vergleichen. "EVERYTHING IS THERE, YOU ONLY HAVE TO USE YOUR SENSES!"
Wiedermal ein Film-Zitat *gähn*
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Re:Dienstvergehen?!
« Antwort #14 am: 27. Mai 2003, 12:18:27 »

Ich wiederhole......

Seit wann gehört denn der Erhalt des Ansehens der Einheit zu den Soldatenpflichten und seit wann ist die Schädigung derselbigen ein Dienstvergehen?
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