@ Pletschi, reden Sie jetzt über die NVA oder die Bundeswehr? Ersteres würde erklären, dass Sie nichts vom Wehrbeauftragten wussten...
@ Schamane: Für einen Angehörigen (angehender ? Arzt) des ZSan, als der Sie sich bislang ausgaben, wagen Sie sich ja ziemlich weit aus dem Fenster mit Ihren Aussagen zu Waffensystemen und Großgerät der ehem. NVA! Und teilweise sind diese Aussagen entweder tendenziös oder schlicht falsch!
1) Bezugsgrundlage für das Zusammenführen von Bw und NVA waren die sog. "2 + 4-Verträge", die die Stärkegrenze der Bundeswehr festlegte. Zusätzlich galten dann - modifizierte - KSE-Obergrenzen für Großgerät und Waffensysteme, die unter die KSE-Bestimmungen fielen.
2) Im Zuge der NVA-Integration mussten in den neuen Bundesländern natürlich Truppenteile entstehen, die in Stärke und Gliederung und Ausrüstung den Bw-Grundlagen entsprachen. Dies war zunächst allein aufgrund der vorhandenen Menge bei den neuen TrTlen in den meisten Fällen nicht möglich. Deshalb wurde entschieden, zunächst das vorhandene und benötigte Großgerät aus dem NVA-Bestand zu übernehmen. Ein weiterer Grund war natürlich, dass das ebenfalls integrierte NVA-Personal ja nur dieses Gerät kannte und bedienen konnte.
3) Hierzu wurde das Großgerät teilweise zunächst mit den notwendigen technischen Änderungen versehen, die die Vorgaben der Verkehrs- und Betriebssicherheit sicherstellten, damit sie entsprechend genutzt werden konnten. Allerdings war eine dauerhafte Nutzung dieses Großgeräts und der Waffensysteme in keinem der Fälle vorgesehen.
4) Der Grund hierfür lag nun jedoch nicht daran, dass es "feindliches" Gerät war und lag auch nicht daran, dass aus welchen Gründen auch immer genügend Ersatzteile verfügbar waren. Die Begründung war schlicht und ergreifend, dass
- man hätte auf Dauer doppelte logistische Aufwändungen beibehalten müssen und Ausrüstung und Munition nur jeweils in einem Teil der Bw hätte nutzen können,
- die NVA-Waffensysteme und Munition in russischen Herstellerwerken hergestellt wurden und die Abhängigkeit von diesen Lieferanten als keine tragfähige Option auf Dauer angesehen wurde. Dies war allein durch den immer mehr zusammenbrechenden Staatenbund der später Ex-Sowjetunion allen Verantwortlichen klar.
5) Dasselbe gilt für andere Ausstattung, wie die von Ihnen genannten "Faltcontainer". Auch hier sprachen die Erfordernisse der Betriebs- und Verkehrssicherheit gegen eine großflächige Nutzung in der Bw. Denn auch hier waren umfangreiche technische Änderungen notwendig, für die schlicht und ergreifend keine HH-Mittel bereitgestellt wurden. Dass diese Faltcontainer dennoch als "Truppenlösung" in einigen Stäben verwendet wurden, war auch nur eine vorübergehende Erscheinung. Davon ganz abgesehen, war es zum Zeitpunkt der NVA-Integration noch überhaupt nicht abzusehen, dass diese Container, z.B. für Einsätze des Sanitätsdienstes möglicherweise sinnvoll/erforderlich gewesen wären. Denn zu dem Zeitpunkt bestand noch eine vollkommen andere sanitätsdienstliche Konzeption, und zwar die aus den Zeiten des Kalten Krieges, und da war der Sanitätsdienst mit Masse noch in die TSK eingegliedert und auf das Verzögerungs-/Verteidigungsgefecht abgestellt.