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Autor Thema: ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??  (Gelesen 6165 mal)

Patriot

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ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« am: 05. Mai 2011, 17:07:56 »

Moin moin,
ich habe mich zum 4.7.11 zum ROA in Munster beworben. Letzte Woche war ich im ZNwG Nord und habe dort auch erfolgreich alle meine Tests absolviert. Dann ging es zum Einplaner, der nach einem kurzem Blick auf meine Verwendungsausschlüsse mich sofort fragte, ob ich nicht etwas anderes machen wolle.
Ich bin T2 gemustert worden, doch wegen des nicht vorhandenem Stereosehens habe ich relativ viele Verwendungsausschlüsse, Gebirgsjäger und Schutzbatallion darf ich noch machen von den "normalen" ROA Truppengattungen, aber "alles was mit Panzerfahren zu tun hat schon mal gar nicht". Die Aufklärer fahren doch z.B. gar keine Panzer mehr, nur nur noch Feneck, der ja mehr ein LKW ist als Panzer.
Der Einplaner hat mich nun für Munster zum 4.7 eingeplant, allerdings meinte er, dass es wahrscheinlich ist, dass ich innerhalb der ersten Woche, nach der ärztlichen Untersuchung, wieder nach Hause geschickt werde aufgrund der vielen Verwendungsausschlüsse.

Meine Frage, ist dies wirklich so wahrscheinlich ?

vielen Dank für jegliche Antworten!
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Patriot

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüssen ?
« Antwort #1 am: 19. Mai 2011, 16:59:29 »

Kann mir irgendjemand zu diesem Thema etwas sagen ? Erfahrungen, Fällen von denen Sie schonmal gehört haben ?
Zwar bin ich eingeplant, möchte aber vermeiden nach der ersten Woche wieder nach Hause geschickt zu werden, ohne einen Plan B ( Studium, Praktikum etc.) in der Hinterhand zu haben.

lg
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KlausP

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #2 am: 19. Mai 2011, 17:20:18 »

Zitat
Der Einplaner hat mich nun für Munster zum 4.7 eingeplant, allerdings meinte er, dass es wahrscheinlich ist, dass ich innerhalb der ersten Woche, nach der ärztlichen Untersuchung, wieder nach Hause geschickt werde aufgrund der vielen Verwendungsausschlüsse.

Meine Frage, ist dies wirklich so wahrscheinlich ?

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist? Keine Ahnung, das wird auf die Entfernung nicht mal ein mit Einstellungsuntersuchungen befasster Truppenarzt sagen können, also gehen Sie von 50 % aus. Warum der Einplaner Sie bei Ihrer gesundheitlichen Problematik allerdings überhaupt berücksichtigt hat, ist mir schleierhaft.

Ach ja, eins noch: Sie sollten sich um "Plan B" Gedanken machen - rein vorsorglich. Den sollte übrigens jeder Bewerber in der Tasche haben.
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ulli76

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #3 am: 19. Mai 2011, 17:20:37 »

Schwer zu sagen-mich wundert es, dass du überhaupt eingeplant wurdest, mit den vielen Ausschlüssen. Aber, dass man wieder nach Hause geschickt wird, wenn der Arzt vom ZNwG sein ok gegeben hat und sich bis zum Dienstantritt nichts mehr ändert, ist nicht gerade üblich.
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Patriot

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #4 am: 19. Mai 2011, 17:41:23 »

Ich verstehe allerdings bis heute noch nicht so ganz die Theorie dahinter. Ich wurde Tauglich mit Einschränkungen gemustert, auf der anderen Seite wird mir dann aber wieder erzählt, dass ich evt. bedingt durch die Verwendungsauschlüsse nicht "tauglich genug bin" um meinen Dienst an zu treten. Werde ich dann evt. nicht eingestellt mit der Begründung, dass ich zu speziell für meinen Einsatzbereich als ROA bin ?

http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/18.pdf
laut diesem link gibt es ja verschiedene Einstufungen, des Stereosehens, würde das eine Auswirkung auf die Entscheidung des Truppenartztes haben ?
 
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KlausP

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #5 am: 19. Mai 2011, 17:45:43 »

Wenn Sie so viel Verwendungsausschlüsse haben, wie Sie schreiben, könnte ich mir als medizinischer Laie gut vorstellen, dass der Truppenarzt bei Ihrer Einstellungsuntersuchung genau hinsieht.
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ulli76

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #6 am: 19. Mai 2011, 17:47:16 »

Oder auch nicht- meistens schauen die Truppenärzte da nich mehr nach, weil sie davon ausgehen, dass die Einplaner das richtig hingebastelt haben.
Wird dann nur spannend, wenn du die 90/5er für die weiterführenden Ausbildungen brauchst-z.B. die Führerscheine. Genau da kann nämlich dann das Problem liegen.
« Letzte Änderung: 19. Mai 2011, 17:48:49 von ulli76 »
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Patriot

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #7 am: 19. Mai 2011, 17:53:50 »

Klar, ich sehe auch irgendwo ein, dass man ja nicht jemanden ausbildet, den man dann nicht wirklich, dh. nur sehr begrenzt einsetzten kann.

Also, mit den vielen Verwendunsgausschlüssen beziehe ich mich vorallem auf die Typischen ROA Truppengattungen. Sprich auf dem Verwendungsbogen die, die mit AXXX gekennzeichnet sind.
 Was mich aber vorallem Stutzig macht ist, als ich letztes Jahr im Mai gemustert wurde, wurde das fehlende Stereosehen noch nicht zu diesem Grad festgestellt, sonst hätte mein Wehrdienstberater doch gleich gesagt, dass das nichts wird ??
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Patriot

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #8 am: 19. Mai 2011, 17:56:55 »

 90/5er, das wäre was genau?

Bin wie beschrieben ein ungedienter Neuling...
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Patriot

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #9 am: 19. Mai 2011, 17:58:33 »

Da habe ich wohl den Zusatz zB. Führerscheine überlesen.... sry
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ulli76

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #10 am: 19. Mai 2011, 17:59:17 »

Achso- ein 90/5er (bzw. Belegart 90/5) ist der Auftrag des Disziplinarvorgesetzten an den Truppenarzt, den Soldaten auf eine bestimmte Verwendung hin zu untersuchen- z.B. Kraftfahrverwendungsfähigkeit I (B) und II (CE...), Auslandsdienstverwendungsfähigkeit, gibt´s auch vor dem ein oder anderen Lehrgang...
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Patriot

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #11 am: 19. Mai 2011, 19:24:54 »

Also, wenn ich das jetzt mal zusammenfasse, ist eine Ferndiagnose schwierig bis nicht möglich. Vielen Dank aber trotzdem für die Anmerkungen. Es hängt also davon ab, ob der Truppenarzt erneut einen Sehtestdurchführt, bzw. wie er mein Stereosehen beruteilt. Führerschein der Klasse BE habe ich zum Beispiel ja.

Jetzt eine andere Frage,
ich möchte mit Vorliebe zu den Aufklärern, insbesondere beim Feldnachrichtendienst ausgebildet werden. Da würde mich das eingeschränkte  Stereosehen nicht behindern, gäbe es dort eine Möglicheit sich direkt beim Battallion zu bewerben und somit eine Verwendung zu finden, die nicht durch meine gebrechen beeinflusst ist. Da wie ich das bis jetzt verstanden habe, wird die ROA Ausbildung im ersten Jahr, sprich AGA + Infrantistische Ausbildung in einem OA Batallion stattfinden und dann geht es zu 2 Lehrgängen nach Dresden.
Folglich geht es nur um das letzte Jahr in dem ich ein Verwendung brauche ?

lg



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KlausP

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #12 am: 19. Mai 2011, 19:28:42 »

Zitat
Führerschein der Klasse BE habe ich zum Beispiel ja.

Das interessiert aber die Bundeswehr relativ wenig, wenn man denn für sine Verwendung einen Dienstführerschein benötigt.

Zitat
Folglich geht es nur um das letzte Jahr in dem ich ein Verwendung brauche ?

Darum kümmert sich dann die Personal bearbeitende Stelle, in Ihrem Fall das PersABw.
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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #13 am: 19. Mai 2011, 19:52:22 »

Ein Sehtest wird übrigens standardmäßig bei der Einstellung gemacht- aber dann werden nur nochmal die aktuellen Befunde mit den bekannten Gesundheitsziffern verglichen- wenn die, wie in deinem Fall, schon bekannt ist, wird da meistens auch nicht mehr so genau nachgeschaut- zumindest bis es eben an den Führerschein geht.

Wenn das bei dir aber bei der Musterung noch anders war, gäb es noch die Möglichkeit, das Ganze nochmal von nem Augenarzt bestimmen zu lassen. Übrigens kann eine schlechte Tagesform und eine schlecht angepasste Brille das Ergebnis verfälschen.
(Bei mir ist das immer recht lustig. Die Sehtests werden in der Truppe üblicherweise zuerst ohne und dann mit Brille gemacht. Ich bin aber ziemlich kurzsichtig, so dass ich ohne Brille kaum die Vierecke erkrennen kann und damit natürlich auch nicht, ob die vorstehen oder nicht. Manche Helden kreuzen dann an, dass ich kein Stereosehen hab- statt dass die einfach draufschreiben, dass es nicht verwertbar ist. Mit Brille ist das kein Problem.)
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Patriot

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Re:ROA trotz Verwendungsausschlüsse ??
« Antwort #14 am: 20. Mai 2011, 09:21:37 »

Das wäre in der Tat noch mal eine Maßnahme, werde mich gleich mal mit meinem Augenarzt in Verbindung setzten. Auch meine ich das ich den Test fürs Räumliche sehen, nie mit Brille gemacht habe, sondern nur ohne Brille.

Vielen Dank für die Antwort !!!
Zitat
Jetzt eine andere Frage,
ich möchte mit Vorliebe zu den Aufklärern, insbesondere beim Feldnachrichtendienst ausgebildet werden. Da würde mich das eingeschränkte  Stereosehen nicht behindern, gäbe es dort eine Möglicheit sich direkt beim Battallion zu bewerben und somit eine Verwendung zu finden, die nicht durch meine gebrechen beeinflusst ist.
Kann mir hierzu jemand sagen, ob so eine Möglichkeit besteht ?
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