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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ausbildung zum Offizier  (Gelesen 48952 mal)

KlausP

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #105 am: 20. Juni 2011, 06:34:24 »

Er bekommt, wie ich das inzwischen hier im Forum herausgelesen habe, seine ganz normale Besoldung vom ersten Tag an.
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riomyra

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #106 am: 21. Juni 2011, 15:57:23 »

Hallo Klaus und der Rest ;) ich bins heute mal wieder... ich bins mal wieder :)

hab heute gehört, dass mein Mann Trennungsgeld nur für unsere aktuelle Wohnung bekommt. Aber da das Kind nun ein Kinderzimmer braucht(9Mon alt) suchen wir eine 3Raum-Whg. Mir wurde von einem OA gesagt, dass wir wenn wir umziehen kein Trennungsgeld mehr bekommen? Wieso das denn? Oder ist die Info falsch? LG
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KlausP

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #107 am: 21. Juni 2011, 16:18:00 »

Trennungsgeld ist nicht von der Wohnungsgröße abhängig und hat damit gar nichts zu tun.
Wenn ein Soldat aus dienstlichem Grund (z.B. Versetzung an einen anderen Standort) umzieht, bekommt er in der Regel die Umzugskostenvergütung zugesagt und die Bundeswehr bezahlt den Umzug. Dabei soll die neue Wohnung im Einzugsbereich der Dienststelle liegen. So lange er nachweisen kann, dass er keine angemessene Wohnung am neuen Dienstort findet kann er weiterhin Trennunsgeld bekommen. Wioe das alles genau berechnet wird und welche genauen Bedingungen da dran hängen, kann ich aber nicht mehr sagen. Da wird ihn dann die Verwaltung unterstützen, wenn es so weit ist.
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miguhamburg1

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #108 am: 21. Juni 2011, 19:52:26 »

Das ist die eine Variante. Oft wird die UKV auch nicht zugesagt, weil der Soldat nur kommandiert oder nur für kurze Zeit versetzt werden soll.

Das Trennungsgeld hat aber, richtig, keinen Bezug zu Art, Beschaffenheit und Kosten des heimatlichen Hausstands, denn es soll die Mehrkosten, die durch das getrennte Leben am Dienstort entstehen, kompensieren. Ihren gemeinsamen Hausstand können Sie aber verändern, sooft Sie mögen. SKlänge Ihrem Partner das TG gewährt wird, bekommt er es auch.
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riomyra

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #109 am: 22. Juni 2011, 20:40:06 »

stimmt es dass SAZ vermögenswirksame Leistungen bekommen?
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wolverine

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #110 am: 23. Juni 2011, 13:53:20 »

Ja, nach Vermögensbildungsgesetz (ist ja schließlich ´ne Bundesbehörde). Aber reich werden Sie davon eher nicht.
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riomyra

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #111 am: 24. Juni 2011, 08:56:58 »

toll ich hatte damals beim Finanzamt 13,29EUR bekommen, reicht es dann wenn ich meinem Mann nen Bausparer fertig mache und ihm das Formular fürn Arbeitgeber mitgebe zum Dienstantritt?
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wolverine

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #112 am: 24. Juni 2011, 09:40:22 »

Waren es nicht sogar 13 DM ´runtergebbrochen in Euro? Als 6,xx. Ich weiß die Summe aber nicht sicher; bin lange ´raus aus diesem Blödsinn.
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Sanipeter

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #113 am: 24. Juni 2011, 11:08:33 »

Im Moment sind es genau 6,67€ wenn man das einreicht :)

Einfach zuhause fertig machen und beim Dienstantritt abgeben, hat bei uns in der Einheit aber auch 3mon gedauert, bis die ersten Zahlungen kamen (3 Monate wurden dann auf einmal abgerechnet) :)
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wolverine

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #114 am: 24. Juni 2011, 21:51:45 »

Bausparer
Welche Verzinsung bekommen Sie darauf? Und welche Inflationsrate haben wir im Schnitt der letzten 20-30 Jahre? Und wie wird diese sich zukünftig entwickeln? Und jetzt sprechen wir immer noch von Vermögensbildung?
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riomyra

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #115 am: 08. Juli 2011, 09:55:18 »

ja die effektivität des Bausparers darf man dabei sicher nicht sehen, aber VWL werden ja nicht in bar ausgezahlt :( also ich bekam beim Finanzamt 13,29EUR im Jahr 2002/2003!

Aber nochmal eine Frage zu meinem eigentlichen Thema: Es war ja nun Dienstantritt am 4.7. und jez is sein geheule groß! Ich geb ihm nicht genug Liebe und bin so kalt, alle haben Motivationspost bekommen nur ich böse Frau habe nix geschickt! An sowas denk ich ganz ehrlich kein Stück ich hab hier von früh morgens bis spät abends genug um die Ohren, muss alles alleine erledigen (Arbeit, Kind, Einkaufen, Haushalt usw) und hör den ganzen Tag kein einziges Wort von ihm! Da denk ich nicht mal mehr an ihn! Er ist weg und wusste dass ich ihm da nich den ganzen Tag hinterher heule und auch nicht warte bis Herr Von und Zu sich mal bequemt um 23.30 ne SMS zu schreiben!

Nun redet er sich schön, wenns alles schlecht läuft kann er ja nach 3 Jahren aufhören und muss keine 13Jahre machen, denn er ist jetzt erstmal nur SAZ3! Ähm, ich glaube zu wissen, dass SAZ3 nach dem ersten Studienabschnitt zuende ist und das nur für die BW ne Möglichkeit ist wenn er das Studium nicht schafft zu sagen "Und Tschüß" aber doch nicht für ihn ! Oder irre ich mich da? Kann er nach dem Studium sagen ich verlänger nicht? So doof wird der Staat ja wohl nicht sein ihn nach dem absolvierten Studium gehen zu lassen oder?
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KlausP

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #116 am: 08. Juli 2011, 10:05:14 »

Entlassen werden kann er nach Maßgabe des § 55 Soldatengesetz : http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html

Allerdings muss er damit echnen, dass ihn der Dienstherr dann zur Kasse bittet, siehe § 56 SG http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__56.html, besonders nach (4)1.
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schlammtreiber

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #117 am: 08. Juli 2011, 10:17:31 »

Er hat SICH auf 13 Jahre verpflichtet.
Die BW hat seine vorläufige Dienstzeit EINSEITIG auf 3 Jahre festgelegt, und wird sie genau so EINSEITIG verlängern.
Er kriegt das zwar zur Unterschrift vorgelegt, aber nicht weil er zustimmen müsste (das hat er mit seiner Verpflichtung ja schon getan), sondern lediglich zur Kenntnisnahme.
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riomyra

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #118 am: 08. Juli 2011, 11:39:04 »

OK, also so wie ichs mir dachte! Er will heute zum HFW gehen und nochmal genau nachfragen aber dann bin ich eh wieder die Böse weil ich ja ständig recht habe! Und wenns so is will er aufhören weil ich ja nur noch Hass schiebe! Stimmt zwar nich es is mir nur ziemlich egal geworden was er macht ich mach mein Ding und warte nich den ganzen Tag dass er sich meldet und wenn ich 23uhr einschlaf hat er eben Pech gehabt dann bekommt er eben keine AntwortSMS und morgens um 4.30Uhr auch noch nicht! Ich versteh die ganze Schikane ja sowieso nicht! Telefonverbot von 4.30 bis 23.30Uhr! Die haben echt n Totalschaden! Aber den ganzen Tag doof rumstehen und warten, schön blöd wer sich einreden läßt das muss so sein um n Soldat zu sein/werden :D genauso 4.30Uhr aufstehn, als ob man da irgendwas produktives macht was man um 7.30 nicht machen könnte :D und das is ja so gutes Gehalt bei der BW :D 19Stunden pro Tag mal 6Tage mal 4Wochen sind 456Stunden pro Monat ausgezahlt haben die ca n tausender :D na is doch ma was 2,19 Stundenlohn :D also vorm Arbeitsgericht wär das ganz sicher sittenwidrig! Zumal es stundenbegrenzungen gibt die man nur arbeiten darf! Aber Firma Bundeswehr kann ja eh machen was se will, zuckt eh niemand weil : DAS MUSS JA SO SEIN WENN MAN SOLDAT WERDEN WILL ... wie doof die Leute sind is echt unbegreiflich :D
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riomyra

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Re:Ausbildung zum Offizier
« Antwort #119 am: 08. Juli 2011, 11:40:00 »

Also HFW sagt grad er kann zu 100000% nach den 3 Jahren aufhören ! Wo is hier nun der Fehler?
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