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Autor Thema: Fragen zur Äußerung "ein Mörder ist tot"  (Gelesen 3446 mal)

wolverine

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Fragen zur Äußerung "ein Mörder ist tot"
« am: 02. Juni 2011, 19:13:17 »

Ist es hier nicht möglich den Verfasser juristisch zu belangen und wenn ja wie am besten?
Die Wut kann ich verstehen. Zur Frage bitte nicht heute und nicht in diesem Thema!


deshalb hab ich das mal aus dem anderem fred rauskopiert und nach hier verschoben


Habe mal den Titel angepasst - sieht doch sonst etwas komisch aus zwischen den Meldungen über Gefallene und Verwundete ... Timid
« Letzte Änderung: 04. Juni 2011, 08:22:35 von Timid »
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bayern bazi

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Re:Re:Erneuter Anschlag auf Bundeswehr in Nordafghanistan
« Antwort #1 am: 02. Juni 2011, 19:33:32 »

Allen Beteiligten meine aufrichtige Anteilnahme. Ich wünsche den Kameraden, den Angehörigen und den Helfern alle Kraft der Welt mit dieser Situation zu leben.

________________________________

Ich habe heute, auch um auf dem laufenden zu bleiben etwas im Internet gesurft und bin im Forum von Web.de/GMX auf folgende Aussage aufmerksam geworden:

Zitat: "ein mörder ist tot,schon wieder?ist doch mal ne gute nachricht!"

Ich denke einmal über die Aussage an sich und den Charakter des Verfassers brauchen wir uns hier nicht auszulassen. Jedes Wort von uns dazu ist ein Wort zuviel.
Mich interessiert viel mehr, und daher meine Fragen an die juristisch versierten Personen hier im Forum ob diese Aussage durch die freie Meinungsäusserung gedeckt ist (Tolstoi "Alle Soldaten sind Mörder") oder ist es hier nicht so das der Gefallene Kamerad direkt als Mörder bezeichnet wird.
Ist es hier nicht möglich den Verfasser juristisch zu belangen und wenn ja wie am besten?
Ich habe eine unglaubliche Wut auf diesen Typen.
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snake99

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Re:ein mörder ist tot
« Antwort #2 am: 03. Juni 2011, 06:54:38 »

Auf Facebook tauchen ähnlich klingende Aussagen auf, wobei diese in der Minderheit sind.

Das häufigste Argument der "Kritiker" ist das Berufsrisiko ... sie vertreten die Meinung, dass Berichte über gefallene Soldaten nicht nötig seien, da jeder Soldat bei seiner Berufsentscheidung den Tod von Haus aus mit einkalkulieren müsste. Das Soldaten sterben, sie vollkommen normal und daher keiner besonderen Nachrichten wert ...
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instfw

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Re:ein mörder ist tot
« Antwort #3 am: 03. Juni 2011, 16:57:27 »

Das solche Einstellungen existieren ist mir durchaus bekannt und damit könnte ich auch zur Not noch leben. Ich denke aber das der Sachverhalt hier anders liegt. Hier wird direkt eine Person bezeichnet die gestorben ist, ich benutze bewusst nicht gefallen, und wird als Mörder verunglimpft.
Ich habe durch mein Engagement in der Kommunalpolitik schon mit vielen dieser Menschen und Aussagen zu tun gehabt, allerdings haben fast alle eines gemein: Der Wert eines menschlichen Lebens wurde immer hoch eingeschätzt und niemals wurde eine derart diffamierende Aussage getroffen.
Da der gefallene Kamerad sich nicht mehr wehren kann fühle ich mich alleine schon aus Gründen der Kameradschaft dazu verpflichtet diese Aussage juristisch untersuchen zu lassen.
« Letzte Änderung: 03. Juni 2011, 17:30:41 von instfw »
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wolverine

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Re:ein mörder ist tot
« Antwort #4 am: 03. Juni 2011, 17:20:24 »

So, ganz in Stimmung bin ich zwar immer noch nicht aber was soll´s; officium heißt ja Pflicht! Also: Abzuwägen sind hier immer Meinungsfreiheit und "Ehrenschutz", sowohl individuell als auch im Sinne von Respekt, der auch dem Staat und seinen Organen insgesamt zu erweisen ist.
Das erste Problem stellt sich daher, ob es um den Betroffenen individuell oder die Institution Bundeswehr geht. Für das Kollektiv hat das BVerfG die Hürden sehr hoch gehängt. Das Strafantragsrecht steht hier dem Dienststellenleiter und dessen Vorgesetzten zu. Die fragliche Aussage ist dann in jeder nur denkbaren Weise auszulegen und wenn eine davon nicht völlig abwegig ist und unter den Schutz der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit fällt, ist anzunehmen, dass diese wohl gemeint ist. Im Ergebnis: Hier ist wohl kaum eine Verurteilung zu erreichen.
Individuell ist das etwas anders: Hier steht das Strafantragsrecht dem Betroffenen bzw. dessen Erben zu. Unterschhieden werden hier Tatsachenbehauptung und Wertungen. Hier wird schon schwammig: Versteht man Mörder technich im Sinne von § 211 StGB (das ist der Soldat nicht) oder ist es ein Werturteil; im letzten Fall fällt das wahrscheinlich wieder unter Meinungsfreiheit.
Letztes Problem: Ist man im Medium Internet "beleidigungsfähig" wie im normalen Leben. Es gibt tatsächlich Stimmen, die sagen wegen der Vielzahl der ungefilterten Informationen wäre das Netz ein Freiraum, der nur begrenzt der üblichen juristischen Bewertung zugänglich sei. Diese Meinung ist aber wegen verschiedener aktueller Bewertung zu sog. "Cybermobbing" rückläufig.
Also mein Fazit: Der Aufwand - insbesondere für die Erben/Angehörigen - lohnt in aller Regel das zu erwartende Ergebnis nicht. Hinterher bekommt man dann evtl. von einem Instanzgericht erklärt, dass sich der getötete Angehörige durchaus von verwirrten Gestalten "Mörder" titulieren lassen muss.
Freiheit hat immer auch eine Schattenseite; der strafrechtliche Schutz der staatlichen Institutionen und Amtsträger ist klar eine unseres Rechtssystems. Nur als weiteres Beispiel: Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsorgane (§ 113) ist eine Privilegierung und keine Qualifizierung zu § 223 StGB.
« Letzte Änderung: 03. Juni 2011, 17:47:29 von wolverine »
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RekrKp8

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Re:ein mörder ist tot
« Antwort #5 am: 03. Juni 2011, 23:33:43 »

Und die Typen kriegen auch noch eine Plattform.
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snake99

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Re:Fragen zur Äußerung "ein Mörder ist tot"
« Antwort #6 am: 04. Juni 2011, 12:20:51 »

Im Grunde wissen diese "extrem Pazifisten", dass es ohne uns nicht geht, doch zugeben würden sie es niemals ;)

Habe mich mal mit so einem Typen (Beruf: Heil- & Erziehungspfleger) unterhalten ... er hatte weder Wehrdienst noch Zivildienst geleistet, da er dies als staatlichen Eingriff in sein Selbstbestimmungsrecht sah. Leider ist er mit dieser Argumentation sogar vor den entsprechenden Behörden durchgekommen und wurde letztendlich von seiner Verpflichtung zum GWD bzw. Zivildienst komplett entbunden. Offensichtlich hatten die Behörden keine Lust, sich mit seiner äußerst penetranten und nervigen Art auseinander zu setzen.

Ich fühlte ihm in der Diskussion auf den Zahn und fragte, was er denn machen würde, wenn er und seine Freundin Abends auf der Strasse Opfer eines tätlichen Angriffs Dritter werden würde. Er gab nur an, dass er versuchen würde die Polizei zu rufen, doch zu Wehr setzen würde er sich nicht .... naja, wer's glaubt ;)

Er vertrat auch die Meinung, dass alle Konflikte dieser Welt am "runden Tisch" politisch lösbar seien und keine Armeen zum Einsatz kommen müssten, wenn es eine größere Verhandlungsbereitschaft der Konfliktparteien geben würde.

Nach dieser Aussage bin ich aus der Diskussion ausgestiegen ... es wurde mir einfach zu blöde ...
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wolverine

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Re:Fragen zur Äußerung "ein Mörder ist tot"
« Antwort #7 am: 04. Juni 2011, 12:25:09 »

Sobald die Grünen erstmals Regierungsverantwortung (mit)trugen und die Realität in der Welt sahen, waren es de Ersten, die deutsche Soldaten in militärische Konflikte schickten weil der so gerne und so lange propagierte Institutionalismus nicht funktioniert hat!
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snake99

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Re:Fragen zur Äußerung "ein Mörder ist tot"
« Antwort #8 am: 04. Juni 2011, 12:27:45 »

Das ist ja der Witz bei "dieser Fraktion" ... Wasser predigen, aber Wein saufen ;)
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schlammtreiber

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Re:Fragen zur Äußerung "ein Mörder ist tot"
« Antwort #9 am: 07. Juni 2011, 09:54:10 »

Wasser predigen, aber Wein saufen ;)

Und danach noch Auto fahren  :D
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snake99

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Re:Fragen zur Äußerung "ein Mörder ist tot"
« Antwort #10 am: 07. Juni 2011, 11:20:48 »

Und danach noch Auto fahren  :D

Und dann auch noch die rote Ampel übersehen :D
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