Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 07:53:47
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Urlaubsanspruch waehrend des Einsatzes?  (Gelesen 2359 mal)

monkowitz

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Urlaubsanspruch waehrend des Einsatzes?
« am: 09. Juni 2011, 07:47:38 »

Hallo Kameraden,

aus gegebenem Anlass wuerde ich gerne wissen, ob und wann man waehrend des Auslandseinsatzes Urlaubsanspruch hat.
Die Frage ist gerade im Kameradenkreis aufgetaucht, nur leider kennt sich niemand wirklich damit auf (KpFue eingeschlossen).

Bin fuer jede Info dankbar, auch was Rahmnenbedingungen (Fortzahlung AVZ, Fluege, etc.) angeht.

Vielen Dank!
Gespeichert

bayern bazi

  • die Bergziege
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.640
Re:Urlaubsanspruch waehrend des Einsatzes?
« Antwort #1 am: 09. Juni 2011, 08:38:40 »

urlaubsanspruch während des einsatz besteht nur wenn die einsatzzeit 6 monate beträgt


mit verlassen des einsatzlandes wird der AVZ bis zur rückkehr ausgesetzt -


den Flug bekommst du über den dienstherrn

in besonderen fällen(härtefällen in der familie ecc)  kann auch bei kürzeren einsätzen urlaub gewährt werden
Gespeichert
wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Re:Urlaubsanspruch waehrend des Einsatzes?
« Antwort #2 am: 09. Juni 2011, 08:42:41 »

Ganz grundsätzlich: Einem Soldaten stehen unabhängig davon, ob er im Einsatz ist oder nicht, Urlaubstage gemäß den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes zu. Dieser Urlaubsanspruch ist mit den Erfordernissen des Dienstalltags abzustimmen, wobei den Wünschen des Soldaten nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist. Soweit die ganz allgemeine Regelungen.

Soldaten im "ganz normalen Einsatz", also im Rahmen eines Kontingents 4 Monate im Einsatzland, bekommen während dieser Zeit nur ausnahmsweise (Sonder-) Urlaub, etwa bei Trauerfällen im engsten Familienumfeld, Geburten eigener Kinder etc. Alles andere würde ja jegliche Planung auf den Kopf stellen.

Soldaten, die auf bestimmten Dienstposten 12 Monate im Einsatz sind, planen natürlich ihren ganz normalen Urlaub, den sie ja nehmen müssen und der ihrer Erholung dient.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de