@ Der Reservist: Ganz Allgemein: Die Regel ist doch wohl, dass die Vorgesetzten mindestens den selben oder höheren Dienstgrad haben. Dass sie einen niedrigeren Dienstgrad haben (i.d.R. § 5 VVO) beschränkt sich auf Ausbilder auf manchen Lehrgängen, z.B. bei den Fallschrimspringerlehrgängen an der LL/LTS, an der Uffz/StUffz Vorgesetzte auch gegenüber ihren StOffz-Lehrgangsteilnehmern sind.
Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen "Gruß" und "Meldung":
Bei der Meldung nehmen Sie in 5 Schritt Abstand Grundstellung gegenüber dem Vorgesetzten ein, dem Sie melden. Merke: Meldungen erfolgen immer im Stehen!
Beim Gruß kommt es auf die Situation sowie Ihre Dienstgradgruppe an. Hierzu hat Ulli Ihnen geschrieben. Ganz korrekt muss es dabei tatsächlich heißen: Vom Schützen/Matrosen bis hin zum Stabsunteroffizier/Obermaat lautet die Formel "Gruß - Meldung - Gruß". Ab Feldwebel/Bootsmann aufwärts verbleibt die Grußhand bei der Meldung an der Kopfbedeckung/am Kopf.
Die Hände sind weder beim Gruß, noch bei der Meldung an der Hüfte, sondern lang gestreckt, Finger nebeneinander seitlich am Oberschenkel, gerade unterhalb des Gesäßes.
Wann ist zu grüßen?
1) Dem Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesverteidigungsminister und Generalen/Admiralen ist immer zu grüßen
2) Die unmittelbaren Vorgesetzten sind immer zu grüßen, alle anderen Vorgesetzten (unabhängig vom Dienstgrad) nur bei der ersten Begegnung am Tag.
3) Es gibt einige Ausnahmesituationen, in denen nicht militärisch gegrüßt wird. Dazu zählen der Aufenthalt in Speisesälen, Gemeinschafts-, Dusch- und Waschräumen oder in Sanitätsbereichen. Ebenso gibt es Sonderregelungen für Wachsoldaten (nur Posten grüßen), sowie für Soldaten in Formation, beim Führen von Kraftfahrzeugen oder beim Sport.