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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Tarnanzug als Zivilist  (Gelesen 10022 mal)

DasIch

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Tarnanzug als Zivilist
« am: 30. August 2011, 14:15:43 »

Hallo zusammen,

da ich auch nach ausgiebiger Google-Nutzung nicht fündig wurde, schien mir dieses Forum die beste Alternative zu sein.

Meine Frage bezieht sich darauf, ob es legal ist als Zivilist eine komplette Kombi mit Dienstgrad und Namen als Zivilist zu tragen, sofern man alle Hoheitszeichen entfernt?

MfG,
DasIch
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KlausP

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #1 am: 30. August 2011, 14:21:26 »

Dienstgradabzeichen dürfen Sie auf keinen Fall tragen, weil Sie spätestens damit den Eindruck erwecken, Soldat zu sein.
Wenn Sie eine komplette Uniform tragen, benötigen Sie, solange Sie nicht in einem Dienstverhltnis stehen, eine "Uniformtrageerlaubnis", die Sie bei sich führen und bei Kontrollen z.B. durch die Feldjäger vorzeigen müssen.
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Pearlinha

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #2 am: 30. August 2011, 14:22:05 »

Du darfst m.W.n. keine Dienstgrade tragen!

Edith sagt, Klaus war schneller! :)
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DasIch

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #3 am: 30. August 2011, 14:36:11 »

Durch das Entfernen aller Hoheitszeichen müsste aus einer Uniform der Bundeswehr doch eine normaler Tarnanzug ohne Bedeutung werden, oder nicht ?
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schlammtreiber

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #4 am: 30. August 2011, 14:37:12 »

Um mal auf die von mir unterstellte Intention einzugehen: ist im Schlafzimmer gar kein Problem, entsprechende Schulterklappen kann man online ordern, je nachdem welchen Dienstgrad man gerade poppen will.    ::)
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F_K

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #5 am: 30. August 2011, 14:40:18 »

Nein.

(Du glaubtst wahrscheinlich nicht, wieviele Soldaten ohne Hoheitsabzeichen herumlaufen - zumindest alle im Dienstanzug, dem Sportanzug, der Badebekleidung ... im Smock ..)

Es kommt darauf an, was der "normale Bundesbürger" zu erkennen glaubt - bei einem kompletten Anzug mit Dienstgrad und Namen (lediglich ohne Hoheitsabzeichen) würde sogar ein Fachkundiger von einem Soldaten ausgehen.

@ schlammtreiber:

Je nach Ausgestaltung der unterstellten Intention kann auch ein Schlafzimmer "öffentlich" sein ....
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DasIch

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #6 am: 30. August 2011, 14:48:59 »

Bereits vielen Dank für die schnellen, hilfreichen Antworten.
Die auf das Schlafzimmer bezogene Intention hingegen ist völlig falsch.
Es geht im wesentlichen darum, dass mein kleinerer Bruder bald Geburtstag hat, jedoch mit T3 ausgemustert wurde aber in den Anblick des Flecktarns "verliebt" ist und gern damit draußen herumlaufen möchte. Wie sieht der Sachverhalt ohne Rangschlaufen, jedoch mit Name aus ?
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F_K

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #7 am: 30. August 2011, 14:52:38 »

... krank.

(.. und immer noch am Rande zur Straftat - der Soldat (Flieger, Jäger, whatever als niedrigster Dienstgrad) trägt keine Rangabzeichen).

... aber eine solche Krankheit gibt sicherlich mildernde Umstände - vielleicht verbunden mit einer Einweisung ...
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schlammtreiber

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #8 am: 30. August 2011, 15:00:51 »

@ schlammtreiber:

Je nach Ausgestaltung der unterstellten Intention kann auch ein Schlafzimmer "öffentlich" sein ....

Das Private ist das eigentlich Politische!!!!!!!   ;)
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dragon46

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #9 am: 30. August 2011, 22:37:55 »

Das ist mal wieder ein klarer Fall für das StGB:

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

[...]

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
([...]
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.


Und damit wieder die Gretchenfrage: wann ist eine Uniform eine Uniform?
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Terek

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #10 am: 31. August 2011, 03:52:57 »

Und damit wieder die Gretchenfrage: wann ist eine Uniform eine Uniform?

Eine Uniform ist immer eine Uniform!  ;)   Das Experiment ist das Experiment!

Okay, ersthaft:

Kleidung ist dann eine Uniform, wenn sie durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen festgelegt, eingeführt und die Trageweise geregelt ist.

Ebenso darf die Kleidung nicht einer Uniform zu verwechseln ähnlich sehen. D.h. der durchschnittliche, unbedarfte Betrachter (also der Typ der auf der anderen Staßenseite grad seine Einkäufe in den Kofferraum läd, von Beruf Rettungsschwimmer am Nacktbadestrand ist und den Kriegsdienst verweigert hat) darf z.B. nicht denken: "Oh, ist wohl ein Soldat."

Das bedeutet: Sofern es sich nicht, klar erkennbar, um eine Theatervorführung o.ä. handelt, nützen auch abgetrennte Hoheitsabzeichen, fehlende Dienstgradschlaufen oder schlampig in die Stiefel gesteckte Hosenbeine nichts, denn es ist nicht davon auszugehen, daß sich Oma Erna (die Soldaten nur aus alten Wochenschauberichten und schlechten amerikanischen Kriegsfilmen im Spätprogramm kennt) mit den Feinheiten der ZDv 37/10 auseinandergesetzt hat.

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ARMY STRONG

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #11 am: 31. August 2011, 09:13:07 »

Wobei es auch das nicht trifft, denn was der durchschittliche KDV'ler oder Oma Erne denkt ist hier nicht relevant. Wenn fünf Mann in einheitlichen schwarzen Anzügen, Mützen und Sonnenbrillen daher kommen, könnten die beiden Ähnliches denken, ohne das dies strafbar wäre.

Relevant ist hingegen, dass der betreffende Uniformträger durch sein Verhalten den Eindruck erweckt, Soldat zu sein. Solange er als nur unbeteiligt auf einer Bank sitzt und eine Zigarette raucht, wird da wenig zu machen sein. Beginnt er aber den Verkehr zu regeln, anderen Befehle zu erteilen etc. erweckt er den Eindruck "Amtperson" zu sein und macht sich damit nun sowas von Strafbar.  ;D
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miguhamburg1

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #12 am: 31. August 2011, 11:06:58 »

Falsch, lieber Kamerad, gem. StGB ist bereits das Tragen einer in- oder ausländischen Uniform strafbar. Wenn dann noch "hoheitliche Handlungen" dazu kommt, wird ein weiterer StGB Tatbestand erfüllt, nämlich Amtsanmaßung.
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ARMY STRONG

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #13 am: 31. August 2011, 11:20:29 »

Lieber Migu, so pauschal stimmt es eben nicht. Es kommt wohl immer auf das Wörtchen "Missbrauch" an. Kein Missbrauch, keine Straftat. Siehe auch:
http://www.sokolowski.org/strafrecht/amtsanmasung-nur-bei-amtlicher-tatigkeit/278/
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miguhamburg1

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Antw:Tarnanzug als Zivilist
« Antwort #14 am: 31. August 2011, 11:57:12 »

Es handelt sich in Ihrem Fall um Tateinheit (so heißt es wohl im Fachbegriff) zweier verwirklichter Tatbestände:
1) Missbrauch durch widerrechtliches Tragen einer Uniform
2) Amtsanmaßung durch widerrechtliche hoheitliche Handlungen,

wobei jeder verwirklichte Tabestand für sich strafbar wäre. Heißt umgekehrt gem 132 StGB, dass allein das widerrechtliche Tragen einer Uniform strafbar ist.
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