Hallo miteinander,
mittlerweile weiß ich nicht ob ich lachen oder heulen soll wenn es um meinen Tauglichkeitsgrad geht.
Aber der Reihe nach:
Vor ca. 2 Jahren wurde ich im KWEA gemustert. Die Musterung verlief ganz normal und bevor ich beim Arzt rausgegangen bin, fragte ich ihn was ich denn für einen Tauglichkeitsgrad bekomme. Seine Antwort war T3. Mir war das zwar nicht so recht aber da kann man nicht viel machen. Nach allen Untersuchungen wurde ich dann in ein Zimmer gerufen wo mir eine ziv. Angestellte nochmal meinen Tauglichkeitsgrad eröffnen sollte. Diese sagte mir das ich mit T2 eingestuft worden bin. Natürlich war ich ungläubig und fragte nochmal nach. Doch sie blieb dabei.
Freudig bin ich dann nach Hause und hab den Brief vom KWEA erwartet. Der kam dann auch nach 'ner gewissen Zeit. Nachdem ich den Brief geöffnet hatte, fiel mein Blick direkt auf den Tauglichkeitsgrad. Doch nicht die erwartete 2 stand in dem entsprechendem Feld, sondern eine 3. Meine Schlussfolgerung war nun das der Arzt Recht gehabt hatte, und die ziv. Angestellte sich einfach vertan hatte. Mit dem TGrad hatte ich dann soweit abgeschlossen....
...bis es dann zu meinem SaZ-Antrag kam. Da keine FWDL-Stellen in meiner Einheit frei waren, blieb mir nur die SaZ-Möglichkeit für eine Weiterverpflichtung. Mein Spieß kümmerte sich dann auch gleich um die erforderlichen Unterlagen. Unter anderem um den 90/5er. Mir war zu dem Zeitpunkt klar das ich den brauche zwecks Änderung meines TGrades. Das der Antrag generell gestellt wird wusste ich zu dem Zeitpunkt noch nicht. Damit ausgestattet bin ich dann zu unserem Arzt und wollte den TGrad ändern lassen. Doch das Thema TGrad kann gar nicht zur Sprache. Ich musste lediglich zum Zahnarzt, den Sehtest machen sowie mir Blut abnehmen lassen. Erst nach den Blutergebnissen sollte ich zum Arzt.
So zufriedengestellt ging ich zurück in meine Einheit und füllte den "Bewerbungsbogen für den freiwillligen Dienst in der Bundeswehr" aus. Unter anderem auch den Tauglichkeitsgrad auf Seite 3. Unser Personal im Gezi ließ ich dann nochmal drüber schauen über den Antrag woraufhin mir dann gesagt wurde das ich doch mit T2 eingestuft bin. Meine Erklärungen das dem nicht so ist stießen auf taube Ohren. Soviel zum Thema §13 SG.
Aufgrund meines nahenden DZE's musste ich einen Monat später wieder zum Arzt. Dabei stellte sich heraus das die SanStaffel vergessen hatte sich die Ergebnisse kommen zu lassen weswegen mein 90/5er ungefähr 3 Wochen verzögert wurde. Während ich die reguläre DZE-Prozedur über mich ergehen ließ, wurden vom Labor die Blutwerte an die SanStaffel gefaxt. Während des anschließenden Gespräches mit der Ärzting wurde mir dann wieder gesagt das ich T3 bin. Und zwar aufgrund einer 4er Fehlerziffer. Damit wäre ich auf meinem Dienstposten nicht verwendungsfähig. Da ich auf eine Änderung bestanden habe, hat man mir einen Termin in einem Bwk ausgemacht.
Wie schon geschrieben steht mein DZE bevor. Und da ich zwei Anträge hatte (SaZ2 und SaZ4), ließ ich den SaZ2-Antrag ausfüllen damit die ganze Geschichte nicht weiter verzögert wird. Mit der Ärztin machte ich dann weiters aus das der SaZ4-Antrag vom Bwk ausgefüllt wird.
Meine Hoffnung auf eine Änderung der 4er Fehlerziffer in eine 3er war nicht allzu groß. Genauso wie die Hoffnung auf eine Sondergenehmigung durch den Generalstaabsarzt. Dementsprechend hatte ich mich dann fast mit einem endgültigen DZE abgefunden...
...bis etwa eine Woche nach meinem Termin in der SanStaffel ein Brief derselben kam. An dem Brief war nichts außergewöhnliches. Bis ich reingeschaut hatte: Denn in dem Umschlag war mein SaZ4-Antrag. "Das fachärztliche Gutachten ergab: eingeschränkt verwendungsfähig". Mit anderen Worten T2. Unterzeichnet war der Antrag von derselben Ärztin die meinen SaZ2-Antrag mit "nicht verwendungsfähig" unterzeichnet hatte. Das Datum der beiden Anträge stimmte natürlich auch überein.
Spätestens ab da fing ich an, an der Bundeswehr zu verzweifeln...
Mal sehen wie es weitergeht.
Gruß
PowerMike