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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einzelwehrübung  (Gelesen 6663 mal)

Matbewunderer

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Einzelwehrübung
« am: 23. Oktober 2011, 16:37:15 »

Hallo Kameraden,

möchte gern im Januar eine Einzelwehrübung ( zwecks AAP ) ableisten
Arbeitgeber hat zustimmung signalisiert
Frage: reicht die verbleibene Zeit für eine realisierung???
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miguhamburg1

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2011, 16:58:15 »

Nur dann, wenn Sie

a) in dem Truppenteil beordert sind, in dem Sie üben wollen,
b) dieser TrTl Sie bei Ihrer PersfSt (PABw oder SDBw) für den fraglichen Zeitraum anfordert
(c) sich mit Ihrem PersFhr in der SDBw/dem PersABw schnell in Verbindung setzen und ihm die Anforderung avisieren und um schnelle Bearbeitung bitten.
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Matbewunderer

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2011, 17:03:49 »

Danke für die schnelle Antwort !!!

Die AAP wurde mit mir im März diesen Jahres besprochen , weiter steht dort nur 1.Halbjahr 2012 geplant in aktiver Truppe
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HCRenegade

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2011, 18:55:49 »

Nur dann, wenn Sie

a) in dem Truppenteil beordert sind, in dem Sie üben wollen,
b) dieser TrTl Sie bei Ihrer PersfSt (PABw oder SDBw) für den fraglichen Zeitraum anfordert
(c) sich mit Ihrem PersFhr in der SDBw/dem PersABw schnell in Verbindung setzen und ihm die Anforderung avisieren und um schnelle Bearbeitung bitten.


Wer sagt das?

Ich habe meine WÜ, auf der ich mich gerade befinde, ca. 3 Wochen vor Beginn angefordert (bzw. zu diesem Zeitpunkt die Einverständniserklärung unterschrieben) - und das, wobei ich als PzGrenFw in einem VersInstZ SanMat übe - also nicht nur ein fremder TrT, sondern auch andere TSK und Verwendung.
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Matbewunderer

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #4 am: 23. Oktober 2011, 19:00:21 »

hm tja das ist das schöne an den ganzen ZDv
habe gelesen das eine Einzelwehrübung 3 Monate vorher beim Kreiswehrersatzamt vorliegen muß, angefordert durch die Kalenderführende Dienststelle
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KlausP

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #5 am: 23. Oktober 2011, 19:04:41 »

Sie soll 3 Monate vorher vorliegen, das stimmt wohl. Wenn der Kommandeur eine Begründung unterschreibt, dass eine kurzfristigere Einberufung notwendig ist, geht das in der Regel auch problemlos. Setz dich morgen mit deinem Reservistenbearbeiter in Verbindung, wenn er ein Guter ist, kriegt er das locker hin.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #6 am: 23. Oktober 2011, 19:09:19 »

Danke ,werde ich tun !
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HCRenegade

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #7 am: 23. Oktober 2011, 19:31:47 »

Die 3-Monatsfrist ist aber in der Praxis relativ unrelevant - mein persönlicher Rekord war es, am Montag bei der SDBw einen Lehrgang telefonisch anzufordern, Mittwochs war der E-Bescheid da (sowohl in Papierform als auch per E-Mail) und Freitags war Anreise.

Aber das wird bestimmt der eine oder andere hier noch unterbieten können ;)

Btw. die meisten meiner WÜs habe ich weniger als 3 Monate vorher angefordert.
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KlausP

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #8 am: 23. Oktober 2011, 19:36:45 »

Zitat
Btw. die meisten meiner WÜs habe ich weniger als 3 Monate vorher angefordert.

Ich auch. Sowohl für meine Reservisten als auch später für mich selber. Letztes Jahr habe ich die Frist ausnahmsweise mal eingehalten und wenn ich da 1 1/2 Wochen vor WÜb-Beginn nicht im KWEA angerüfen hätte, wäre das glatt in die Hose gegangen.  >:(   Man muss als Reservist ja auch gar nichts in die Wege leiten. USG beantragen, Krankenkasse benachrichtigen - das ist das, was ich als ehemaliger BS machen muss, jemand, der einen Job hat, muss noch etwas mehr in's Rohr schieben.
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Matbewunderer

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #9 am: 23. Oktober 2011, 19:40:49 »

Ja das ist leider so....
Als es darum ging in der AGA zu vertretten waren die Herrschaften ganz schnell, da war ich kaum Beordert und Ruckzuck befand ich mich im Feldanzug ;)
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Matbewunderer

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #10 am: 23. Oktober 2011, 19:43:49 »

sorry...vertreten!!!
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KlausP

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #11 am: 23. Oktober 2011, 19:44:24 »

Ich hab auch immer in der AGA vertreten - in der AGA-Kompanie als Spieß.  :D ;)
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ulli76

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #12 am: 23. Oktober 2011, 19:45:25 »

Wir haben übrigens eine gut funktionierende und völlig kostenfreie Editierfunktion  ;)
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Matbewunderer

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #13 am: 23. Oktober 2011, 19:48:48 »

 ;) grins, war super, möchte ich nicht missen,
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miguhamburg1

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Antw:Einzelwehrübung
« Antwort #14 am: 23. Oktober 2011, 21:12:51 »

Lieber HCR,

um überhaupt außerhalb einer Eignungsübung üben zu können, muss man beordert sein, sonst läuft gar nichts. Da ich die Verhältnisse des Fragenstellers nicht kenne, habe ich dies erwähnt.

Wenn der Res nicht in seinem BeordTrTl üben will, ist dies kein Problem, der BeordTrTl muss für seinen Res allerdings seine Zustimmung dafür geben. Dies holt die PersfSt ein.

Im Übrigen zeigen alle weiteren Beispiele von Yihnen und anderen auf, dass meine Bemerkung zu c) zutreffend ist: Der direkte Kontakt zu seinem PersFhr ist immer zweckmäßig...
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