Kameraden, es geht hier nicht um Freundlichkeit, Meinungen, die naturgemäß, je nach Erfahrungshintergrund und derzeitiger Situation eine andere Perspektive haben. Insofern ist es nachvollziehbar, dass Sie eine positive Meinung und andere eine reservierte bis negative Auffassung über die RSUKr haben. Wer also nur das lesen möchte, was seine eigene Auffassung bestärkt und unterstützt, der ist in diesem Forum sicher nicht gut aufgehoben.
Eine andere Ebene ist doch aber die, zu beschreiben, welche Aufträge diese neuen TrTle von ihrer Bestimmung her haben, zu beschreiben, wie die hierfür aus- und weitergebildet werden sollen und welche Perspektive und Bedeutung ihnen real zugemessen wird. Genau hierbei aber wird oft nicht genug unterschieden. Hier geht es nicht um Meinung, sondern um Fakten. Die wiederhole ich Ihnen gern:
1) Bildung und Konzeption der RSUKr gingen in erster Linie von der Initiative des VerbResBw aus, der damit seine Rolle in der Bundeswehr verstärken und absichern will, was vollkommen legitim ist.
2) Die Bundeswehr wirkte hieran mit und schuf Strukturen, die sicherstellen, dass nur unter ihrer Hoheit und ihren "Spielregeln" in den RSUKr gearbeitet werden kann.
3) Der Auftragsumfang der RSUKr ist zu über 90 Prozent auf den Spannungs- und Verteidigungsfall sowie auf die Mitwirkung bei Hilfeleistungen der Bw in Katastrophen- und schweren Unglücksfällen begrenzt, für den Grundbetrieb sind sie allenfalls für Unterstützungsleistungen zur Vor- und Nachbereitung und Durchführung von Veranstaltungen (Tage der offenen Tür etc.) der Betreuungstruppenteile, ihrem LKdo vorgesehen.
4) Die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der RSUKr soll mit Masse als VVag und DVag stattfinden und nur im Ausnahmefall als Hinzuziehung zu einer Wehrdienstleistung (alt: WÜ).
Aus allem folgt doch zweifelsfrei zweierlei: Gegenüber den in aktiven oder ErgTrTlen beorderten Reservisten (für die WÜPl eingeplant sind) werden für die RSUKr HH-Mittel nur im geringen Umfang - wenn überhaupt - bereitgestellt. Und genau diese Tatsache führt dazu, dass eine hinreichende Ausbildungshöhe bei den in den RSUKr Beorderten kaum oder lediglich in einem Zeitansatz von mehreren Jahren zu erreichen sein wird (wenn diese dann auch tauglich bleiben). Dieses Konstrukt macht aber auch deutlich, dass die in den RSUKr Beorderten keine spürbare finanzielle Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, bei VVag sogar gar keine, bei DVag nur Reisekosten. Auch dies wird dazu führen, dass sich Beorderte von den RSUKr wieder abwenden werden.