... falls die 90/5 kriterien für RSU geändert werden sollten.
Sorry, bayern bazi, aber wenn ich so etwas lesen muss, platzt mir der ...
!
Die Kriterien für einen 90/5-er, was immer da auch drauf stehen mag (Auslandsdienstverwendungsfähigkeit, Tropendienstverwendungsfähigkeit, Wehrfliegerverwendungsfähigkeit, etc.) werden letztendlich durch die ZDv 46/1 vorgegeben. Und eine bestimmte Erkrankung führt nun mal zu einer bestimmten Gesundheitsziffer, die eventuell gewisse Ausschlüsse oder Einschränkungen mit sich bringt! BASTA!
Fakt ist weiterhin, dass die ZDv 46/1 erst zum 01.09.2010 komplett überarbeitet und an die heutige Generation angepasst wurde. Eine "ZDv 46/2" nur für die Reservisten, die sich für die RSUKr bewerben wird es wohl niemals geben! Wer den Tauglichkeitskriterien nicht genügt, sollte sich einfach ein anderes Hobby suchen
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Wenn die RSUKr, was Gott verhüten möge, jemals ernsthaft eingesetzt werden (müssen), dann sind die darin eingeplanten und zum Einsatz gerufenen Kameraden Soldaten mit allen Rechten (und Pflichten!) und die Bundeswehr hat die Scherereien mit der Leiche, wenn einer dieser Kameraden beim Sandsackschleppen einen Herzinfarkt bekommt! Deswegen ist es nur richtig, dass hier die Kriterien exakt die gleichen sind, wie die für eine Beorderung bei einer aktiven Einheit.
Fazit: Es kann, darf und wird nicht sein, dass hier für die "Befüllung" der (momentan nicht sonderlich beliebten) Plätze bei den RSUKr eine komplett neue Grundlage geschaffen wird.
P.S.: Ich habe mir fast den ... abgelacht, als die so feierlich in Dienst gestellten RSUKr in Bremen durch die medizinische Begutachtung, die zum Zeitpunkit der Indienststellung noch nicht einmal begonnen hatte, mal eben um ca. 1/3 dezimiert wurden
! Alleine die Bilder bierbäuchiger und untergroßer Stabsunteroffziere jenseits der 50 passten mehr zu einem Karnevalsverein als zur Bundeswehr!