Update 1Ab dem 22.03.2012 gelten die neuen Altersgrenzen, in Anlehnung zum Entfall
der Altershöchstgrenze zur Einstellung als SAZ in den Fachdienst ab dem 01.07.2011
Alte Version(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
2. Bewerber für die Laufbahnen der Offiziere mindestens bis zum Abschluss des für sie vorgesehenen Ausbildungsganges oder für eine fest bestimmte Zeit von mindestens drei Jahren und höchstens bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren.
Neue Version(1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus. Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr bildet die Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersgrenze für ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit. Wenn dringende dienstliche Gründe dies im Einzelfall erfordern, ist eine Berufung auch im Übrigen über die Altersgrenze des Satzes 1 hinaus zulässig, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.Link zum geänderten Gesetzestext: http://www.buzer.de/gesetz/2246/al32698-0.htmUpdate 2Meiner Klage, auf Grund der Nichteinstellung bei der Bundeswehr, wegen meines Lebensalters, wurde vom Verwaltungsgericht in xxx stattgegeben. Außerdem bekomme ich Prozesskostenhilfe.
( Prozesskostenhilfe bekommt nur der, welcher gute Erfolgsaussichten bei der anstehenden Verhandlung hat.)
Der Gegenantrag vom Personalamt der BW wurde abgewiesen. Mein Rat:Wer nicht, wegen eines nicht bestandenen Sport- und oder Gesundheitstests, zwischen dem 01.07.2011 und dem 22.03.2012 nicht als SAZ eingestellt wurde und er in seiner Dienstzeit das 40. Lebensjahr überschritten hätte, legt umgehend Widerspruch gegen seine Ablehnung ein und lässt sich nicht vom anschließenden, negativen Widerspruchsbescheid, welcher vom Pers.-amt der Bw kommen wird, beeindrucken.
Sondern er geht den Weg zum Verwaltungsgericht, mit einer sauber verfassten Klageschrift.
Wichtig; PS:
Der Antrag meiner Klageschrift lautet:
Antrag auf Feststellung meiner Nichteinstellung bei der Bundeswehr, als Feldwebel / Unteroffizier, auf Grund meines Lebensalters.Erst wenn das durch das Verwaltungsgericht festgestellt worden ist, ist ein Verstoß gegen das AGG
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz offiziell gegeben. Daraus entstehen dann Verpflichtungen für die BW, in meinem Sinne.
Der Verstoß gegen das AGG, fußt auf der Tatsache, dass eine Einstellung als SAZ auf Grund der Änderung, der Einstellungsvoraussetzungen, ab dem 01.07.2011, unabhängig von der oben angeführten Änderung vom 22.03.2012, hätte erfolgen müssen.
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