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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellungsklage? Bitte um Rat.  (Gelesen 21738 mal)

wolverine

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #45 am: 30. Mai 2012, 10:57:57 »

Wo bin ich denn aggressiv? Ich beantworte die Frage doch auch. Nur diskutieren wir die Gesetzesänderung hier schon ein paar Wochen.
« Letzte Änderung: 30. Mai 2012, 11:49:59 von wolverine »
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Palix

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #46 am: 30. Mai 2012, 11:00:29 »

Nov. Letzten jahres ...hatte mich verlesen

Ab dem 22.03.2012 gelten die neuen Altersgrenzen, in Anlehnung zum Entfall
der Altershöchstgrenze zur Einstellung als SAZ in den Fachdienst ab dem 01.07.2011

hatte das auf den 01.07.2011 bezogen nicht auf den März diesen Jahres.
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Palix

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #47 am: 30. Mai 2012, 11:01:09 »

@ woverine

sry kam halt so rüber
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miguhamburg1

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #48 am: 30. Mai 2012, 11:03:03 »

Die User hier sind doch nicht von sich aus aggressiv - meistens jedenfalls. Doch darf man von einem anderen User billigerweise verlangen, dass er sich die von wem auch immer hier erhaltenen - auch die anderen Fragenstellern gegebenen - Informationen liest und zunächst sich selbst einmal fragt, ob sein Anliegen damit auch beantwortet wurde.

Wer, wie Sie, @ Palix, mehrfach dieselbe Frage neu formuliert und die erhaltenen Informationen nicht miteinander verknüpft, darf sich doch nicht wundern, wenn die selben Antwortgeber dann ungeduldig werden.

Also, noch einmal zum Mitmeißeln: Das zugrundeliegende Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag Mitte März 2012 geändert,womit dann auch entsprechende Bundesvorschriften anzupassen waren. Wer also vor dieser Gesetzesänderung eingestellt werden wollte oder wurde, konnte nur bis zu einem Eintrittsalter von 32 Jahren und einem Höchstalter von 40 Lebensjahren verpflichtet werden.
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Palix

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #49 am: 30. Mai 2012, 11:05:53 »

mehrfach?  ???
naaajaa ok aber nu weiß ich bescheid
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schlammtreiber

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #50 am: 30. Mai 2012, 11:08:50 »

Die User hier sind doch nicht von sich aus aggressiv - meistens jedenfalls.

Wir haben einen gewissen Lagerbestand der nötigen Tabletten hier, das schränkt die Aggressivität etwas ein.
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Robin.Sch

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #51 am: 30. Mai 2012, 12:12:56 »

Wo ich gestern beim ZNwG West war wurden uns ganzen 17 jährigen gesagt wir könne kein Uffz oder Fw machen (ich habe mich für Fw im Fachdienst beworben) , weil wir zu jung sind um Authorität aus zu strahlen und es zu viele Bewerber für KFZ Mechatronik gab....
Ja wie was hätten die mir ja auch sofort sagen können, das ich aufgrund meines jungen Alters kaum angenommen werde weil ich noch nicht wirklich Führungsqualiäten zeigen durfte.
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A-Bomb

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #52 am: 30. Mai 2012, 12:27:08 »

Das war vermutluch auch keine allgemeine Aussage des ZNgw sondern auf die gerade anwesenden Prueflinge bezogen. Soll ja auch 17 jaehrige geben die was ausstrahlen.
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The_Staffsergeant

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #53 am: 30. Mai 2012, 12:28:06 »

Außerdem haben sie ihnen das doch dort gesagt, oder nicht? ;)
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #54 am: 30. Mai 2012, 12:35:58 »

Zitat
... weil wir zu jung sind um Authorität aus zu strahlen und es zu viele Bewerber für KFZ Mechatronik gab....

Ich denke eher, dass das der ausschlaggebende Punkt war. Wenn es genügend Bewerber eventuell noch mit einem entsprechenden Berufsabschluss gibt, warum sollte die Bundeswehr dann jemanden einstellen, den sie erst noch über eine fast 2jährige ZAW ausbilden muss?
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Robin.Sch

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #55 am: 30. Mai 2012, 12:37:19 »

Also nich direkt gesagt aber zu 2 17 jährigen die sich als Hauptschüler ohne Beruf schon aus prinzip nicht Feldwebel werden können haben das gesagt bekommen.
Bei mir kam am ende auch nur der spruch "Sie glauben doch nicht wirklich das wir bei der Bundeswehr jeden nehmen der frisch aus der Schule kommt".
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Robin.Sch

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #56 am: 30. Mai 2012, 12:40:03 »

Zitat
... weil wir zu jung sind um Authorität aus zu strahlen und es zu viele Bewerber für KFZ Mechatronik gab....

Ich denke eher, dass das der ausschlaggebende Punkt war. Wenn es genügend Bewerber eventuell noch mit einem entsprechenden Berufsabschluss gibt, warum sollte die Bundeswehr dann jemanden einstellen, den sie erst noch über eine fast 2jährige ZAW ausbilden muss?

Ich finde das dann aber nicht richtig das die mir trotzdem noch ein Mannschaftsdienstposten anbieten, ich mein dafür das ich von anfang an schon immer gesagt habe zum Wehrdiestberater etc das ich nie Mannschafter sein möchte bzw die laufbahn als Mannschafter nur zu erreichen und mich trotzdem zu überzeugen versuchen wie toll es doch sei als Mannschafter.
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wolverine

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #57 am: 30. Mai 2012, 12:43:32 »

Also nich direkt gesagt aber zu 2 17 jährigen die sich als Hauptschüler ohne Beruf schon aus prinzip nicht Feldwebel werden können haben das gesagt bekommen.
Die haben ja auch schlicht die Mindesteinstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Was hätte man sonst sagen sollen? "Sie sind zu blöd zum Lesen!"?

Und hier im Forum gibt es einige, die sich auf Uffz oder Fw beworben und dann doch die Mannschaftslaufbahn angenommen haben. Hätte man es Ihnen nicht anbieten sollen, wenn es eben das war, für das Sie geeignet sind?! Sie können doch immer noch dankend ablehnen.
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #58 am: 30. Mai 2012, 12:44:40 »

Sie müssen dieses Angebot ja auch nicht annehmen. Und was Sie dem Wehrdienstberater gesagt haben und was nirgendwo schriftlich festgehalten worden ist, ist doch beim ZNwG vollkommen irrelevant.
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BulleMölders

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #59 am: 30. Mai 2012, 12:51:38 »

Und wäre es anders rum gewesen und man hätte dir das nicht Angeboten, dann wäre hier unter Umständen wieder zu lesen gewesen:
"Warum haben die mir dann nicht die Mannschaftslaufbahn angeboten?"
Wie es halt gemacht wird, ist es verkehrt.

Und wie man sich über eine Unverbindliches Angebot so aufregen kann, was man mit einem Satz beantworten kann, ist mir schleierhaft.
Oder spielt da eher die Unzufriedenheit mit, das man nicht das erreicht hat was man sich vorgestellt hat?
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