Lieber Thufir,
ich impliziere hier überhaupt nichts, sondern ich schrieb hier, warum es diese Unterschiede gibt - und im Übrigen seit der Bereitstellung der Kleiderkasse gab. Deutlich sichtbare Unterschiede zwischen den dienstlich bereitgestellten Uniformteilen und denen der heutigen LHD gibt esim übrigen lediglich bei der Befestigung der Schulterklappen bei den Heeres- und Luftwaffen-Dienströcken sowie im Grauton bei den Heeres-Dienströcken. Wobei der guten Ordnung halber gesagt werden muss, dass sich auch die verfügbaren Grautöne im Laufe der Jahre veränderten.
Als aktiver Offizier ist man automatisch Selbsteinkleider und muss sich seine Friednszusatzausstattung an Bekleidung selbst kaufen. Dies ist keine Kann-, sondern eine Mussbestimmung, die durch den Dienstherrn erfolgte. Insofern muss der Dienstherr seinen Selbsteinkleidern auch eine "offizielle Einkaufsquelle" für diese Bekleidung bereitstellen. Dies tat er mit der Kleiderkasse und tut es mit der LHD. Er gibt Formen und Farben für diese Uniformteile vor und genehmigt diese Bekleidung für die Friedenszusatzaustattung, die es dort zu kaufen gibt (gilt im Übrigen nicht für das restliche Sortiment, das dort erhältlich ist. Dies liegt in der alleinigen Entscheidung der LHD). Diese genehmigung nun wird im Gegensatz zu ihrer Unterstellung nicht von Soldaten getroffen, sondern vielmehr in der dafür zuständigen, zivilen Abteilung im Ministerium und seiner nachgeordneten Verwaltung. Ihr Vorwurf geht somit vollkommen ins Leere.
Ein (Teil-) Selbsteinkleider, der sich seinen Dienstanzug also bei der LHD einkauft tut dies mit der Gewissheit, sich genau die Kleidungsstücke zuzulegen, die der Dienstherr für ihn vorsieht und trägt infolge dessen also genehmigte Uniformteile.
Besagte Heeresaufklärer, von denen Sie hier sprachen, tun genau dies nicht, denn sie erwerben Bekleidungsstücke, die so nicht genehmigt würden und auch keine Genehmigung durch den Dienstherrn erhalten würden. Damit verstoßen Sie also bewusst gegen die grundlegende Vorschrift, wofür sie sich dann ggf. auch gegenüber Vorgesetzten veratworten müssen.