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Autor Thema: SaZ 12 Verpflichtungserklärung usw  (Gelesen 2198 mal)

Tim711

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SaZ 12 Verpflichtungserklärung usw
« am: 05. Februar 2012, 15:33:18 »

Moin Leute,
ich hab mal 'ne Frage.
Unzwar habe ich mich bei der BW als FW beworben, die Stelle FGM FW bekommen und bis jetzt alles unterschrieben. Von Einberufung bis zur Sicherheitserklärung.
Bis Dato wollte ich auch unbedingt zur BW und die 12 Jahre erfolgreich absolvieren.
Jetzt dreht sich aber irgendwie alles. Mein derzeitiger Arbeitgeber bezahlt mir meinen Kfz-Meister und aööes was ich möcht. Ok gut und schön. Bei der BW hätte ich wahrscheinlich dochmehr Karrierechancen. Naja egal ich komm aufn Punkt.

Sollte ich mir alles anders überlegen, wie kündige ich dann bei der Bundeswehr. Meinen Dienstantritt zum GWD hab ich am 02.07.2012. Muss ich zum GWD und dann zum Spieß oder oder oder gehen und sagen; Ich will nicht mehr.; oder kann man vor Dienstantritt schon kündigen. Ich werde daraus nicht schlau. :/ Bitte um Hilfe
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F_K

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Antw:SaZ 12 Verpflichtungserklärung usw
« Antwort #1 am: 05. Februar 2012, 16:04:18 »

Zitat
oder kann man vor Dienstantritt schon kündigen. Ich werde daraus nicht schlau

Sobald Du Deine Entscheidung getroffen hast, solltest Du diese UMGEHEND der Bundeswehr mitteilen - damit die Stelle ggf. neu besetzt werden kann.
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ulli76

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Antw:SaZ 12 Verpflichtungserklärung usw
« Antwort #2 am: 05. Februar 2012, 17:42:33 »

Bis zum Dienstantritt kannst du jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Danach kommt es drauf an, ob du mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit unterschrieben hat.
Wenn mit, kannst du innerhalb der ersten 6 Monate kündigen. Danach wird´s schwierig.
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Dennis1411

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Antw:SaZ 12 Verpflichtungserklärung usw
« Antwort #3 am: 05. Februar 2012, 17:56:14 »


zur Not kannst du vor Diensteintritt nochmal deinen Wehrdienstberater oder dein Zentrum für Nachwuchsgewinnung um Hilfe Fragen, die können dir über alles nochmal eine genaue Auskunft geben, wenn es um fristen etc geht.


gruss
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KlausP

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Antw:SaZ 12 Verpflichtungserklärung usw
« Antwort #4 am: 05. Februar 2012, 18:02:08 »

Zitat
Sollte ich mir alles anders überlegen, wie kündige ich dann bei der Bundeswehr.

Rufen Sie im ZNwG an und erklären Sie, dass Sie von Ihrer Verpflicht8ung zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung würde ich dann auch noch schriftlich an das Zentrum schicken. Lassen Sie sich damit nicht zu viel Zeit, andere Bewerber sind froh, wenn sie die Stelle bekommen können.

Zitat
Meinen Dienstantritt zum GWD hab ich am 02.07.2012.

Was für'n GWD? Und zum Dienst antreten "müssen" Sie gar nicht.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tim711

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Antw:SaZ 12 Verpflichtungserklärung usw
« Antwort #5 am: 05. Februar 2012, 20:15:01 »

ups meinte meine AGA.... :/

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