Guten Morgen,
vor geraumer Zeit habe ich mir eine Schirmmütze für Unteroffiziere des Heeres geholt (keine ahemals dienstlich gelieferte, sondern die Version die vom Stoff her zum hellen Dienstanzug der LHD passt). In der Vorschrift steht ja (ZDv 37/10 240. A1), dass das Tragen dieser Schirmmütze , sofern nicht anders befohlen für (Teil-)Selbsteinkleider gestattet ist, sofern diese selbst beschafft wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Trageerlaubnis explizit auf den Status "Teilselbsteinkleider" bezogen ist? Aufgrund meiner bisherigen Festsetzung (FwAnw., festgesetztes DZE 30.09.2014 kann ich diesen Status derzeit nicht erlangen, würde die Mütze jedoch trotzdem gerne zum Dienstanzug tragen.
Also nochmals die Frage: Nur für Soldaten mit dem Status "Teilselbsteinkleider" oder ist einfach gemeint, dass man das Teil tragen darf, sofern man es, woher auch immer, besitzt?