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Autor Thema: Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung  (Gelesen 8148 mal)

Coldeye

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Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« am: 14. Mai 2012, 18:35:36 »

Hallo mal wieder liebe Bundeswehrforum-Community,

heute habe ich 2 recht einfache Fragen:

1.) Ich werde im Oktober 2012 meinen Dienst antreten (SAZ 12). Habe selbstverständlich die widerrufliche Verpflichtungserklärung gewählt, so dass ich innerhalb der 6 Monate noch auf eigene Faust sagen kann "das ist nichts für mich". Nun sieht der Plan so aus: Ich habe momentan eine eigene Wohnung (wohne alleine) und habe vor, diese für die Dauer der Probezeit zu behalten. Danach allerdings würde ich es in Betracht ziehen, wieder in eine Untermieterwohnung zu meinen Eltern zu ziehen (wohnen nicht weit weg von hier), da ich ja sonst quasi 500,-€ Miete im Monat zum Fenster rauswerfen würde. Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht genau weiß, welche Vorteile man als Trennungsgeldempfänger hat, aber überwiegen diese die Kosten von 500,-€ Miete im Monat? Würde mein Anspruch darauf auch noch bestehen, wenn ich zurück zu meinen Eltern ziehen würde (hatte die Wohnung ja bereits vor Bewerbung etc.).

2.) Thema Berufsunfähigkeitsversicherung: Habe mitbekommen, dass man als Soldat (logischerweise) einen höheren Satz dafür zahlen muss, dies aber ein wenig "umgehen" kann, indem man schon vor seinem Dienstantritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Braucht man das bzw. hat die Bundeswehr eigene Versicherungen dieser Art, die es unnötig machen würden, diese Versicherung abzuschließen? Sollte ich es vorher schon regeln?

Danke Leute :).
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #1 am: 14. Mai 2012, 18:46:15 »

TG erhalten Sie nur, wenn Sie einen anerkannten eigenen Hausstand nachweisen können. Das heisst, an die Wohnung werden bestimmte Voraussetzungen gestellt.

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe:

- es muss eine abgeschlossene Wohnung sein, über die Sie als Mieter die Verfügungsgewalt haben
- sie muss eigene Koch- und Waschmöglichkeiten haben

Das dürfte im Fall "Hotel Mama" nicht der Fall sein. Wenn Sie als Untermieter wieder zu Ihren Eltern ziehen, müssten Sie einen eigenen Hausstand erneut anerkennen lassen, was aus den o.g. Gründen mMn schwieig werden dürfte. Ich würde an Ihrer Stelle die Wohnung nicht kündigen sondern spätestens, wenn die ganzen Lehrgänge hinter Ihnen liegen, an den Standort ziehen. Dann erhalten Sie zwar kein TG mehr, aber der Bund zahlt Ihnen Ihren Umzug. Und in 3 Jahren kann sich ja auch in Bezug auf eine eigene Familie viel ändern.
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Coldeye

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #2 am: 15. Mai 2012, 18:45:59 »

Okay, soweit klar. Welche Vorteile bringt das Trennungsgeld außer der Erstattung der Umzugskosten? Soweit ich das mitbekommen habe, erhält man einen bestimmten Betrag/Monat?

Bisher auch noch niemand vorbeigeschaut, der mir das mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erläutern kann?
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #3 am: 15. Mai 2012, 18:51:01 »

Zitat
Welche Vorteile bringt das Trennungsgeld außer der Erstattung der Umzugskosten?

Nichts durcheinander bringen - es gibt nur eins TG oder UKV. So lange Sie einen anerkannten Hausstand haben und nicht am Standort wohnen, erhalten Sie Trennungsgeld. Wenn Sie an den Standort umziehen, können Sie auf Antrag die UKV zugesagt bekommen, nach dem Umzug entfällt das TG.
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ulli76

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #4 am: 15. Mai 2012, 18:53:38 »

Nein- bei Trennungsgeld bekommst du keine Umzugskostenvergütung.
Du bekommst bei Trennungsgeld eben Geld dafür, dass du von deinem eigentlichen Zuhause weg bist eben weil du nicht umziehst (z.B. zu kurze Stehzeit am Standort). Wenn du TG-berechtigt bist, musst du jeden Monat auch noch nen Formular ausfüllen, dass du das Geld auch bekommst.

Ich hab noch nix davon gehört, dass Soldaten grundsätzlich mehr für ne BU-Versicherung zahlen müssen. Dafür ist dann bei den Versicherungen auch das ein oder andere soldatische Risiko nicht mit abgedeckt.
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #5 am: 15. Mai 2012, 18:59:08 »

Zitat
Bisher auch noch niemand vorbeigeschaut, der mir das mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erläutern kann?

Da müssen Sie nicht schon vorher tätig werden. Nach Ihrem Dienstantritt wird der "Rahmenvertragsbeauftragte des Deutschen Bundeswehr-Verbandes" einen entsprechenden Unterricht mit allen SaZ halten, in dem er über empfohlene Versicherungen informiert (Unfallversicherung, Diensthaftpflicht, Anwartschaftsversicherung u.ä.). Der Beauftragte ingformiert nur, er schließt keine Versicherungen ab!
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #6 am: 15. Mai 2012, 19:08:06 »

Eine BU ist grundsätzlich nicht schlecht, da nicht alle Eventuallitäten, die zu einer vorzeitigen Entlassung führen können,
durch ausreichende Versorgungsansprüche gegen den Dienstherrn abgedeckt sind.

Das Thema ist aber zu komplex, um es hier in wenigen Sätzen erläutern zu können.

Nutzen Sie das Internet zur Informationssammlung und lassen Sie sich - meine Empfehlung -
bei einer Beratungsstelle der Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe zu dieser Versicherungsform beraten.

Wenn Sie sich zum Abschluss entschlossen haben ist es GANZ wichtig,
dass Sie eine IHREN finanziellen Bedürfnissen entsprechende Versicherung abschließen
und das der Vertrag KEINE sogenannte Verweisungsklausel beinhaltet!

Hintergrund:
Als Beruf im Versicherungsvertrag geben Sie ja "Soldat" an.
Können Sie, z.B. auf Grund schwerer Erkrankung, diesen Beruf "Soldat" nicht mehr ausüben und werden
von der Bw entlassen, müsste die Versicherung zahlen (lebenslange Rente und/oder Einmalbetrag...je nach
Vertragsgestaltung).
Beinhaltet das "Kleingedruckte" aber diese "Verweisungsklausel" kann die Versicherung sagen,
sie können noch in einem anderen Beruf, auch mit Ihrer Erkrankung, arbeiten und deshalb die
Leistung verweigern!
Es gibt Versicherungsunternehmen die entsprechende Verträge ohne diese Klausel anbieten.
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ulli76

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #7 am: 15. Mai 2012, 19:12:57 »

Und mal sich über den Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit schlau machen.
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Coldeye

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #8 am: 15. Mai 2012, 20:37:39 »

Alles klar. Bis hierhin alle Fragen mehr als genügend beantwortet. Sollten noch weitere aufkommen, melde ich mich noch einmal.

Ich bedanke mich mal wieder für die sehr freundliche und informative Hilfe! :)
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #9 am: 15. Mai 2012, 20:51:05 »

Zitat
Ich bedanke mich mal wieder für die sehr freundliche und informative Hilfe!

Mist! Wieder was verkehrt gemacht. Ich werd langsam alt.  :D
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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #10 am: 15. Mai 2012, 21:44:47 »

Aus eigener Erfahrung empfehle ich den Unterricht über die benötigten Versicherungen mit Vorsicht zu genießen. Gerade für SaZ stellt nicht alles "beworbene" die Goldrandlösung dar. Ich empfand die Veranstaltung (damals mit 19) eher als Werbeveranstaltung und habe naiv den Rahmenvertrag mit kapitalbildender Lebensversicherung abgeschlossen... also teures & unnötiges Lehrgeld.

Da man üblicherweise nur als BS bei Dienstunfähigket pensioniert wird ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus eine alternative. Andere Anbieter (z.B die DBV) bieten interessante alternativen.
Ein unabhängiger Berater kann auch helfen, da die Thematik recht komplex ist.
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #11 am: 15. Mai 2012, 22:00:27 »

Dann hat derjenige, der bei euch diese Informationsveranstaltung durchgeführt hat, nur behauptet, als Rahmenvertragsbeauftragter zu fungieren. Der bei uns zuständige Beauftragte Edgar St*** schließt grundsätzlich keine Versicherungen ab sondern berät über empfohlene Versicherungen. Ich hatte auch mal so'n Vertreter einer Versicherungsgesellschaft, der penetrant behauptet hat, für den Rahmenvertrag tätig zu sein. Bei dem habe ich, als ich den Spieß vertreten habe, von meinem Hausrecht in meiner Kompanie Gebrauch gemacht.
« Letzte Änderung: 15. Mai 2012, 22:19:12 von KlausP »
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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #12 am: 15. Mai 2012, 22:18:04 »

Das kann natürlich durchaus sein, wie gesagt ich war mit 19 relativ naiv und habe dann das Lehrgeld in Form dieses Rahmenvertrags bezahlt, bis ich mich später erneut mit der Thematik beschäftigt habe. Danach habe ich nie wieder bei vergleichbaren Veranstaltungen teilgenommen.

Finde ich gut, wenn du als Spieß sowas festgestellt hast und vorallem auch intervenierst. Vermutlich sind viele andere Spieße und Einheitsführer nicht so sensibilisiert.
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #13 am: 15. Mai 2012, 22:22:09 »

Der "richtige" Rahmenvertragsbeauftragte darf (jedenfalls nach Auskunft unseres zuständigen Beraters) gar keine Verträge abschließen sondern hat lediglich eine Beratungsfunktion.
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Andi

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Antw:Trennungsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung
« Antwort #14 am: 16. Mai 2012, 07:56:01 »

Das wäre mir neu. Vor allem wäre mir auch neu, dass er über irgendwelche anderen Versicherungen, als den Rahmenvertrag sprechen darf.

Gruß Andi
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