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Autor Thema: Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?  (Gelesen 10186 mal)

Sebastian85

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Hallo,

ich habe ein kleines Problem und zwar habe ich letztes Jahr meinen 9 monatigen GWD abgeleistet und bekomme jetzt nach fast einem Jahr einen Brief "Einberufungsbescheid Alarmreserve"
Sehr geehrter Herr xxx
Nach Verkündung des Verteidigungsfalles bzw. nach dessen Eintritt haben Sie sich, ohne weitere Aufforderungen abzuwarten, unverzüglich beim Truppenteil...............


Das passt mir aber gar nicht, da ich zum 01.09.2005 endlich meine Ausbildung anfangen kann, auf die ich schon Jahre gewartet habe. Außerdem habe ich noch Verletzungen von einem Verkehrsunfall die mich eigentlich Wehrdienstuntauglich machen.

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten nicht wieder eingezogen zu werden? Reicht es wenn ich jetzt noch einen KDV Antrag stelle?

Es kann doch nicht sein das die BW mir meine Ausbildungsstelle kaputt machen kann, außerdem habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr auf die BW mir haben die 9 Monaten damals voll und ganz gereicht!

Was bedeutet eigentlich der Satz in dem Brief "Nach Verkündung der Verteidigungsfalles...."- wie wird dieser denn verkündet? Oder muss ich mich jetzt schon in der Kaserne melden?


mfg und schon mal danke für eure Hilfe

Sebastian
« Letzte Änderung: 22. Juni 2005, 12:03:52 von Sebastian85 »
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bayern bazi

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Re:Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?
« Antwort #1 am: 22. Juni 2005, 12:10:04 »

GAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAANZ RUHIG




das ist ein Einberufungsbescheid für den ALARMFALL - das heißt wenn dei BRD angegriffen würde oder so eine Katasrophe passieren würde das die aktive truppe nicht mehr mit eigenen personal auskommen würde


das ist in der 50jährigen geschichte der bundeswehr gott sie dank noch nie vorgekommen.

was die passieren könnte(aber auch sehr unwahrscheinlich ist) das du zu einer truppenwehrübung herangezogen wirst - da kann du dich aber aufgrund deiner ausbildung zurückstellen lassen.

hoff ich hab dir etwas mut machen können

horrido

da bazi
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ZMZOffz

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Re:Einberufungsbescheid kurz vor Ausbildung
« Antwort #2 am: 22. Juni 2005, 12:11:56 »

keine Panik!!

"Was bedeutet eigentlich der Satz in dem Brief "Nach Verkündung der Verteidigungsfalles...."- wie wird dieser denn verkündet? Oder muss ich mich jetzt schon in der Kaserne melden?"
Bedeutet genau das, was da steht. Du mußt Dich nach der Verkündung des Verteidigungsfalles melden. Dieser wird durch den Bundestag beschlossen und anschließend verkündet.

Dieser sog. Einberufungsbescheid-V bedeutet, daß Du eine mob-Beorderung in der Alarmreserve erhalten hast.

KDV mußt Du nicht stellen, warum auch. Du kannst aber Einspruch einlegen und dringende Gründe geltend machen (sollte auf dem Bescheid stehen) Aber so eine Mob-Borderung wird Deine Ausbildung i.a. nicht beeinträchtigen. Wenn Du deinen GWD als OG beendet hast, sind die Chancen zu einer Wehrübung gezogen zu werden sowieso sehr gering.

"Außerdem habe ich noch Verletzungen von einem Verkehrsunfall die mich eigentlich Wehrdienstuntauglich machen."
Machen die Verletzungen Dich dauerhaft Wehrdienstuntauglich? Wenn ja, a.s.a.p. dem KWEA melden (Wehrüberwachung!!) - dann wirst Du eh' ausgeplant.

Ach ja, .... und falls wirklich mal innerhalb Deiner Ausbildungszeit der Verteidigunsfall ausgerufen werden sollte, spielt es eh' keine Rolle, ob Du mob-Beordert bist, oder nicht. Dann wirst auch Du gezogen, nur eben nicht in den ersten paar Tagen! ;)
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Sebastian85

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Re:Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?
« Antwort #3 am: 22. Juni 2005, 12:24:17 »

Hallo,

na dann bin ich ja beruhigt :D

d.h. das schlimmste was mir passieren könnte wäre eine Einberufung zu eine Wehrübung es sei denn der 3. Weltkrieg o.ä. bricht aus...

Ich denke dann werde ich wohl Widerspruch einlegen um sicher zu gehen das keine WÜ kommt ;)
Mit welcher Begründung reicht man den so einen Widerspruch am besten ein?

mfg und vielen dank mir ist ein großer Stein vom Herz geplumpst  ;D

Sebastian
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Fitsch

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Re:Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?
« Antwort #4 am: 22. Juni 2005, 13:00:16 »

jetzt atme mal locker durch die Hose.

Wenn sie Dich für eine Wehrübung einziehen wollen bekommst Du vorher eine Einverständniserklärung die Dein Arbeitgeber und Du zu unterschreiben haben.

Wird das Einverständnis nicht gegeben wirst du nicht eingezogen.

Eingeplant bleibst Du ca. 5 Jahre dann wirst Du vom KWEA wieder ausgeplant.

Du wirst in diesen 5 Jahren keine Wehrübung ableisten, außer du hast dann doch mal wieder Bock drauf.

Horrido
Fitsch

PS: Bist du in einem HSchBtl, ErsBtl, oä. eingeplant wirst Du wahrscheinlich schon heuer wieder ausgeplant werden.
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I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Matthias

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Re:Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?
« Antwort #5 am: 22. Juni 2005, 15:10:09 »

PS eigentlich solltest du genau zu diesem thema am ende deines wehrdienstes eine informationsveranstaltung gehabt haben- gepennt?? ;)
gruß,m
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Sebastian85

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Re:Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?
« Antwort #6 am: 22. Juni 2005, 15:42:22 »

naja so schlampig wie die in unserer Kaserne waren wundert es mich nicht das du und auch darüber nicht informiert haben...


Wie lange ist man denn eigentlich Reservist? Kann man davon nicht "austreten" oder so?

Ihr meint also ich soll gar nichts machen weil wahrscheinlich eh nix kommt und wenn doch einfach keine Einverständniserklärung geben!?

mfg Sebastian
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Timid

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Re:Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?
« Antwort #7 am: 22. Juni 2005, 15:51:57 »

Wie lange ist man denn eigentlich Reservist?

Hatten wir, glaube ich, gerade erst an anderer Stelle diskutiert.
Prinzipiell ist jeder ehemalige Soldat, so er noch wehrdienstfähig ist, bis zu dem Jahr Reservist, in dem er sein 60. Lebensjahr vollendet. Unabhängig von Dienstgrad und Ausbildung.
Alarmreservist ist man jedoch im Allgemeinen nur ein paar Jahre lang - danach ist man einfach "aus der Übung" und es gibt genug neue Reservisten, die dann besser für diesen Dienstposten geeignet sind. Wobei das natürlich schon abhängig ist von der Ausbildung beim Bund (wenn man eine Mangel-ATN hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit, länger "dabei zu bleiben", vermutlich sehr viel größer als bei einer "gewöhnlichen" ATN).

Zitat
Kann man davon nicht "austreten" oder so?

Vom Reservisten-Status auf keinen Fall. Du könntest höchstens mit der S1-Abteilung des dir in diesem V-Bescheid mitgeteilten Verbandes oder dem KWEA Kontakt aufnehmen und darum bitten, ausgeplant zu werden. Hat vielleicht Erfolg, vielleicht auch nicht.

Zitat
Ihr meint also ich soll gar nichts machen weil wahrscheinlich eh nix kommt und wenn doch einfach keine Einverständniserklärung geben!?

Genau das.

Ach ja: Falls es dich doch nochmal packen sollte und du nochmal ein paar Wochen zum Bund zurück willst (soll es alles geben ;) ), dann ist eine solche Beorderung auf jeden Fall vorteilhaft - zum einen kann der MOB-Verband dann die Wehrübungs-Tage stellen, zum anderen gibt es einiges mehr an Geld.
Aber das muss jeder selber wissen :)
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Stefanie123

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Wie lauten denn noch mal die Kennwörter aus dem kalten Krieg?
Ich kenne nur
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ROAadw2021

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Ich hatte "Weißer Fisch"......

Hier noch ein link:
https://zms.bundeswehr.de/de/zmsbw-dossier-ukraine-moellers-lvbv-5423504
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panzerjaeger

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Antw:Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?
« Antwort #10 am: 08. März 2024, 15:04:30 »

"Weisser Fisch" hatte ich 1989 auch!
Und "Satter Geier" (beides auf einem von diesen roten Bescheiden).

Am 24.12.1990 (frohe Weihnachten!) kam dann nach meiner Versetzung zum Heimatschutz das neue Kennwort "Schwarzer Tiger".
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ROAadw2021

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Antw:Einberufungsbescheid "Alarmreserve" kurz vor Ausbildung als OG!?
« Antwort #11 am: 08. März 2024, 15:14:04 »

Dann waren wir in einem Schwarm.......so to say! :-)

VG,
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