Jo, wenn ich die staatstheoretischen Aspekte mal weglasse, überschätzt Du einfach die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Inland.
Gott bewahre.
Ich weiß ziemlich genau wie die regelmäßig Aussehen. Das ist aber auch gar nicht mein Punkt. Mir geht es eben darum, dass auf Grund nicht existierender gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Strafverfolgung bei Auslandseinsätzen eine Berufsgruppe die besonderen Risiken ausgesetzt ist der Strafverfolgung bzw. entsprechenden Ermittlungen ausgesetzt zu sein anders behandelt wird als jeder andere Bürger dieses Staates während Ermittlungen wegen Strafsachen.
Internationaler rechtsstaatlicher Standart ist das Strafverfolgungsbehörden in Strafsachen ermitteln. Dieser Standart wird durch den systematischen Rückgriff auf Untersuchungsergebnisse der Bundeswehr nach WDO ausgehölt bzw. nicht erfüllt.
Und in der Praxis ist bisher noch keine D-Ermittlung in die Tonne gewandert sondern alle Verfahren aus den Einsatzländern fußen darauf.
Dann wäre das Problem allerdings bei weitem größer, als von mir angenommen.
Deiner Auffassung folgend wäre das ganze Disziplinarsystem obsolet-
Nein, absolut nicht. Es hat einen klaren Zweck, den es auch erfüllt - und zwar gut: Es dient als - mit Masse Laienrecht - der Aufrechterhaltung der miltärischen Ordnung und Disziplin in der Bundeswehr. Das hierbei innerhalb Deutschlands der Austausch in Strafsachen parallele Straf- und Disziplinarermittlungen zulässt ist ja dem auch zuträglich, denn Disziplinarangelegenheiten werden nach WDO und Strafangelegenheiten werden nach StPO durch das jeweilige Ermittlungspersonal abgearbeitet.
Für den Einsatz fällt da aber eben das Standbein der StPO plötzlich weg und alles was passiert, wird auf Basis der WDO durchgeführt. Dafür ist die WDO nicht da, genausowenig wie Soldaten in Strafsachen zu ermitteln haben. Hier wird schlicht die WDO zur Ersatz-StPO gemacht und der ermittelnde Soldat hintenrum zum Ermittler in Strafsachen.
Mir geht es nicht darum, dass das ein, zwei mal passiert. Mir geht es darum, dass das systematisch so gehandhabt wird. Das Ziel der Durchführung der Ermittlung nach WDO ist nämlich primär nicht mehr das einer Disziplinaren Ermittlung, sondern das einer Ermittlung ist Strafsachen und damit steht für mich die Rechtmäßigkeit jeglicher Maßnahmen bei dieser Ermittlung nach WDO in Frage.
Und genau das halte ich für verfassungswidrig und zudem für mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar.
Wir haben eine ganz klare Aufgabenteilung zwischen Polizei und Bundeswehr in Deutschland, die hier hintenrum ad absurdum geführt wird und nicht nur den Soldaten ungleich behandelt, sondern durch etwaige Nichtdurchführbarkeit wichtiger Ermittlungsmaßnahmen (z.B. Gefahr im Verzug oder Verdungelungsgefahr) auch das Ermittlungsergebnis in Frage stellen kann.
Gruß Andi